Die BRD ist nicht souverän –
Alles, was ein BRD-Bürger besitzt, kann auch heute noch von den Alliierten beschlagnahmt werden.

Ich möchte hier mal zeigen, was das heute eigentlich bedeutet, wenn man sagt, daß die BRD nicht souverän sei. Politisch versteht man unter dem Wort SOUVERÄN, daß ein Staat die freie Wahl hat, Kriege zu begehen und Frieden zu schließen. Dies ist die wichtigste Eigenschaft eines Staates. Der Staat, der souverän ist, kann sich jederzeit feindlicher Angreifer erwehren oder selbst angreifen, auch mit einem Präventivschlag, wenn eindeutig ersichtlich ist, daß der Gegner einen Angriff plante. So geschehen unter Hitler was Polen und die damalige UdSSR betraf, beispielsweise.

Als die Massenmedien damals – 1989/90 – herumjubelten, daß Deutschland nun „wiedervereinigt“ wäre, kamen gerade aus dem Besatzungsgebiet der DDR viele Juristen, die Alarm schlugen, weil bei den „Vereinigungsverträgen“ schwerstwiegende juristische Mängel begangen worden seien. Wie sich herausstellte und –stellt, ist das korrekt. Der Sinn dieser juristischen Mängel:

Nach dem Willen der Siegermächte sollte die BRD auch niemals souverän werden oder sein.

Damit keine Souveränität entstehen konnte, wurde mit den Versallen der BRD- Regierung bzw. –Beamten besondere, hinterhältige Vorkehrungen getroffen, durch die man sicher sein konnte, daß die kein Deutscher, der nicht Völkerrecht und die Alliierten Rechte studiert hatte, verstehen könnte. Den Deutschen wurden gleich nach 1990 schwere Steuerlasten aufgebrummt – man war mit dem täglichen Existenzkampf beschäftigt und hatte keine Zeit oder Kraft, nach der Arbeit sich um Völkerrecht oder sonstige Justizereien zu kümmern.

Das die BRD nicht souverän sein kann, konnte man schon daran erkennen, daß die Bürger, die sich bewußt waren, daß sie Bürger des Deutschen Reiches sind, und klagten, keinerlei Rechtsbeihilfen bekamen, jede Klage abgewiesen wurde, ja regelt verweigert wurde. Ein souveräner Staat MUSS seinen Bürgern das Recht auf Klage, egal welcher Art, zugestehen und auch praktizieren. Fehlt diese Tatsache, hört der Staat formaljuristisch auf, ein Staat zu sein.

Da gab es am 12.9.1990 einen „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland. Was da in den Massenmedien und auf der Webseite der BRD geschrieben wird, ist schon haarsträubend. Der Artikel 7 – er betraf die Aussetzung der Vier-Mächte-Rechte, worauf die BRD massenmedienmäßig verbreiten ließ, daß die BRD nun souverän“ sein – in Satz 2 besagt folgendes:

Das vereinigte Deutschland hat dem gemäß voll Souveränität über seine innere und äußeren Angelegenheiten.“

Eine echte, gedruckte Lüge!

Warum? Weil im Vertrag zum Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.9.1990“ diese Souveränität in vollem Umfang des Besatzungsrechtes wieder zurückgenommen und das Besatzungsrecht umfassend wieder hergestellt wurde. Denn dort gibt es den Artikel 2 des Vertrages:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden IN UND IN BEZUG auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen

begründet oder festgestellt sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.“

Was sind denn ALLIERTE BEHÖRDEN?

Das sind praktisch alle Besatzungsmächte und deren handelnden Organe bis zur Putzfrau. Geregelt wird dies im Artikel 1 dieses obengenannten Vertrages:

(2) Der Ausdruck alliierte Behörden, wie er in diesem Übereinkommen verwendet wird, umfasst

  1. a)  den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der drei Staaten, die Militärgouverneure der drei Staaten, die Streitkräfte der drei Staaten in Deutschland sowie Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausgeübt oder – im Fall internationaler Organisationen und andere Staaten vertretender Organisationen (und der Mitglieder solcher Organisationen) – mit deren Ermächtigung gehandelt haben, sowie die Hilfsverbände anderer Staaten, die bei den Streitkräften der drei Staaten gedient haben;
  2. b)  die Alliierte Kommandantur Berlin, die Kommandanten des des amerikanischen, britischen und französischen Sektors von Berlin sowie Einrichtungen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausgeübt haben.

Der Ausdruck „alliierte Streitkräfte“, wie er in diesem Übereinkommen verwendet wird, umfasst

  1. a)  die in Absatz 1 bezeichneten alliierten Behörden, soweit sie IN oder in Bezug auf Berlin tätig waren;
  2. b)  Angehörige der amerikanischen, britischen und französischen Streitkräfte in Berlin;
  3. c)  Nicht-deutscheStaatsangehörige,dieinmilitärischeroder ziviler Eigenschaft bei den alliierten Behörden Dienst getan haben;
  4. d)  Familienangehörige der unter den Buchstaben b und c aufgeführten Personen und nichtdeutsche Staatsangehörige, die im Dienst dieser Personen standen.

(3) Die amtlichen Text der in diesem Übereinkommen erwähnten Rechtsvorschriften sind diejenigen Texte, die zur Zeit des Erlasses maßgebend waren.

(4) Soweit in diesem Übereinkommen auf das Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte Bezug genommen wird, ist dies als Bezugsnahme auf die Suspendierung der Recht und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte oder, wenn keine Suspendierung erfolgt, das Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland zu verstehen.

Um es ganz deutlich zu formulieren: Nach diesem Artikel 4 sind alle Urteile und Entscheidungen von alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtkräftig und rechtswirksam. Auf diese Art und Weise

wurde am 25.9.1990 das umfassende Besatzungsrecht in der BRD wieder etabliert!!!

Und was haben die Alliierten am 10. April 1949 hinsichtlich ihres Besatzungsstatut in bezug auf künftige BRD-Regierungen festgesetzt – denn das gilt heute?

Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfas- sungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, daß diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.“

Im Begleitschreiben der Außenminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949 heißt es:

Mit der Errichtung der BRD werden die alliierten Militärregierung als solche aufhören zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten Behörden werden in der Weise aufgeteilt werden, das die Aufgaben von einem Hohen Kommissar und die militärischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden….“

Um es auch hier deutlich hervorzuheben: Das sind völkerrechtswidrige Vertragsgestaltungen großem Umfanges. D.h., daß die BRD gar nicht die Rechtssicherheit, d.h. die volle Souveränität hatte, um Verträge auszuarbeiten, in denen die DDR „beitreten“ hätte können. Die BRD und ihre Regierung ist ein Befehlsempfänger der Vier Mächte – und so ist es auch nach dem 25.9.1990 geblieben.

Oder anders formuliert: Mit Verordnung vom 28.9.1990 hat die BRD-Regierung im Auftrag des Besatzungsvorbehaltes das Abkommen vom 25.9.1990 vorläufig in Kraft gesetzt und eigenmächtig über das Grundgesetz verfügt.

Und jetzt kommt der Kuriose:

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II, ist diese Verordnung auf Seite 1273 veröffentlich, BEVOR überhaupt das Übereinkommen vom 25.9.1990 ab Seite 1274 publiziert wurde. Die BRD-Regierung hat also bewußt die BRD-Bürger getäuscht!

Doch wenn man es genau nimmt, dann haben die BRD-Regierung und die Besatzungsmächte mittels Besatzungsrecht das Grundgesetz schon am 17.7.1990 ausgehebelt bzw. verändert und den Artikel 23 einfach beseitig.

Doch was tun die BRD-Organe? Sie behaupten steif und fest, das das GG in Kraft ist und die BRD existiere. Doch da gibt es noch den Artikel 139 GG, den man kennen sollte:

Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom „Nationalsozialismus und Militarismus (schöne Projektion der Alliierten Samtstein) erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

Das bedeutet praktisch, daß alle Rechtsvorschriften und das Besatzungsrecht der Alliierten auch nach dem Grundgesetz weiterhin fortbestehen!

In einem Schreiben des Bundespräsidenten an Herrn Putz vom 4. Januar 2006, behauptete Horst Köhler:

So genanntes alliiertes Recht gilt nicht mehr.

Dieser Mann ist entweder geisteskrank oder leidet unter extremer Wahrnehmung. Vielleicht brauchen die Alliierten ja gerade so einen Mann. Wer die Geschichte der Bundespräsidenten der BRD kennt, wird zumindest erkennen – vorausgesetzt er hat einen therapeutischen Beruf in den psychiatrischen Kliniken ausgeübt -, daß das Gros der Irren nicht in geschlossenen Anstalten sitzen. Irre in geschlossenen Anstalten begehen keine Völkermorde, keine Vertreibungen und auch keine Völkerrechtsverletzungen.

Man hat Horst Köhler schon berichtigt, mehrfach. Doch er ist ignorant. Er will nicht akzeptieren, daß das Deutsche Reich immer noch besteht, wenn auch nicht handlungsfähig, und somit auch Bürger des Deutschen Reiches bestehen. Er glaubt völlig verchristet an die Staatsangehörigkeit „deutsch“, die auf jedem grünen alliierten Personalausweis steht, er glaubt also an eine Scheineinbürgerung, die man „deutsch“ nennt.

Und so steht auf den Webseiten der BRD, daß es eine BRD gäbe, daß das GG existiere, daß die BRD eine völkerrechtliche Grundlage hätte. So wird behauptet, daß das GG die Verfassung sei.

Um all die völkerrechtlichen Verbrechen, die die alliierte Behörde samt ihrer Versallen, der BRD-Regierung und deren Beamten, auch ständig künstlich am Leben zu erhalten, werden diese Diener der Macht auch sehr gut bezahlt, zu gut bezahlt. Aber das wissen wir ja schon. Mit Geld können charakterlose Menschen immer geködert werden.

Und dann gibt es den „Überleitungsvertrag“. Was hat der mit der Souveränität der BRD zu tun? Der Überleitungsvertrag war 1955 von den Vertragsparteien als zeitlich begrenzt geschlossen worden und die Einwendungsverzichte sollten nur bis zum Abschluß eines Friedensvertrages gelten. Doch die BRD-Regierung hat das Besatzungskonstrukt BRD mit dem Notenwechsel vom 27./28.9.1990 außer Kraft gesetzt, so daß die auf besatzungsrechtlicher Grundlage ausgesprochenen Verzichte demzufolge nunmehr unbegrenzt gelten sollen. Kann man hier erkennen, daß diese BRD-Regierung Bedingungen für die Deutschen schafft, die schlimmere Folgen haben werden, als die Versailler-Verträge?

So – und jetzt kommen wir zu einem vorläufigen Höhepunkt nach all den völkerrechtswidrigen Verträgen, die die BRD-Regierung mit den Besatzern aushandelte und –handelt, also die „Macht des Faktischen“ dominieren läßt. Es handelt sich hier um die Reparationsfrage. Dieses Thema möchte ich hier anschneiden, weil ja bereits in den Versailler-Vertragen Reparationsforderungen dem Deutschen Reich aufgebürdet wurde, die u.a. zum Hungertod von ca. 2 Millionen Deutschen führte. Die Reparationszahlungen, die die Alliierten heute den Deutschen (und auch Ausländern, die die „deutsche“ Staatsbürgerschaft angenommen haben, oder nur zu Gast in der BRD arbeiten) aufbürden, sind geschickter eingefädelt, so daß die meisten Menschen sie nicht durchschauen können, weil sie keinerlei Rechte haben, beispielsweise die Haushaltsführungen des Finanzministeriums zu überprüfen. Für die Reparationsfrage regelt Artikel 3, Absatz 1 des 6. Teils des Überleitungsvertrages:

Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder

sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt ist für die Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes oder aufgrund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.“

Es ist hier schon mal bezeichnend, daß hier nur BUNDESREPUBLIK steht, nicht BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND. Korrekter wäre gewesen: Bundesrepublik im Deutschen Reich in den Grenzen vom 31.12.1937. Ich interpretiere diesen oben langen Satz, um die Ungeheuerlichkeit zu zeigen, die die Alliierten drauf haben. Wer jetzt nicht erkennen will, daß wir uns immer noch in einem Kriegszustand befinden, hat starke Wahrnehmungsstörungen oder leidet unter Verdrängungsmanie oder leidet unter Ängsten.

Die Bundesrepublik steht hier symbolisch für die BRD-Regierung. Die Politiker der BRD sollen keine Einwände erheben, wenn es um das Vermögen der Deutschen geht in Sinne der Reparationszahlungen, also nach den Vorstellungen der Alliierten. Das bedeutet ganz klar: Alle Deutschen, die Vermögen haben, ob auf dem Gebiet der BRD oder im Ausland, können jederzeit ihres Vermögens beraubt werden. Die Alliierten werden schon Gründe finden, wie man das Vermögen entwenden kann. Da es ja keinen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich gibt (die BRD kann keine Friedensverträge mit den Alliierten aushandeln, weil sie ja besetztes, verwaltetes Land des US-Ministeriums ist und die BRD erst nach dem 8.5.1945 entstand), können die Alliierten ganz in ihrem Ermessen jeden ruinieren oder gar auch töten. Das Vermögen der Auslands-Deutschen hatten die Alliierten auch während des 2. Weltkrieges beschlagnahmt und bis heute nicht zurückgegeben. Das brauchen sie auch nicht, weil es ja eben keinen Friedensvertrag gibt.

Dann steht da, daß die Reparationszahlungen geleistet werden sollen „aufgrund des Kriegszustandes…“ Hier können wir deutlich sehen, daß wir noch Krieg haben, jedenfalls in den Köpfen der Alliierten und „unserer“ BRD-Politiker. Es wird sogar erwähnt, daß auch ZUKÜNFTIGE Verträge, die die Drei Mächte mit anderen Staaten abschließen werden, die BRD-Regierung niemals Einwände erheben darf. So ist doch zumindest verständlich, warum sich kein Bundestagsabgeordneter eine Kritik gegenüber den drei Mächten erlaubt. Die alliierte Gesetzgebung höhlt die Meinungsfreiheit und das Recht auf Kritik bereits in den höchsten Ebenen aus. Nimmt es da Wunder, wenn die Medien alle gleichgeschaltet sind? Natürlich nicht.

In Absatz 3 des Artikels 3 des Überleitungsvertrages werden dann Klagen und Ansprüche von davon Betroffenen nichtzugelassen. Das ist logische Willkür.

Interessant ist auch folgendes: Auffällig ist in diesem Zusammenhang der Artikel 1, Absatz 1, Satz 2 des 6. Teils des Überleitungsvertrages: Hier hatten sich die Drei Mächte ursprünglich verpflichtet, zu keiner Zeit Forderungen auf Reparationen aus der laufenden Produktion der BRD geltend zu machen.

Und was passierte?

Diese Bestimmung ist durch den Notenwechsel vom 28./29.9.1990 aufgehoben worden!!! Warum diese drei Ausrufungszeichen? Weil jetzt die Drei Mächte eben aus der laufenden Produktion, also direkt in die Wirtschaft der Deutschen eingreifen können, um noch mehr Geld abzuziehen. Die 3%ige MwSt.-Erhöhung war nur einer von vielen Schritten. Weil den Deutschen ja nicht Einblick in die wirtschaftlichen Daten gewehrt wird, kann keiner überprüfen, was wirklich an Geldern die Alliierten aus der Deutschen Wirtschaft herausholen. Scheinbar haben sie Angst, daß die

Deutsche Wirtschaft zu stark wird und somit die Drei Mächte in ihren Wirtschaftsgebaren behindern könnten.

Aus dieser Tatsache, die kaum einer mitbekommt, fragen sich nun einige, ob irgend ein Deutscher in Reparationen eingewilligt hätte oder konnte. Denn in solchen Reparationseinwilligungen müßte folgerichtig – also auf der Vertragseite der Deutschen -, zumindest ein Friedensvertrag stehen. Also unterliegen wir hier seit 1990 einer totalen wirtschaftlichen Ausbeutung, die man normalerweise Privatisierung nennt, um nicht die Deutschen auf den Gedanken zu bringen, daß es sich um eine versteckte Form von Reparationszahlungen handelt. Es wird also weiter abgezockt und man erhält keinen Friedensvertrag. Die Deutschen haben Ostdeutschland verloren – aber dies scheint als Reparationszahlung auch nicht zu genügen. Die Aufgabe der DM-Währung und der deutschen Selbstbestimmungsrecht über die EU-Klausel im neuen Artikel GG 23 reichen wohl immer noch nicht aus.

So ist es klar, daß eine Siegerjustiz auch heute noch agiert, denn sonst wäre es nicht möglich, daß deutsche Regierungsmitglieder und alle Bundestagsabgeordneten mit dem Verzicht auf Einsprüche gegen unlimitierte und unbekannte zukünftige Forderungen von völkerrechtswidrig agierenden Siegermächten, einverstanden sind. Viel Geld und der Schutz der Siegermächte machen es möglich.

Diese Art von Notenwechsel bzw. Überleitungsvertrag bedeutet völkerrechtlich, daß alle Deutschen in ewiger Gefahr schweben, durch willkürliche einseitige Akte um sämtliches Eigentum enteignet werden zu können. Die BRD-Regierung steht als abhängiges Konstrukt zu den Siegermächten und hat nicht das Recht, Bürger der Existenz zu berauben. Dies wird von oberster Stelle der Alliierten befohlen. Aber selbst die Ausländer, die eingedeutscht sind, die in Deutschland arbeiten und leben, können vom Überleitungsvertrag her auch ihrer Existenz zerstört werden. Alles, was sich auf BRD-Boden bewegt, kann jederzeit von den drei Mächten beschlagnahmt werden. Das wäre wichtig für Ausländer zu wissen, in welcher existentiellen Falle sie sitzen.

Doch, um genau zu sein: Dieser „Wiedervereinigungsvertrag“ = „Überleitungsvertrag“ richtet sich natürlich auch gegen alle BRD-Erfüllungsgehilfen, Politiker, Richter und Staatsanwälte, Rechtsanwälte, die das Unrecht in der BRD zur Zeit trotz ständiger Hinweise auf die fehlende Rechtslage fortsetzen. Sie und ihre Kinder werden die Dummen sein. Denn da brauch nur eine größere internationale Krise ausbrechen und sofort können unbegrenzte Beanspruchungen durch die Kriegsgegner des Deutschen Reiches eintreten und dann spüren sie auch das, was sie ihren Landsleuten angetan hatten. Schon Cäsar warnte seine Beamten, daß man die „wohlgefälligen“ Helfer des Römischen Reiches stets als Feinde zu betrachten hätte, schließlich sei es Rom gewesen, die die Völker unterdrückten, sie zu Feinden des Römischen Imperiums erklärt hätten. Doch die Versallen der heutigen Alliierten scheinen nicht dieses Bewußtsein zu haben. Sie glauben, daß sie ihr Geld, ihren Reichtum im Ausland in Sicherheit bringen könnten. Aber weit gefehlt, denn auch dort haben die Alliierten Zugriffsrechte, die sie mit den meisten Staaten dieser Welt geregelt haben.

D.h. Jeder Unternehmer, der sein Unternehmen ins Ausland verlagert, hat es schon direkt auf unbewusste Art und Weise den zukünftigen Besitzern ausgeliefert. Ihm fehlt jeglicher derzeit sicherer Rechtsschutz, zumal bei Verweigerung der Folgeleistung bei der Kriegstreiberei der amerikanischen „Freunde“.

Unternehmer, die ihr Unternehmen in die Schweiz verlagern, haben eine vorübergehende Sicherheit, keine totale, denn die Schweiz ist, wie gerade beim

Judengold-Deal“ zu sehen war, erpressbar. Das war nur möglich, weil auch die schweizer Eliten ein unterentwickelten Charakter haben.

Jeder Ausländer, der sich um die Staatsangehörigkeit „deutsch“ bemüht und Erfolg hat, muß unzurechnungsfähig sein. Mit der neuen Scheinstaatsangehörigkeit liefert er gleichzeitig sein gesamtes Hab und Gut ab, einem noch unbestimmten Zeitpunkt an die Kriegsgegner des Deutschen Reiches aus, und hat keinerlei Rechtsschutz durch seinen „BRD-Staat“.

Der BRD-„Staat“ hat nicht das Recht, seine Bürger vor den Maßnahmen der Alliierten zu schützen. Schon mit dieser Tatsache zeigt die BRD, daß sie kein Staat sein kann.

Bekanntlich ist durch die BRD nur die deutsche Produktion zur Beschlagnahmung freigegeben worden. Damit auch alles nach Plan läuft, damit die Alliierten ihre Gelder erhalten, haben vor allem Kohl, Gentscher, Schäuble, Stoltenberg, Waigel und allen Bundestagsabgeordnete in der Wendezeit sich stark gemacht, damit die Verarmung und letztlich auch die Vernichtung des Deutschen Volkes langsam einherschreiten kann. Diese Leute gehen natürlich straffrei aus, haben den Schutz der Alliierten und werden hochbezahlt dafür.