Vorlage Impfverbot für Schulleitung

Name,

Adresse

An die Schulleitung 

der …. Schule

Datum

EILT – Bitte sofort vorlegen! 

Ausdrückliches Verbot der Corona-Impfung unseres Kindes 

………………………..(Name / Geburtsdatum /Klasse) 

Sehr geehrte/r Herr / Frau ! 

Hiermit untersagen wir (untersage ich) als Erziehungsberechtigte(r) von 

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(Name des Kindes, Geburtsdatum, Klasse, wohnhaft in)
Ihnen sowie allen Lehrern und Mitarbeitern dieser Schule ausdrücklich jedwede Corona-Impfung unseres Kindes. Dasselbe gilt für alle Impfteams und Ärzteteams, die eventuell ohne unser Wissen und gegen unseren Willen versuchen, unser (mein) Kind in der Schule gegen Corona zu impfen. 

Die EU hat mit Verordnung 2020/1043 vom 15. Juli 2020 die Hersteller aller Corona-Impfstoffe nicht nur von der Haftung, sondern insbesondere von allen strengen Sicherheitsprüfungen befreit, die sonst bei der Herstellung von gentechnisch veränderten Organismen zum Schutze der menschlichen Gesundheit zwingend erforderlich sind. Es gibt somit keinerlei Sicherheitsprüfungen für diese neuartigen experimentellen Impfsubstanzen, die binnen weniger Monate hergestellt wurden. Wie Sie sicherlich wissen, dauert die Entwicklung von Impfstoffen sonst mindestens 8 – 10 Jahre. 

Darüber hinaus gibt es keinerlei Nutzen einer Corona-Impfung für Kinder, für Minderjährige und für junge Menschen, da diese entweder gar nicht oder nur leicht an Corona erkranken. Corona ist eine Erkältungskrankheit, die ansonsten – selbst bei schwerem Verlauf, der bei Jugendlichen fast nie beobachtet wurde – gut behandelbar ist. Sie selbst wissen am besten, dass seit April 2020 kein einziger Ihrer Schüler an Corona schwerst erkrankt oder gar verstorben ist. Die Impfung ist daher schon nicht notwendig. 

Insbesondere ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis nach den Zahlen der Europäischen Arzneimittelkommission (EMA) so fatal, dass diese Impfungen sofort eingestellt werden müssten. Es sind nach Auswertung der Verdachtsmeldungen an die EMA schon jetzt (letzter Stand 30. Juli 2021 – also innerhalb von 7 Monaten seit Impfbeginn) mehr als 3 Millionen Nebenwirkungen gemeldet worden, davon mehr als 200.000 schwere Nebenwirkungen, davon etwa 12.000 Todesfälle. Angesichts einer sehr geringen Meldequote werden diese Zahlen um mindestens den Faktor 20 hochgerechnet werden müssen. Jeder verantwortungsvolle Arzt muss diese Zahlen ebenso kennen, wie die Rote-Hand-Briefe aller vier Hersteller, die auch an alle Ärzte versendet werden. 

Verantwortungsvolle Ärzte werden daher nicht impfen. Ärzte, die dennoch impfen, machen sich strafbar. Dies gilt erst recht für die Impfung von Minderjährigen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes definitiv nur mit ausdrücklicher Einwilligung beider Elternteile erfolgen kann. Denn Minderjährige können die Tragweite dieser speziellen Corona-Impfentscheidung für ihr künftiges Leben nicht ermessen. Minderjährige können nicht ermessen, was es für sie bedeutet, eventuell eine der bislang gemeldeten 35 schweren Impfnebenwirkungen zu erleiden, von denen die meisten auch tödliche Ausgänge hatten. Strafbar machen sich daher auch alle Schulleiter und alle Personen, die die Impfung ermöglichen, dulden oder gar aktiv unterstützen. 

Daher untersagen wir (untersage ich) Ihnen hiermit nochmals ausdrücklich jedwede Impfung – selbst wenn unser (mein) minderjähriges Kind einer Impfung zustimmen sollte. Denn nur wir allein als Eltern sind (nur ich allein als sorgeberechtigte(r) Vater / Mutter bin) für die medizinische Behandlung unseres (meines) Kindes angesichts der möglichen schweren Auswirkungen für das weitere Leben unseres Kindes zustimmungsberechtigt. Die Einwilligung eines minderjährigen Kindes in eine Hochrisiko-Impfung ohne jedwede Sicherheitsprüfung und ohne langjährige klinische Studien ist definitiv unwirksam. (Weitere Informationen finden Sie in dem Buch „Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“, erhältlich ab 21. September 2021 im Buchhandel). 

Wer dennoch impft oder an der Impfung mitwirkt, macht sich nach gefestigter jahrzehntelanger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wegen Körperverletzung strafbar. Stellen sich durch die Impfung dauerhafte oder schwere Schäden ein, so steht eine gefährliche oder schwere Körperverletzung im Raum, ebenso wie die Misshandlung Schutzbefohlener und im Todesfalle sogar der Vorwurf des Totschlags mit einem Strafmaß nicht unter fünf Jahren Freiheitsstrafe. 

Sehr geehrter Herr / Frau …, 

wir sind uns sicher, dass Sie unser Kind nicht wissentlich diesen unüberschaubaren gesundheitlichen Risiken aussetzen wollen. Wir danken Ihnen schon jetzt dafür, dass Sie entsprechend Ihrer Verpflichtung als verantwortungsvolle Schulleitung jedweden Schaden von unserem Kind fernhalten werden. 

Bitte bestätigen Sie uns (mir) daher binnen 3 Tagen schriftlich auf diesem Schriftstück, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben und dass Sie persönlich dafür Sorge tragen, dass unser (mein) Kind nicht gegen Corona geimpft wird. 

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

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Datum                                     Unterschrift Eltern / Vater / Mutter 

Bestätigung der Schulleitung: 

Hiermit bestätige ich als Leitung der Schule, dieses Schreiben erhalten zu haben. 

Ich versichere Ihnen hiermit, dass Ihr Kind …………………. ………………………

in der Schule, auf dem Schulgelände und im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb nicht geimpft wird – auch nicht auf ausdrücklichen Wunsch Ihres minderjährigen Kindes. Ich bestätige ferner, dass ich andernfalls persönlich alle finanziellen und rechtlichen Konsequenzen einer Impfung gegen Ihren elterlichen Willen tragen werde. 

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Datum                          Unterschrift Schulleitung