Zwangsvollstreckungen sind illegal

In der „Bundesrepublik Deutschland“ gibt es Bundesgesetzblätter und diese sind bindend. Ein Verstoß dagegen stellt einen Straftatbestand dar!
Das deutsche Bundesgesetzblatt (abgekürzt „BGBl.“) ist das öffentliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland. Es wird vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben und durch den zur DuMont Mediengruppe gehörenden Bundesanzeiger Verlag vertrieben.
Kein Bundesgesetz ist gültig, wenn es nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG).

Beweise über die Aufhebung alle Zwangsvollstreckungen:

BRD Bundesgesetzblatt Teil I, Art 56 (319-10). Die Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich unzulässig, weil das Gesetz über die
Zwangsvollstreckung aufgehoben wurde (BGBl. 2006, Seite 875, Teil I, Nr. 18 vom 24.04.2006).
Quelle: http://bgbl.de


BRD, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/4741 vom 21.03.2007 (Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode   – Seite 35 –   Drucksache 16/4741)
Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 26.05.1933 RGBl I 1933, 302 FNA 310-10;
Bundesgesetzblatt Teil III  V aufgeh. durch Art. 56 G v. 19.4.2006 I 866 mWv 25.4.2006

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/047/1604741.pdf   – (siehe Seite 35).

Des Weiteren
Da die BRD nachweislich kein Friedensvertrag und keine Verfassung hat (siehe Art. 146 GG (Grundgesetz)) und nach wie vor unter Alliierten
Besatzungsmächte steht (siehe Art. 120 GG), gilt nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKO), somit sind die Artikeln
46 und 47 der HLKO immer noch in Kraft:

Artikel 46:  Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

Artikel 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.

„Ignorantia legis non excusat“