Förmliche Zustellung / Gelber Brief bei der Deutschen Post AG zurückgeben

Betr.: Zustellungsverbot von behördlichen Schreiben insbesondere Gelbe Briefe

Sehr geehrte Geschäftsleitung,
wie aus ihrer Firmenbezeichnung klar zu erkennen ist, sind sie eine Aktiengesellschaft, also ein privates Unternehmen.
Da die Deutsche Post AG, private Postdienste sind und deren Angestellte (teilweise Hartz IV Empfänger) nicht berechtigt sind, amtliche Zustellungen und Zustellungsurkunden zu überreichen.

Die Vorlage von Personendokumenten werden bei Entgegennahme der Zustellungsurkunde gegenüber dem Zusteller, abgelehnt, da es sich nicht um eine Amtsperson handelt, was jeder der Zusteller auf Befragen auch einräumt.

Es wird beantragt festzustellen, dass diese Kosten vermeidbar sind, da mit der Zustellung durch eine Privatfirma keine hoheitsrechtlichen Maßnahmen vollzogen werden können.
Zu jeder Amtshandlung gehört ein Amtsausweis, jedoch sind ihre Angestellten noch nicht mal Beamte, geschweige denn im Besitz eines Dienstausweis.


Dies bedeutet nach geltender Rechtslage, dass der Zusteller sowie die Geschäftsleitung die volle Verantwortung mit allen daraus resultierenden Konsequenzen übernimmt. Selbst für Beamte ist die Amtshaftung aufgehoben siehe dazu §§ 179, 823 BGB §63 BBG §185 LBG und somit haftet jeder mit seinem Privatvermögen.


Ihre Zustellungen von Mahn- und staatsamtliche Schreiben sind nicht unterschrieben durch einen Postbeamten / Beurkundungsbeamten und damit ebenfalls laut BGB und BGH Form – rechts unwirksam! BGB §125/126
Dazu Auszug: Behördenperson B für Behördenperson A mit dem Zusatz „i. A.“ oder nur mit Nachnamen unterschrieben ist z. B. formunwirksam. BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05 BGH, Urteil vom 31. März 2002 – II ZR 192/02 BGH, Urteil vom 5. November 1987 – V ZR 139/87 Eberhard


Da die Zustellung dieses Schreiben nicht rechtskräftig sein kann, da die Zustellung nichtamtlich erfolgte und zusätzlich die notwendige rechtskräftige Unterschrift ( Vor und Zuname) einer tatsächlichen Amtsperson (Postbeamten / Urkundsbeamten/er) fehlte, ein Kürzel oder Im Auftrag ist keine Unterschrift. wegen Verstoß & Mangel nach BGB §§ 125/126 nichtig.


Mit Streichung des Artikels 23 GG durch den damaligen Außenminister James Baker am 17.07.1990, ist der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD mit Wirkung zum 18.07. 1990 erloschen (BGBI 199, Teil II, Seite 885, 890, vom 23. Sep. 1990).
Das bedeutet, dass seit dem 18.07.1990 das besatzungsrechtliche Provisorium Bundes Republik Deutschland, welches nur treuhänderisch für die Alliierten zu verwalten hatte, nicht mehr existiert!


Die BRD hat somit alle zugestandenen Hoheitsrechte durch die Alliierten verloren.

Ohne Hoheitsrechte gibt es keine Beamten und kein Recht Bußgelder, Steuern etc. zu erheben und durch ein privates Unternehmen wie die Post Aktiengesellschaft zu zustellen.


Sie erbringen für eine Firma Dienstleistungen, denn die BRD ist nach Artikel 133 GG lediglich ein Wirtschafts- – und Verwaltungseinheit, siehe hierzu auch 146 GG, denn es gibt keine Verfassung.


Mit anderen Wort sie verstoßen gegen die Bereinigungsgesetze der Alliierten und beteiligen sich so an den Nazi Gleichschaltungsgesetze.
Somit ist der Straftatbestand erfüllt und ich spreche ihnen hier ein Zustellungsverbot für behördliche Schreiben aus! Dieses Zustellungsverbot bezieht sich auf die oben angeführte Adresse.
Bei erneuter Zuwiderhandlung sehe ich mich gezwungen ein Strafverfahren in Washington D.C. gegen ihr Unternehmen einzuleiten, wegen der Fortsetzung von NS Gleichschaltungsgesetzen.

Besten Dank an Peter Hammerschlag und seine Quelle: