Geltungsbereich

Seit dem 17.07.1990 gibt es keinen Geltungsbereich im Grundgesetz mehr. 

Ein Gesetz ohne Geltungsbereich ist null und nichtig.

Dem BUND wurde damit auch die Legitimation zur Verwaltung der Wirtschaftsgebiete (Bundesländer)

entzogen. 

Trotzdem haben diese Kriminellen 1993 ohne Legitimation dazu den Art.16a in das Grundgesetz ohne Geltungsbereich eingefügt. 

Nach dem Urteil des BVerfG vom 25.07.2012, das bis rückwirkend 1956 reicht, ist die Einfügung des Art. 16a, ebenfalls null und nichtig. 

Alles ist rechtswidrig, auch hier tragen die Scheinbeamten die volle Schuld. 

Es gibt hier kein Asylrecht, es gibt kein Recht auf Migration, das sage nicht ich, dass sagen ihre eigenen Gesetzgebungen.

Ein besetztes Gebiet, das von kollaborierenden Scheinbeamten ohne Legitimation besetzt gehalten wird, kann auch “Flüchtlingen” keinen Schutz gewährleisten. 

Die Gefahr ist viel zu groß, das die Deutschen irgendwann doch noch aufwachen könnten und die Kollaborateure Eliminiert.