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Urteil erklärt Bundestagswahl 2017 für ungültig: 

Verfassungsgericht schreibt Neuwahlen vor!

Das Verfassungsgericht urteilte im Juli 2012: mehr als 15 Überhänge sind unzulässig. Bei der Wahl vom September 2017 sind aber 46 Überhangmandate entstanden. von Manfred C. Hettlage Bei der Wahl vom 24.9.2017 sind 46 Überhänge entstanden, ein nie dagewesener Rekord. Schlimmer noch: ein Verfassungsbruch. Ist die Bundestagswahl also null und nichtig? Die Antwort lautet: Ja, […] The post Urteil erklärt Bundestagswahl 2017 für ungültig es sind aber 46 entstanden.

Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag war ein Paukenschlag. Das gilt nicht nur für die Politik, sondern auch für das Recht.

Denn das Bundesverfassungsgericht hatte am 25.07.2012 (BVerfGE 131, 316) geurteilt: Mehr als 15 Überhangmandate sind unzulässig.

Bei der Wahl vom 24.09.2017 sind aber 46 Überhänge entstanden, ein nie dagewesener Rekord. Schlimmer noch: ein Verfassungsbruch.

Ist die Bundestagswahl also null und nichtig? Die Antwort lautet: Ja, das trifft zu. Das Nähere steht in Artikel 41 Grundgesetz.


Die Wahlprüfung ist ein Grundrecht. Sie ist Sache des Bundestages. So will es die Verfassung.

Die Einzelheiten regelt das Wahlprüfungsgesetz (WahlPrüfG). Danach kann die Wahl von jedem Wahlberechtigten einzeln oder zusammen mit anderen, innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Wahltag, beim Deutschen Bundestag in Schriftform angefochten und zu Fall gebracht werden.

Die Anfechtung muss eine Begründung enthalten. Weil die Wahlprüfung im Grundgesetz verbürgt wird, hat der Wahlleiter eine konkrete Anleitung in das Netz gestellt, wie man das zu machen hat. Es gilt also das Prinzip: »Wo kein Kläger, da kein Richter.«


Die Gründe liegen auf der Hand

Die Gründe für eine Wahlanfechtung liegen auf der Hand:

Der neu gewählte Bundestag leidet an Adipositas, d.h. Fettleibigkeit. 709 Abgeordnete sind in die Volksvertretung eingezogen. Es gibt dort regulär aber nur 598 Sitze. Das sind 111 Volksvertreter mehr als das Hohe Haus bei normaler Besetzung Plätze zu bieten hat.

Das ist aber nicht der springende Punkt. Mehr als 15 Überhänge sind unzulässig und verfassungswidrig.

So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit seiner Grundsatzentscheidung v. 25.07.2012 (BVerfGE 131, 316) geurteilt. Die sog. »Überhangmandate« sind zulässig, aber gedeckelt. Es dürfen also nicht zu viele werden. Gibt es mehr als 15 Überhänge, so ist die Wahl nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ungültig.

Es sind aber 46 – verfassungswidrige – Überhänge entstanden. Und damit ist es höchstrichterlich entschieden: Die Wahl vom 24.09.2017 war ungültig.

Bundestagswahl 2017: Vorläufiges amtliches EndergebnisUm das ganze Elend des dualen Wahlsystems mit Erst- und Zweitstimme perfekt zu machen, wurden die – immer noch verfassungswidrigen – 46 Überhänge auch noch durch 65 nachgeschobene Ausgleichsmandate »egalisiert« (siehe auch vorläufiges amtliches Endergebnis der Bundestagswahl).

Wie schon 2013 gab es auch 2017 erneut überhanglose Ausgleichsmandate: Der Ausgleich überragte 2017 den Überhang um 19 Plätze. Es gab also 19 Ausgleichsmandate, denen gar kein Überhang gegenüberstand.

Wie bekannt sind 2013 in vier Bundesländern 4 Überhänge entstanden. Sie wurden ausgeglichen, aber nicht durch 4, sondern durch 29 nachgeschobene Ausgleichsmandate (vgl.  PUBLICUS 2013.9 und PUBLICUS 2013.10). Der Ausgleich überstieg also schon 2013 den Überhang, und zwar um mehr als das Siebenfache.

In sechs von sieben Fällen stand schon 2013 dem Ausgleich überhaupt kein Überhang gegenüber. Man muss also die Grundsatzfrage nach dem Sinn und Zweck der Ausgleichsmandate stellen.


»Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode!«

An der Wahl des Bundestagspräsidenten und an der Kanzlerwahl werden also 111 Volksvertreter teilnehmen, von denen 46 ein Direktmandat (ohne Listenplatz) errungen haben, was vom Gesetzgeber gar nicht beanstandet wird (vgl. § 6 Abs. 4 Satz 2 BWahlG.)

Es gibt nämlich 299 Wahlkreise. Keinen weniger und keinen mehr. Darin wurden auch 2017 genau 299 Volksvertreter mit der Erststimme direkt gewählt, keiner weniger und vor allem keiner mehr.

Und gewählt ist gewählt. Deshalb gibt es keinen direkt gewählten Volksvertreter, dem sein Direktmandat in Wahrheit gar nicht zusteht. Der Wahlleiter hat sogar alle 299 Abgeordneten ohne Ausnahme aufgefordert, an der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages teilzunehmen und dort zunächst den Parlamentspräsidenten und etwas später auch den Kanzler oder die Kanzlerin zu wählen.


Es gibt also gar keinen Volksvertreter, dem sein mit der Erststimme errungenes Direktmandat in Wahrheit gar nicht zusteht. Das ist ein Märchen und bleibt ein Märchen. Denn die sog. »Überhänge« sind gar keine konkreten Mandate, sondern eine Differenz.

Doch Märchen werden gerne weitererzählt. Tatsache ist und bleibt dagegen, dass in Deutschland das »Westminster-Modell«, also die klassische Direktwahl in 299 überschaubaren Wahlkreisen »ohne Wenn und Aber« bereits voll verwirklicht ist, bei dem verbleibende Rest von mindesten 299 Abgeordneten aber die Verhältniswahl gilt.

Wer seinen Wahlkreis mit einfacher Mehrheit gewinnt, zieht also in den Bundestag ein. – Punkt!
Es gibt daher schlicht und einfach keinen Rechtsgrund, das abweichende Wahlergebnis auf der Seite der Verhältniswahl, also bei der Verteilung der Listenplätze auf die Parteien, zu korrigieren, zu verbessern oder irgendwie »auszugleichen«.

Nachdem die Wahllokale schon geschlossen und die Wahlergebnisse ausgezählt waren, konnten für die nachgeschobenen Listenplätze natürlich keine Wählerstimmen mehr abgegeben werden.

Für die demokratische Legitimation der Ausgleichsmandate hätte man wenigsten eine Eventualstimme oder eine richtige Nachwahl speziell über den Mandatsausgleich gebraucht, mit eigenen Kandidaten, neuen Stimmzetteln und allem was zu einer Nachwahl dazugehört. Beides gab es weder 2013 noch 2017.

Die Ausgleichsmandate kamen demnach ohne freie Entscheidung des Wahlvolkes zustande, wer, welches Ausgleichsmandat, für welche Partei, in welchem Bundesland erhalten soll – und das ist grob verfassungswidrig.
Zu allem Überfluss wurde auch 2017 das Wahlergebnis wie schon 2013 nach der Wahl »ausgeglichen«, aber nicht durch 46, sondern durch 65 Ausgleichsmandate.

Der Ausgleich überstieg also den ohnehin schon überhöhten und deshalb verfassungswidrigen Überhang insgesamt um 19 überhanglose Ausgleichsmandate. In 19 Fällen stand auch 2017 dem Ausgleich also gar kein Überhang gegenüber.

Die Stimmen werden ausgezählt, niemals aber ausgeglichen und schon gar nicht im Übermaß. Das deutsche Wahlrecht ist ein Narrenschiff: Die Wähler geben ihr Stimmen ab, und danach ist niemand befugt, das Wahlergebnis nachträglich zu korrigieren, zu verbessern oder »auszugleichen«.

Das gibt es nur in sog. Bananenstaaten, in denen die Demokratie nur eine Theaterkulisse ist.
Ausgleichsmandate sind wie KuckuckseierAusgleichsmandate sind wie Kuckuckseier.

Sie werden den Wählern untergeschoben, ohne dass sie wissen, wie ihnen geschieht. Sie sind vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe mit den beiden Wahlprüfungs-Beschwerden (Az. 2 2 BvC 64/14 und Az. 2 BvC 67/14) angegriffen und als verfassungswidrig gerügt worden.

Das Verfassungsgericht hat mit der Fünf-Prozent-Hürde eine strenge Obergrenze für nachträgliche Eingriffe in das Wahlergebnis gezogen. Diese Obergrenze kann nicht überschritten werden (vgl. BVerfGE  1, 208 (256); ferner Strelen, in: Schreiber, BWahlG 2013, § 6 Rn. 35, mit weiteren Fundstellen in Anm. 78.)

Durch die nachträgliche Zuteilung von Ausgleichsmandaten wird über die Sperrklausel hinaus noch einmal in das Wahlergebnis eingegriffen. Niemand ist jedoch dazu befugt, das Ergebnis der Wahl jenseits der vom BVerfG akzeptierten Fünf-Prozent-Hürde erneut zu verändern, zu verbessern, zu korrigieren oder „auszugleichen“.

Außerdem werden Abgeordnete grundsätzlich nicht von staatlichen Instanzen zugeteilt. Abgeordnete werden gewählt. So will es Art. 20, Art. 28 und Art. 38 GG. Und das ist bei den nachgeschobenen Ausgleichsmandaten eindeutig nicht der Fall.

Das Volk wählt aus seiner Mitte die Volksvertreter, die sich zum Deutschen Bundestag versammeln, dort den Kanzler oder die Kanzlerin wählen und während der vierjährigen Legislaturperiode gemeinschaftlich an der parlamentarischen Willensbildung mitwirken, um darüber zu entscheiden, was im öffentlichen Interesse geschehen soll oder zu unterbleiben hat.

Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Das Volk tut seinen Willen in der namentlichen Wahl zur Volksvertreter kund. (Volkssouveränität)
Wohlgemerkt: Die Wahl ist grundsätzlich keine Parteien-, sondern eine Personenwahl. »Eine bloße Parteienwahl schließt die Verfassung aus.«

Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Nachrücker-Entscheidung v. 26.02.1998, BVerfGE 97, 317 (323) so festgehalten.

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hätte den Spuk verhindern können.

Die acht Richter des Zweiten Senat beim Bundesverfassungsgericht hätten den ganzen Spuk verhindern können, haben es aber nicht getan. Am 21.09.2017, also drei Tage vor der Wahl v. 24.09.2917, hatte das Verfassungsgericht in Karlsruhe die Wahlprüfungs-Beschwerde (Az: 2 BvC 64/14) in der Hauptsache durch eine sog. »A-Limine-Entscheidung« ohne weitere Begründung verworfen (vgl. § 24 BVerfGG).

Als Folge davon haben sie auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für erledigt erklärt. Diese Entscheidung wurde den Beschwerdeführern nach der Wahl zugestellt und ist endgültig.
Mit ihrem Eilantrag wollten die Beschwerdeführer des Verfahrens 2 BvC 64/14 erreichen, dass die Abgeordneten, die lediglich ein nachgeschobenes Ausgleichsmandat bekleiden, solange nicht an den Abstimmungen im Deutschen Bundestag teilnehmen dürfen, also von der Wahl des Bundestagspräsidenten und des Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin ausgeschlossen bleiben, solange über die Wahlprüfungs-Beschwerde nicht in der Hauptsache entschieden wurde. Nun ist es ganz anders gekommen. Drei Tage nachdem das Verfassungsgericht die Wahlprüfungs-Beschwerde (2 BvC 64/14) in der Hauptsache nach § 24 BVerfGG 2 »a limine« vom Tisch gefegt hat, sind bei der Bundestagswahl 46 sog. »Überhänge« entstanden. Allesamt sind sie verfassungswidrig, weil die höchstrichterliche gezogene Zulässigkeitsgrenze von 15 »Überhängen« turmhoch überschritten wurde. Ist aber der Überhang schon verfassungswidrig, wird auch der Ausgleich davon erfasst. Auch der nachgeschobene Mandatsausgleich von 65 Sitzen wird also in den Strudel der Verfassungswidrigkeit mit hineingezogen.

Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ist deshalb ungültig. Sie kann im Rahmen einer Wahlprüfung nach Art. 41 Abs. 1 GG zuerst vor dem Bundestag, nach Art. 41 Abs. 2 GG später vor dem Verfassungsgericht, erfolgversprechend angegriffen und am Ende zu Fall gebracht werden. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Deshalb sind nun die wahlberechtigten Staatsbürger am Zug. Und der Weg nach Karlsruhe ist weit.

Quelle: http://news-for-friends.de/urteil-erklaert-bundestagswahl-2017-fuer-ungueltig-verfassungsgericht-schreibt-neuwahlen-vor/


BRD wahlen – illegal seit mindestens 1956

Wahlen illegal seit 21. März 1956

Das Bundesverfassungsgericht hat in höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Aktenzeichen: 2 BvE 9/11 vom 25.7.2012 geurteilt, daß jegliche Wahlen seit dem Jahre 1956 nicht verfassungskonform vom verfassungsgemäßen Gesetzgeber durchgeführt wurden und entschieden, dass alle Bundestage seit dem 06.05.1956 nichtig sind. Somit sind auch alle Gesetze seit diesem Zeitpunkt nichtig! Auch diese Wahl ist auf Grund der aktuellen Rechtslage illegal (Nachzulesen: bverfg.de) Bereits am 03.07.2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht unter Aktenzeichen 2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07 das bisherige Wahlverfahren für „widersinnig“, „willkürlich“ und daher „verfassungswidrig“.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Urteil vom 25. Juli 2012 – 2 BvE 9/11
Bundeswahlgesetzes unvereinbar und nichtig!                                                                                  Traduction en français ici!

Urteilfür Recht erkannt:

I. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

II. 1. § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

2. § 6 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.

III. 1. Die unter Nummer II. Ziffer 1. und 2. bezeichneten Bestimmungen verletzen die Beschwerdeführer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens in dem genannten Umfang in ihren Rechten auf Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl nach Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes.

2. Der Deutsche Bundestag hat durch Beschluss des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) die Antragstellerin des Organstreitverfahrens sowie die dem Organstreitverfahren beigetretene sonstige Beteiligte in dem aus Nummer II. Ziffer 1. und 2. ersichtlichen Umfang in ihren Rechten auf Chancengleichheit nach Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt.
IV. Im Übrigen werden die Anträge im Normenkontrollverfahren und im Organstreitverfahren sowie die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.
V. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern des Verfassungsbeschwerdeverfahrens ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/fs20120725_2bvf000311.html


Das Wahlrecht zum Bundestag und die Gesetzgebung sind illegal

Das Wahlrecht zum Bundestag und die Gesetzgebung sind illegal

Dr. J.M. Wenzel – Rechtslage Deutschland- Betrogen im 4.Reich

Die politischen Repräsentanten der BRD werden nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass die Bundesrepublik Deutschland der freieste Staat deutscher Geschichte ist, und auch darauf, dass er ein Rechtsstaat sei. Das stimmt schon aus den bisher beschriebenen Sachverhalten nicht.

Das Grundgesetz macht über die Grundlagen eines Rechtsstaates klare, unmissverständliche Aussagen. Es möge hiermit dargelegt werden, dass ein weiteres Kernstück eines vorgegaukelten rechtsstaatlichen BRD – Staatswesens, das Parlament, seit Jahrzehnten unrechtmäßig zustande kommt, und es ein Betrug am irregeführten Wähler ist, zu behaupten, die Abgeordneten seien vom Volk gewählt, obwohl es nach den gesetzwidrigen Wahlgesetzen rechtswidrig zusammengesetzt ist. Die Folgerungen, die sich daraus ergeben, sind kaum absehbar.

Denn die Bundesrepublik Deutschland ist auch aus diesem Grund gesetzlos und lebt im Zustand totaler Anarchie.

Der bekannte Staatsrechtler Hans Herbert von Amim beschreibt in seinem Buch „Staat ohne Diener“ in Kapitel IV: „Die Wahlen sind unmittelbar der wissenschaftlichem und historischem Hintergrund dieses Skandals der Skandale.“

Nach Artikel 38 des Grundgesetzes gilt; „Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

In Wirklichkeit werden die Abgeordneten in zwei verschiedenen, also nicht gleichen Wahlverfahren gewählt. Unter Missachtung des Gebotes des Artikels 38 des GG hat der Bundestag am 7, Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am 1. September 1975 seine heutige Fassung gegeben.

Das eine der darin bestimmten Wahlverfahren (Bundeswahlgesetz) sieht in der Tat unmittelbare Wahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.

In einem zweiten, also eben nicht gleichen, anderen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler überhaupt keine Abgeordneten, sondern eine Partei, indem er seine Stimme für eine Landesliste abgibt, also wählt er auch keinen Abgeordneten unmittelbar.

Kurzum: Der Bundestag war seit 1956 und ist auch heute noch nicht grundgesetzkonform zusammengesetzt und damit ein rechtswidriges Staatsorgan.

Das hat bedeutende Folgen:
a) Da alle Handlungen des Bundestages der vorgeschriebenen Form des Artikels 38 ermangelten, sind sie samt und sonders nichtige Rechtsgeschäfte (§ 125 BGB);
b) Da die Fälschung der Absicht des Artikels 38 durch das ihm entgegen stehende Bundes Wahlgesetz als plumper Betrug gegen die guten Sitten verstößt, sind alle auf dieser Grundlage von nicht rechtens gewählten Abgeordneten vollzogenen Rechtsgeschäfte nichtig ( § 134 BGB);
c) Da das Grundgesetz ausdrücklich die mittelbare Wahl von Abgeordneten verbietet, indem es die unmittelbaren fordert, haben alle Handlungen des Bundestages gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und tun es auch heute noch. Sie sind damit samt und sonders nichtig (§ 134 BGB).

Sämtliche Handlungen des Deutschen Bundestages seit 1956 standen damit im Widerspruch zum Grundgesetz, waren aber letztlich durch den Besatzungsvorbehalt während der Besatzungszeit gedeckt. Besatzerrecht ist immer Gewaltrecht und kein originäres Menschenrecht.

Ab dem 03.10.1990 allerdings sind sämtliche Handlungen des Deutschen Bundestages auch aus diesem Grund nicht nur nichtige Rechtsgeschäfte, sie waren und sind auch strafbar nach StGB § 92 (1), (2) und StGB 108 a (Wählertäuschung} und § 132 a (Amtsanmaßung). Dabei wiegt die Strafbarkeit der Leute, die das Bundeswahlgesetz verfasst und beschlossen haben, und derer, die von diesem Betrug heute absichtlich und vorsätzlich Vorteil ziehen, zwar schwer, ist aber im Zusammenhang mit dem Schaden, den die rechtswidrige Zusammensetzung des Bundestages noch immer verursacht, nachrangig.

Der nicht nach dem Grundgesetz zusammengesetzte BRD-Bundestag hat keinerlei menschen- und völkerrechtliche Legitimation zur Gesetzgebung.

Alle durch den Bundestag vorgenommenen Amtshandlungen und entworfenen Gesetze ab dem 03.10.1990 sind durch Amtsanmaßung von unautorisierten Privatpersonen vorgenommen, entworfen und nichtig.

Eine Folge dieser grundgesetzwidrigen Bundeswahlgesetze ist die unbeschreibliche Ämterkorruption in der BRD, die das ganze Land lähmend überzieht und verdirbt.

Die BRD ist eines der korruptesten Länder in der Welt. Dabei sind nicht nur die zahlreichen Bestechungen und Durchstechereien zwischen Wirtschaft und Behörden zur Verschwendung und Verteilung von Steuergeldern gemeint. Das gravierendste Korruptionsproblem in der BRD ist die Ämterkorruption, welche sich in dreifacher Gestalt manifestiert.

Zum Ersten besetzen die Parteien die öffentlichen Posten bis hinab zu Hausmeisterstellen in Schulen und Behörden mit ihren Parteiangehörigen, die sich dafür gegebenenfalls gefällig zeigen müssen und werden.

Zum Zweiten besetzen die Parteien alle von der öffentlichen Hand kontrollierten und zu beaufsichtigenden Positionen in z.B. Staatsbetrieben, anteilig gehaltenen Unternehmen, Energiekonzernen und Sparkassen ebenfalls mit Parteigenossen.

Zum Dritten besetzen sie alle nach dem Grundgesetz vorgesehenen Kontrollorgane zur Sicherung einer so genannten verfassungsgemäßen Ordnung wie auch alle Gerichte bis zum BverfG ebenfalls mit Parteigenossen, die jegliche Gegenwehr und Beschwerden gegen die Ämterkorruption unmöglich machen.

Bei diesen Machenschaften verschwören sich die Parteien zu einem Parteienproporz, der damit im Wege einer heimlichen großen Koalition aller derzeitigen BRD-Parteien eines riesigen Bereicherns Möglichkeit für Parteimitglieder schafft. Wer seinen Posten für andere Parteien räumen muss, erhält seine Pfründe notfalls ohne Arbeit weiter, wodurch sich das Aufbegehren angeblich konkurrierender Parteien dämpfen lässt. Die Abwahl in Korruptionsverdacht stehender Spitzenpolitiker mit erstrangigen Listenplätzen wie u. a. KOHL, SCHÄUBLE, RAU ist dem Wähler praktisch unmöglich gemacht.

Also ist auch mit den Grundgesetz widrigen Wahlgesetzen in der BRD kein Rechtsstaat zu machen, dem man zum Gehorsam verpflichtet sein könnte.

Zusätzlich sind nach Punkt 21 aber auch jegliche Wahlen und jegliche Gremien zur Gesetzgebung in der BRD von vorne herein illegal und völkerrechtswidrig, weil an diesen von Anfang an seit der Gründung der Besatzungskonstruktes BRD und DDR Ausländer und Staatenlose daran beteiligt waren und sind. Weder die DDR noch die BRD konnte solche Personen zu Staatsangehörigen des Deutschen Reiches und Mitglieder des Deutschen
 Volkes ernennen.

Als Folgerung aus dem RuStAG von 22.7.1913 ist also festzustellen:
1. Es gibt keine BRD-Staatsangehörigkeit
2. Alle BRD-Staatsangehörigenernennungen sind nichtig
3. Alle bisherigen BRD-Wahlen sind ungültig

Auch die folgenden Paragraphen des BRD-Strafgesetzbuches wurden bisher gegen die amtlich bestellten Wahlfälscher und den davon Begünstigten nicht angewendet, weil es die Siegermächte so bestimmt haben und es den deutschen Nutznießern zum Betrug des Deutschen Volkes so passt.

StGB § 107 a (Wahlfälschung)
1. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2. Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden lässt.
3. Der Versuch ist strafbar.

StGB § 107 b (Fälschung von Wahlunterlagen)
(1) Wer
 1. seine Eintragung in die Wählerliste (Wahlkartei) durch falsche Angaben erwirkt,
 2. einen anderen als Wähler einträgt, von dem er weiß, dass er keinen Anspruch auf Eintragung hat,
 3. die Eintragung eines Wahlberechtigten als Wähler verhindert, obwohl er dessen Wahlberechtigung kennt,
 4. sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen lässt, obwohl er nicht wählbar ist,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

StGB § 108 (Wählertäuschung)
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, dass jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Eine große Tageszeitung titelte nach der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag: 600.000 Türken haben Schröder gewählt!
Und genau diese Meldung ist es, welche die gegen die Bundestagswahlen zum 16. Deutschen Bundestag Einsprechenden veranlasst, die Durchführung der Wahl als illegal und ohne Rechtsgrundlage feststellen und das Wahlergebnis einschließlich aller so Gewählten als nichtig erkennen zu lassen. Es ist Vorsatz und Plan aller politischen Parteien in der BRD, das deutsche Volk der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches an jeglicher unbeeinflusster Wahl, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung zu hindern. Dazu benutzen sie Privilegien.

Unwissende, sprach- und rechtsunkundige Ausländer ohne Bezug und Bindung an Kultur, Stammeszugehörigkeit und christliche Religion sollen den schleichenden Austausch des Volkes der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches erreichen und ihre Stammlande und Reichsgebiete fremdländischen Eroberern aushändigen. Das ist mit vollem Wissen auch der Bundestagsabgeordneten der vorherigen Wahlperioden, die zum großen Teil aufgrund ihrer neuen sicheren Wahllistenplätze ihr kriminelles, hochverräterisches Handeln fortsetzen wollen, geschehen.

Auch wenn niemand etwas gegen die angemessene wirtschaftliche Betätigung von Ausländern auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches haben kann, so lange dadurch nicht Recht und Ordnung gestört werden, können diese nicht ungehindert die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches beanspruchen und über die Lebensumstände solcher Staatsangehöriger mitbestimmen. Das sollen die OMF-BRD-Bundestagsabgeordneten doch einmal in Saudi-Arabien, dem Iran oder der Türkei versuchen, bevor sie über solche Rechtsverleihungen weiter nachdenken.

In “Halt mal die Schnauze”, DER SPIEGEL 45/2005, S. 68, Spalte 1 Mitte, liest man:
Die Selbstbedienung wird noch potenziert durch den Bedarf an Zuwendungen und Jobs vieler Zuwanderer. Von den rund 200.000, die seit 1989 aus der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten aufgrund ihrer “jüdischen Nationalität” (Anführungsstriche im Originaltext!) in Deutschland aufgenommen wurden, haben die meisten schon wegen mangelnder Sprachkenntnisse auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance.

Bei diesen Personen handelt es sich bekanntlich nicht um Abkömmlinge von Staatsangehörigen des Deutschen Reiches und um keine Personen, die sich bedingungslos in Deutschland assimilieren wollen. Dennoch hat die BRD zahlreichen dieser Personen nicht nur scheinbar ihre Einbürgerung und die Staatsangehörigkeit “Deutsch” verliehen, sondern ihnen auch neue

Identitäten und eingedeutschte Namen zugeschrieben. Da auch solche Personen an den Wahlen in der BRD teilgenommen haben und nehmen, wird das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches auf ihrem Reichsgebiet planmäßig und systematisch ausgehöhlt und verhindert. Das gilt umso mehr, als bei dem illegalen

Wahlrecht durch die Zweitstimmen schon wenige 100.000 ausreichen, um das Wahlergebnis entgegen dem Willen der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches auf den Kopf zu stellen. So haben die “Türken” Schröder deshalb bevorzugt, weil dieser ihr Vaterland Türkei in die EU bringen wollte, was nicht unbedingt im Interesse der christlichen Staatsangehörigen des Deutschen Reiches sein kann.

In DER SPIEGEL, 6/2006, Seite 35, wird die folgende Einbürgerungsstatistik veröffentlicht
. Danach wurden alleine zwischen 1999 und 2004 fast 1 Million Ausländer durch dafür nicht berechtigte BRD-Strukturen nach dem grundgesetzwidrigen Staatsangehörigenreformgesetz zu Scheindeutschen ernannt, die für die Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag als entscheidendes Zünglein an der Waage zur Verfügung standen.
Nach einer Interpolation waren das:

  • 1999 ca. 152.096
  • 2000 ca. 186.690
  • 2001 ca. 171.805
  • 2002 ca. 156.920
  • 2003 ca. 142.035
  • 2004 ca. 127.150

mit der “deutschen” Staatsangehörigkeit bedachte Zuwanderer, die das Wahl Volk verändern halfen.

Die Tendenzen des hier beschriebenen Völkermordes, der alle Wahlen in der BRD maßgeblich verfälscht und gleichzeitig ungültig machen muss, werden leider durch die Richter an allen BRD-Gerichten unterstützt, die nur an ihre augenblicklichen Vorteile bei ihrem Erwerb des Lebensunterhaltes denken und so viel als möglich aus den entmündigten Staatsangehörigen des Deutschen Reiches pressen wollen.

In der Braunschweiger Zeitung vom 21.10.2005 steht eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig – BVerwG 5 C 8.05. Dieses gibt einem Türken die “Einbürgerung” mit der Begründung frei, dass zur Einbürgerung das Sprechen wichtiger ist als das Schreiben. “Er müsse sich nicht eigenhändig schriftlich ausdrücken können.”

Im Hinblick auf die Verweigerung jeglicher verlässlicher Rechtsstaatlichkeit in der BRD nach den Erläuterungen auch in der Anlage zum menschen- und völkerrechtlichen Legitimationsdebakel der BRD, das Rechtsberatungsverbot, den Anwaltszwang und das juristische Standesrecht sind es genau solche unselbständigen und rechtsunkundigen “Eingebürgerten”, die es der herrschenden Klasse von Parteiangehörigen und Juristen in der BRD erlauben sollen, ihre Ziele der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord an den Staatsangehörigen des Deutschen Reiches unbeeinflussbar fortsetzen zu können.

Es wird also festgestellt, dass an der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag der BRD mit Wissen von Wahlveranstaltern, Gesetzgeber und Wahlbewerbern unter Täuschung der Wähler entsprechend ZPO § 138 Millionen von Scheineingebürgerten, Staatenlosen und Ausländern teilgenommen haben.

Zu diesen zählen alle Personen, die von der OMF-BRD die fiktive Staatsangehörigkeit “Deutsch” verliehen bekommen haben und die den Behörden im Einzelnen bekannt sind.

Auch unter den Gewählten befinden sich schon solche Einge”deutsch”ten, natürlich bevorzugt von Einge”deutsch”ten ihrer Herkunft auch gewählt!

Damit sind die Straftatbestände des STGB §§ 107, 108 erfüllt, was hiermit auch zur Anzeige in der BRD und im Deutschen Reich gebracht wird.

Abschließend wird auch auf die Rolle der öffentlichen Medien in der BRD hingewiesen, welche die Wählertäuschung und den ständigen Wahlbetrug schweigend begleiten und damit unterstützen. In “Mildes Licht”, DER SPIEGEL 42/2005, S. 136, 1. Spalte unten, wird über den Versuch der Einführung des Listenwahlrechts in Italien folgendes richtig ausgeführt:
Schon die nächsten Wahlen im Frühjahr sollen nach Verhältniswahlrecht abgehalten werden. Der Wähler stimmt dann für Listen, nicht mehr für Personen.

Das würde die Macht der Parteiführer stärken. Parteiinterne Kritiker könnten auf hintere Listenplätze strafversetzt werden.

Treffender kann das grundgesetzwidrige Wahlgesetz zur Wahl des Deutschen Bundestages auch nicht beschrieben werden, ein typisches Eigentor der BRD -Journaille. Und so funktioniert Wahlrecht in der BRD auch: 
“Hecht von der Elbe” DER SPIEGEL 52/2005, S. 45, 2./3. Spalte:
Dabei verlor er viele Freunde in der Partei; auch CDU -Bürgermeister Oie von Beust war indigniert, die Polit- Karriere Hechts in Gefahr. Hecht musste damit rechnen, bei der nächsten Bürgerschaftswahl auf einen aussichtslosen Listenplatz strafversetzt zu werden – und damit seinen Parlamentsitz zu verlieren. 

Quelle: https://archive.org/stream/Dr.J.M.WenzelRechtslageDeutschlandBetrogenIm4.Reich/Dr.J.M.Wenzel%20%20Rechtslage%20Deutschland%20-%20%20Betrogen%20im%204.Reich_djvu.txt


Urteil Bundesverfassungsgericht: Der Einigungsvertrag ist nichtig

Urteil Bundesverfassungsgericht: Der Einigungsvertrag ist nichtig

Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.

Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F – alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten. Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Somit erstreckt sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland. Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die ausserhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben, zum Anlaß und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen. Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit und damit einen eklatanten Verstoß gegen den Art 20 Abs. 3 GG.

Welche Folgen ergeben sich daraus?

  • Die Bürger der ehemaligen DDR sind somit keine vermeintlichen Bundesbürger
  • Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR/Mitteldeutschland darf kein Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, dies ergibt sich aus Artikel 20 Abs.3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden)
  • Allen vermeintlichen BRD-Behörden auf dem Gebiet von Mitteldeutschland fehlt jegliche rechtsstaatliche Grundlage zum Handeln

Somit kann vom Volk Mitteldeutschlands auch keine Bundesregierung gewählt werden!!!



Der sog. “Bundestag” ist eine FIRMA

Der sogenannte „Bundestag“ ist nicht etwa eine staatliche Organisation, so wie es der Bevölkerung über Jahrzehnte vorgelogen wurde.
Der sogenannte „deutsche Bundestag“ ist eine Firma, die im belgischen Handelsregister eingetragen ist.
Die Verantwortlichen und Angestellten dieser Firma sind nicht etwa sogenannte „Minister“, sondern Schwerkriminelle, welche die Bevölkerung des hiesigen Landes seit mehr als einem halben Jahrhundert belügen, betrügen, versklaven, berauben und ausplündern.
Quelle: https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/09/21/bundestagswahl-2017-faellt-aus/

https://www.youtube.com/embed/cqDCpCfyy1w?wmode=opaque


https://www.youtube.com/embed/kH1gQIj3pMo?wmode=opaqueVeröffentlicht am 12.08.2012Konsequenzen aus der Rechtslage der BRD für Europa und die Welt
Aus der SONDERSENDUNG vom 11.08.2012 bei Wake News Radio
http://mywakenews.wordpress.com/2012/…

Detlev von Wake News Radio / TV und sein Gast Dr. Werner Ratnikow diskutieren die letzten Ereignisse um die Rechtslage in der NGO BRD und Deutschland. Anhand des kürzlich, am 25.07.2012, erneut ausgesprochenen Urteils des höchsten BRD-Gerichts, dem Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe, wurde das bereits im Jahre 2008 identifzierte illegale Bundeswahlgesetz als nichtig erklärt.
In der Diskussion darum wird im Rahmen der am 11.08.2012 stattfindenden SONDERSENDUNG von Wake News Radio im United We Win Radio-Marathon diese Situation mit den jeweiligen Konsequenzen für alle anderen Staaten in Europa und der Welt diskutiert.
Offenbar sind alle Regierungen seit der Existenz dieses Bundeswahlgesetzes (1953 ?) nicht konstitutionell tätig gewesen, haben damit illegal gehandelt. Nun ergeben sich daraus die Schlüsse, dass damit auch alle von diesen auf den Weg gebrachten Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen, Verträge und vieles mehr nichtig sein könnten — ein grosser Schock für viele, die sich den Umfang dieses wahrscheinlich grössten “Staats-Skandale” in der Welt, noch gar nicht ausmalen konnten.

Jedenfalls wird das noch weltweit für enorme Schlagzeilen und eben Konsequenzen führen!

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=kH1gQIj3pMo&feature=youtu.be


Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 GG, also alle Deutschen innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937.
Hoffentlich wissen die Menschen in den „östlichen Teilen“ jenseits von Oder und Neiße, daß sie wahlberechtigt sind?

Das BVerfG urteilt mit Beschluß des Zeiten Senats vom 21.10.1987 -2BvR 373/83

„Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, das nach Art. 123 Abs. 1 GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis und im Jahre 1972 ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde, bewirkte keine Einbürgerung. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.“

Folglich ist nur der Deutscher im Sinne des Art. 116 GG und damit wahlberechtigt, der seine Abstammung nachgewiesen hat und diese in Form eines Staatsangehörigkeitsausweises von deutschen Behörden bestätigt bekommen hat.

az. 2 bvr 373/83 = bverfge 77 137 ff
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html


Parteien sind nicht rechtsfähige Vereine. §54 BGB

§ 54 BGB – Nicht rechtsfähige Vereine

1 Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung.
2 Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.


https://www.youtube.com/embed/rv8FEFj1wx8?wmode=opaque

Wer „Parteien wählt“, stimmt seiner Unterdrückung zu!

Die deutsche Bevölkerung sollte sich die deutsche „Politik“ mal genau anschauen, statt sich mit „Politik“ anderer Länder zu beschäftigen, nur weil die großen Lügenmedienhäuser die Deutschen damit bewusst von deutscher „Politik“ ablenken wollen.

Trump und Erdogan werden seit Wochen und Monaten durch die deutsche Lügenmedienlandschaft gepeitscht. Raten Sie mal warum?!
Trump und Erdogan lenken vom Dreck vor der eigenen Haustür ab. Wenn man aber vor der eigenen Tür nicht fegt, bleibt der Dreck liegen, durch den sich die Deutschen täglich quälen, und das ist der politische Dreck, der den Menschen in Deutschland das Leben schwer macht

Am 24. September 2017 findet mal wieder die Vortäuschung einer sogenannten „Bundestagswahl“ statt – und das auch noch ohne jede rechtliche Grundlage.
Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ hat am 25.07.2012 (BVerfG, 25.07.2012 – 2 BvF 3/11; 2 BvR 2670/11; 2 BvE 9/11) endgültig und eindeutig festgestellt, dass seit dem 07.05.1956 noch nie ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind.

Das ist übrigens absolut folgerichtig, denn wo keine Verfassung, da logischerweise auch kein verfassungsmäßiger Gesetzgeber.

Da nichtig und ungültig Gewählte keine Gesetze erlassen dürfen, bleibt die Situation wie sie war: nichtig und ungültig und somit illegal!

Verfassung und Bundesverfassungsgericht
Haben Sie sich schon mal gefragt, warum es ein „Bundesverfassungsgericht“ gibt, obwohl die Bevölkerung des hiesigen Landes gar keine Verfassung besitzt?
Falls Sie sich diese Frage noch nie gestellt haben, dann sollten Sie das dringend nachholen. Die Bevölkerung des hiesigen Landes besitzt nämlich in der Tat keine Verfassung, was in diesem Artikel eindeutig bewiesen wird: „klick“

Warum – in drei Teufels Namen – gibt ´s dann ein „Bundesverfassungsgericht“, obwohl hierzulande gar keine Verfassung existiert?!
Wo wir gerade so schön dabei sind: Fragen Sie sich doch bitte auch gleich mal, warum Sie eigentlich eine sogenannte „Haushaltsabgabe“ (früher Rundfunkgebühr / GEZ-Gebühr) bezahlen, obwohl Sie nie eine Sendeanstalt beauftragt haben, Rundfunksendungen zu produzieren und auszustrahlen.
Ist doch seltsam, oder?! Warum sollen Sie für etwas bezahlen, was Sie nie verlangt und nie bestellt haben?!

Warum bezahlen Sie eigentlich Steuern?
Die deutsche Bevölkerung lässt sich von einem Unrechtsregime durch gigantische Steuerabgaben, wie Lohnsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Tabaksteuer, Energiesteuern, Kraftfahrzeugsteuer, und so weiter, Lügenpropagandazwangsabgabe, Gebühren, soziale Beiträge und die Eurowährung ausbeuten und ausplündern, sodass sie fast nur noch für das kriminelle Unrechtssystem arbeiten geht – und das nennen manche dann auch noch „Bundesregierung“, obwohl hierzulande erwiesenermaßen seit dem 07.05.1956, mangels Verfassung und mangels gültigen Wahlgesetz, noch nie ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber am Werk war!

Diese Multimilliardengelder, welche der Bevölkerung Jahr für Jahr ohne Rechtsgrundlagen abgenommen und somit gestohlen werden, fließen in Militär und Kriege, in sogenannte „Behörden“ und andere nichtstaatliche Apparate, in das EU-Finanzkartell, in Überwachungsprojekte und viele andere kriminelle Machenschaften – aber so gut wie überhaupt nichts fließt dorthin, wo es zum Wohle der Bevölkerung eigentlich hinfließen sollte und müsste!

Die Menschen leben in einem System der nichtstaatlichen illegalen Kriminalität und Willkür, wo Gesetze zum Vorteil von Schwerverbrechern ausbaldowert werden, die mangels Rechtsgrundlagen noch nicht einmal Gültigkeit besitzen!

Zur Hauptaufgabe dieses Schwerverbrechergesindels gehört es, das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung zu verhindern, Freiheit unmöglich zu machen und das schwerkriminelle Unrechtssystem aufrechtzuerhalten.

Die Bevölkerung ist dafür mit allen Tricks zu täuschen. Dabei ist alles erlaubt, was die Trickkiste hergibt – zum Beispiel durch sogenannte „Parteien“ Unterschiede vorzugaukeln.

Dem Naiven ist im Weiteren mitzuteilen, dass er mit zwei Kreuzchen auf einem sogenannten „Wahlzettel“ nichts verändern kann.

Ex-„Richter“: „Das System schützt sich durch konsequente Manipulation“

Ein nichtstaatliches Unrechtsregime, welches ohne jede rechtliche Grundlage so kriminell und so meilenweit entfernt vom Interesse und Wohle der Bevölkerung agiert, hat in Deutschland nichts verloren!

Ein derart totalitäres und bevölkerungsverachtendes Unrechtsregime lässt sich auch nicht reformieren, weil die Schwerkriminalität die Grundlage für diesen Abschaum ist, der 2017 dann mal wieder „gewählt“ werden will.

Wenn die Menschen in Deutschland sich wieder als würdige Menschen sehen möchten, dann haben sie als souveräne Gemeinschaft neu anzufangen – und sie haben das Recht dazu, weil das Selbstbestimmungsrecht, laut Völkerrecht und naturgegebenen Menschenrecht, bei den Menschen des Landes liegt.

Seit es hierzulande sogenannte „Parteien“ gibt, wurde die Bevölkerung getäuscht und belogen!

Darum merke: Wer sich an sogenannten „Wahlen“ (die keine sind) beteiligt, der stimmt Unterdrückung, Ausbeutung, Beraubung und Ausplünderung an sich selbst und seinen Landsleuten zu!

Quelle: https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/04/13/wer-parteien-waehlt-stimmt-seiner-unterdrueckung-zu/


“Familienname” VOR der Wahl und “Name/Nachname” NACH der Wahl!

Was haben MENSCHEN (Familienname) vs. PERSONEN (Name/Nachname) mit Wahlen zu tun????

Nur ein “Mensch” (keine Sache) hat eine Stimme. Diese Stimme wird “eingefangen” und verschwindet dann in einer URNE, wird zur ASCHE verbrannt, und die Asche ist dann die PERSON, das DING, die SACHE – und kann wieder rumschickaniert und verblödelt werden!!! So funktioniert Politik.

Somit wird aus ein souveräner Mensch eine juristische Person (Sklave)!


https://www.youtube.com/embed/WKJlmVWdLSI?wmode=opaque

Quelle: http://www.anonymousnews.ru/2017/07/24/gabriel-nicht-truemmerfrauen-sondern-tuerken-haben-deutschland-nach-dem-krieg-aufgebaut/


Nationalsozialisten in den Reihen der Altparteien?


Liste ehemaliger NSDAP-Mitglieder, die nach Mai 1945 politisch tätig waren

Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ehemaliger_NSDAP-Mitglieder,_die_nach_Mai_1945_politisch_t%C3%A4tig_waren


Foto: Michael Lucan, Lizenz CC BY-SA 3.0 DE
Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland 


Schlagzeilen über Wahlbetrug kennen die Deutschen bislang nur aus Ländern wie Usbekistan. Nie sind Wähler, Parteien oder selbst der Bundeswahlleiter auf die Idee gekommen, Wahlergebnisse einmal konkret nachzuprüfen. Diese Arbeit hat sich nun der renommierte Wissenschaftler Prof. Jochen Renz gemacht. Das Resultat ist erschreckend und lässt darauf schließen, dass Wahlen in Deutschland seit Jahrzehnten im großen Stil gefälscht werden. Allein bei der zurückliegenden Bundestagswahl 2017 könnten unglaubliche 13 Millionen Briefwahlstimmen systematisch manipuliert worden sein.

Von Prof. Jochen Renz 

Bei der Bundespräsidentenwahl 2016 in Österreich gab es in einigen Wahlbezirken im zweiten Wahlgang auffällig viele ungültige Briefwahlstimmen im Vergleich zum ersten Wahlgang. Da es einige solche Auffälligkeiten gab, wurde die gesamte Wahl wiederholt. Bei der Untersuchung zur möglichen Wahlfälschung wurden dabei einige „Schlampereien“ besonders mit Briefwahlstimmen aufgedeckt . So wurden häufig Wahlbriefe bereits vor der Auszählung geöffnet und zum Teil schon vorsortiert.

Beides ist laut Wahlgesetzen verboten, da dadurch eine Manipulation möglich wäre.
Es ist nicht überraschend, dass Briefwahlstimmen leichter zu manipulieren sind als Urnenwahlstimmen. Bei der Urnenwahl werden die Wahlscheine sofort nach Beendigung der Wahl ausgezählt, viel Gelegenheit für Manipulation bleibt da nicht. Bei der Briefwahl dagegen liegen die Wahlbriefe zumeist mehrere Tage und zum Teil Wochen im Rathaus, bevor sie ausgezählt werden. In den Tagen und Wochen vor der Wahl kommen täglich neue Wahlbriefe hinzu, es muss also ständig Zugang zu den bereits eingegangenen Wahlbriefen geben. Zur Auszählung kommen Briefwahlscheine dann nicht wie bei der Urnenwahl direkt aus der Wahlurne, die den gesamten Wahltag über unter Beobachtung steht. Außerdem findet die Auszählung der Briefwahlstimmen teils getrennt von den Urnenwahlstimmen statt und möglicherweise ohne Einsicht von Wahlbeobachtern. Außerdem ist eine Kontrolle, wer den Wahlbrief ausgefüllt hat, nicht möglich.

Bei der Bundestagswahl 2017 wurden 28,6% der Stimmen per Briefwahl abgegeben, insgesamt 13.430.468 Wahlbriefe. Aufgrund dieser Masse können Briefwahlstimmen einen entscheidenden Anteil am Wahlausgang haben und können eine Wahl eventuell stark beeinflussen.

Im folgenden untersuchen wir, ob es bei Bundestagswahlen, insbesondere bezüglich der Briefwahlstimmen ähnlich wie in Österreich statistische Auffälligkeiten gab, die auf eine Wahlfälschung hindeuten könnten. Wir vergleichen dazu alle Bundestagswahlen seit 1990 sowie die Europawahl 2014. Dadurch ist es möglich, langjährige Trends im Wählerverhalten, insbesondere Unterschiede von Briefwahl und Urnenwahl zu beobachten und eventuelle Unregelmäßigkeiten zu finden, die den langjährigen Trends widersprechen. Dabei kommen wir zu einigen erstaunlichen Ergebnissen.

So gibt es zwei Unregelmäßigkeiten, die nicht nur stark den langjährigen Trends widersprechen, sondern auch einen entscheidenden Einfluss auf den Wahlausgang hatten. In beiden Fällen scheint Wahlfälschung möglich. Es ist bemerkenswert, dass in beiden Fälle wichtige Informationen öffentlich nicht verfügbar sind, die einen Hinweis auf die Unstimmigkeiten geben würden, die aber bei anderen Wahlen verfügbar sind.

Eine solche Analyse ist in Deutschland direkt im Anschluss an eine Wahl und vor Ablauf der offiziellen zweimonatigen Einspruchsfrist nicht möglich, da laut Bundeswahlverordnung eine Unterscheidung in Briefwahl und Urnenwahl nicht vorgesehen ist. Die entsprechenden Daten werden in Deutschland entweder gar nicht, oder zum Teil erst Jahre nach der Wahl veröffentlicht. Auffälligkeiten wie bei der Bundespräsidentenwahl in Österreich können in Deutschland also gar nicht rechtzeitig entdeckt werden.

Verfügbarkeit von detaillierten Wahlergebnissen

Für alle Bundestagswahlen und alle Europawahlen liegen inzwischen Daten vor, die zwischen Urnenwahlergebnissen und Briefwahlergebnissen unterscheiden. So gibt es für alle Wahlen eine Aufschlüsselung in Briefwahlstimmen und Urnenstimmen nach Bundesländern für die großen Parteien CDU, SPD, FDP, Linke, Grüne, CSU und “Sonstige“. Diese Daten finden sich in den Anhangtabellen 2.1 und 2.2 für die Bundestagswahlen bis 2013, bzw. in für die Bundestagswahl 2017. Für die Bundestagswahlen bis 2009 wurden die Daten bereits im Anschluss an die Bundestagswahl 2009 veröffentlicht.

Für die Europawahlen gibt es dieselbe Information in den Anhangtabellen 2.1 und 2.2. Allerdings wurde bei dieser Wahl die AfD unter den Sonstigen Parteien zusammengefasst, obwohl sie mit 7,1% der Stimmen besser abgeschnitten hat als die CSU und die FDP. Dadurch ist eine Aufschlüsselung in Briefwahl und Urnenwahl für die AfD bei der Europawahl 2014 mit öffentlich verfügbaren Daten nicht möglich.

Die bereits erwähnten Publikationen enthalten darüber hinaus eine detaillierte Auflistung nach Briefwahl und Urnenwahl für alle Wahlkreise der jeweiligen Wahl, d.h. für die Bundestagswahl 2009, 2013 und die Europawahl 2014. Allerdings wieder nur für die großen Parteien. Es muss erwähnt werden, dass diese Publikationen aber erst lange Zeit nach der Wahl veröffentlicht wurden. Für die Europawahl 2014 gab es diese Veröffentlichung erst im August 2015, für die Bundestagswahl 2009 erst im November 2010 und für die Bundestagswahl 2013 sogar erst im Februar 2015, also jeweils mehr als ein Jahr nach der Wahl. Ob im Anschluss an frühere Wahlen ähnliche Ergebnistabellen veröffentlicht wurden, ist unklar, da sich diese nicht auf der Webseite des Bundeswahlleiters finden.

Für alle Wahlen gibt es mittlerweile auch maschinenlesbare CSV Dateien, die für alle Wahlbezirke die Stimmen aller Parteien auflisten (Bundestagswahlen hier, Europawahlen hier). Allerdings wird nur die Gesamtzahl der Stimmen je Wahlkreis und Partei angegeben und nicht in Briefwahl- und Urnenwahlstimmen unterschieden. Es ist aber unklar, wann diese Daten genau veröffentlicht wurden. Die Dateien zu allen bisherigen Europawahlen wurden am 20. September 2016 erstellt, die Dateien zu allen vorigen Bundestagswahlen am 3. August 2016. Die für die Bundestagswahl 2013 am 20. September 2016 und die für die Bundestagswahl 2017 am 11. Oktober 2017, wie erwähnt aber ohne separate Auflistung der Brief und Urnenergebnisse. Es ist unklar, ob diese Daten schon vorher in anderer Form verfügbar waren.

Für die Bundestagswahlen 2009 und 2013 gibt es zusätzliche CSV Dateien, die die vollständige Information zu allen Wahlkreisen enthalten und nach Brief und Urne unterscheiden. Diese Dateien wurden aber erst 2016 (für die Wahl 2013) bzw. 2017 (für die Wahl 2009) veröffentlicht. Es ist unklar, wieso diese Dateien nicht für alle Wahlen öffentlich verfügbar sind und ob diese Daten schon vorher in anderer Form veröffentlicht wurden.
Im Gegensatz zu Österreich, wo für jeden einzelnen Wahlkreis jeweils Urnen- und Briefwahlstimmen (in Österreich Wahlkarten genannt) gemeinsam mit dem Endergebnis sofort nach der Wahl veröffentlicht werden, wird diese Transparenz in Deutschland offensichtlich nicht für nötig befunden. Dadurch ist es natürlich unmöglich, bei Wahlen in Deutschland im Anschluss an die Wahl eine detaillierte statistische Analyse zu erstellen, die wie in Österreich Auffälligkeiten in einzelnen Wahlkreisen aufdecken könnte. Ob dies gewollt ist, um Wahlfälschung der Briefwahlergebnisse zu ermöglichen, ohne entdeckt zu werden, oder ob es niemand der Verantwortlichen für nötig befindet, diese wichtige Information zeitnah zu veröffentlichen, sei dahingestellt. Bei der großen Anzahl an Briefwahlstimmen, sollte die schnelle Veröffentlichung dieser Daten aber selbstverständlich sein. Wie bereits erwähnt, ist dies laut Bundeswahlordnung nicht vorgesehen.

Die öffentlich verfügbaren Daten genügen allerdings, um nun im Nachhinein einen gewissen Einblick zu bekommen, wie sich Brief- und Urnenwahlstimmen für die verschiedenen Parteien unterscheiden und über die Jahre entwickeln. Durch Beobachtung langjähriger Trends und Abweichungen davon, lassen sich dann mögliche Auffälligkeiten bestimmen.

Die Entwicklung der Briefwahl seit 1990

Zunächst ist zu beobachten, dass die Anzahl der Briefwähler über den Untersuchungszeitraum stetig ansteigt. Von 9,4% bei der Bundestagswahl 1990 auf 28,6% bei der Bundestagswahl 2017. Tabelle 1 zeigt den Anteil an Briefwahlstimmen bei den verschiedenen Wahlen:

Das heißt, mehr und mehr Wähler entschließen sich ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Es ist anzunehmen, dass ein Wähler nicht eine andere Partei wählt nur weil er per Brief wählt statt selbst ins Wahllokal zu gehen. Von daher müsste das Wahlergebnis eigentlich identisch sein, wenn alle Wähler per Briefwahl abstimmen sollten. Es gibt natürlich Unterschiede bei Wählern, die kurzfristig vor der Wahl ihre Wahlentscheidung ändern und dadurch bei der Urnenwahl anders wählen würden, als sie es bei der Briefwahl getan haben. Wir werden darauf noch näher eingehen.

Der Hauptunterschied zwischen Briefwahl und Urnenwahl sollte daher an der Demographie der Briefwähler liegen. So gibt es Wählergruppen, die eher zu Briefwahl tendieren, andere weniger. Insbesondere gibt es Unterschiede nach Altersgruppen und Geschlecht. So gibt es bei über 60-jährigen überdurchschnittlich viele Briefwähler, bei 35-44-jährigen unterdurchschnittlich viele, und bei Frauen generell etwas mehr als bei Männern. Außerdem gibt es in den neuen Bundesländern prozentual wesentlich weniger Briefwähler als in den alten Bundesländern. Aber selbst bei diesen Gruppen mit höheren oder niedrigeren Briefwahlquoten sollte die Anzahl der Briefwähler in der betrachteten Zeitspanne ähnlich stark zunehmen. Außerdem sollte der Briefwähleranteil der einzelnen Parteien ebenfalls ähnlich stark zunehmen, wie in Tabelle 1 angegeben, da die Wählerschaft aller im Bundestag vertretenen Parteien dank der 5% Hürde eine große Diversität aufweist.

Eine interessantes Gedankenexperiment ist es, ob man anhand der Urnenwahlergebnisse die Briefwahlergebnisse vorhersagen könnte oder umgekehrt. Schaut man sich Wahlprognosen an, so wird durch Befragung von wenigen Tausenden repräsentativen Wählern das Wahlergebnis meist relativ korrekt prognostiziert. Wenn dies also mit wenigen Tausend Wählern möglich ist, so sollte es eigentlich auch mit Millionen von Brief- oder Urnenwählern möglich sein, das jeweils andere Ergebnis, oder das Endergebnis zu prognostizieren. Dieses Gedankenexperiment gibt einen Hinweis darauf, dass sich Brief und Urnenwahlergebnis nicht zu stark unterscheiden sollten, oder falls sie es doch tun, die jeweiligen Trends (abhängig von der Demographie der Wählerschaft einer Partei) über die Jahre hinweg relativ konstant sein sollten.

Der Einfluss von Briefwahlstimmen auf das Endergebnis bisheriger Wahlen

Wir betrachten nun für alle in den Bundestag gewählten Parteien, wie sich Briefwahlstimmen im Vergleich zu Urnenwahlstimmen im Zeitraum von 1990 bis 2017 verändert haben. Wir wollen dabei untersuchen, ob es Wahlen gab, bei denen eine oder mehrere Parteien besonders stark von den Briefwahlstimmen profitiert haben, oder auch besonders stark geschädigt wurden. Falls es solche Situationen gab, und die dazu beitragenden Faktoren im Vergleich zu anderen Wahlen sehr ungewöhnlich sind, so könnte dies ein Indiz dafür sein, dass es Wahlfälschung im Zusammenhang mit der Briefwahl gab. Die meisten der benötigten Daten stammen aus den oben angegebenen offiziellen Quellen, bzw. wurden aus diesen berechnet.

Die einzige Information die in diesen Quellen nicht verfügbar war, ist die Aufschlüsselung in Briefwahl- und Urnenwahlergebnisse der AfD bei der Europawahl 2014. Die AfD wurde dort nur unter den Sonstigen Parteien zusammengefasst und daher ist diese Aufschlüsselung nicht einmal auf Bundesebene bekannt. Es gibt jedoch eine Quelle, die diese Information liefert: Tabelle 7 im Artikel “Wahlverhalten bei der Bundestagswahl 2013 und der Europawahl 2014 – ein Vergleich. Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistiken“ von Kevin Kobold. Demnach bekam die AfD 7,1% der Stimmen, 7,5% der Briefwahlstimmen und 6,9% der Urnenwahlstimmen. Diese Information genügte für die Berechnung der nötigen Kennzahlen und die nachfolgende Analyse. Tabelle 2 enthält die folgenden Daten für alle Parteien und Wahlen:

  • Wahljahr
  • Anteil Briefwahlstimmen in Prozent an der Gesamtstimmenzahl der Partei (=Briefwahlanteil Partei, kurz: Briefanteil)
  • Stimmenanteil in Prozent aller abgegebenen Stimmen (=Endergebnis, kurz: Gesamt)
  • Anteil Briefwahlstimmen in Prozent aller abgegebenen Briefwahlstimmen (=Briefwahlergebnis, kurz: Brief)
  • Anteil Urnenwahlstimmen in Prozent aller abgegebenen Urnenwahlstimmen (=Urnenwahlergebnis, kurz: Urne)
  • Absolute Gewinne/Verluste durch Briefwahl (=Gesamt – Urne, kurz: Gewinn)
  • Differenz zwischen Briefwahlergebnis und Urnenwahlergebnis in Prozentpunkten (=Briefwahlergeb- nis – Urnenwahlergebnis, kurz: Brief – Urne)
  • Verhältnis von Briefwahlergebnis zu Urnenwahlergebnis (=Briefwahlergebnis/Urnenwahlergebnis, kurz: Brief/Urne). 100% bedeutet die beiden Werte sind gleich, 120% bedeutet, dass das Briefwahler- gebnis 1,2 mal höher ist als das Urnenwahlergebnis, bei 80% ist der Faktor 0,8.
  • Abweichung des Briefwahlanteils einer Partei zum Briefwahlanteil der jeweiligen Wahl in Prozent (=Abweichung Briefwahlanteil, kurz: Abweichung). Ist der Briefwahlanteil einer Wahl beispiel- sweise 10% und der Briefwahlanteil einer Partei bei dieser Wahl 12%, so ist die Abweichung +20%. Ist der Briefwahlanteil einer Partei nur 7%, so ist die Abweichung –30%.
    Vergleich des Briefwahlanteils zum Urnenwahlanteils

Schauen wir uns nun der Reihe nach die Daten für die verschiedenen Parteien an. Zunächst interessiert uns, ob der Briefwahlanteil der Parteien (Spalte 3 in Tabelle 2) ähnlich dem Gesamttrend (siehe Tabelle 1) mit jeder Wahl ansteigt. Bei der CDU, der SPD, den Linken und den Sonstigen ist dies der Fall. Bei der FDP geht der Anteil 2002 und 2017 leicht zurück, 2005 stark zurück. Bei den Grünen geht der Anteil 2002 und 2005 leicht zurück und 2014 stark zurück. Bei der CSU geht der Anteil nur 2005 zurück. Bei der AfD geht der Anteil 2017 stark zurück, für 2013 gibt es keinen Vergleichswert, da die Partei 2013 zum ersten Mal zur Wahl antritt.

Interessant wird es, wenn man sich die Höhe der Abweichung vom Gesamttrend anschaut, ob also eine Partei überdurchschnittlich viele Briefwähler hat im Vergleich zum allgemeinen Briefwahlanteil oder unterdurchschnittlich viele und wie sich dies über die verschiedenen Wahlen hinweg ändert. Dies ist die letzte Spalte in Tabelle 2. Da die Wählerschaft der Parteien über die Jahre hinweg oft gleich bleibt, sollten diese Abweichungen innerhalb einer natürlichen Schwankungsbreite ebenfalls relativ gleichbleiben. Dies kann sich natürlich stärker ändern, wenn eine Partei signifikante Teile ihrer Wähler verliert oder neue hinzubekommt.

Bei der CDU ist die Abweichung immer innerhalb von +/-5%, mit Ausnahme von 2005, wo die Abweichung auf 11,1% ansteigt. Im Vergleich zu den vorigen Wahlen ist der Anstieg 2005 (+11,2%) sowie 2017 (+9,9%) besonders stark.

Bei der SPD ist die Abweichung immer negativ, meist innerhalb von +/-5% um die –9% herum. Nur 1994 ist die Abweichung im Vergleich zur Vorwahl mit +7,3% etwas höher als üblich. Die SPD hat also traditionell weniger Briefwähler als die anderen Parteien. Daher scheint es sehr unwahrscheinlich, dass, falls es Wahlfälschung bei der Briefwahl gegeben hätte, diese jemals von der SPD ausgegangen wäre. Die SPD hat nie von einer Briefwahl profitiert.

Die FDP dagegen hat traditionell sehr viele Briefwähler. In vier Wahlen jeweils über +27% Abweichung vom generellen Trend, in vier weiteren Wahlen zumindest noch über 10%. Umso erstaunlicher ist der Wert von 2005, wo die FDP zum einzigen Mal eine negative Abweichung hat.

Wie die SPD haben auch die Linken wenig Briefwähler und weichen mit Ausnahme von 1994 noch stärker negativ vom Gesamttrend ab, als die SPD. Mit über –20% besonders stark war die Abweichung 1990, der ersten Wahl in der die Linken kandidierten, ebenso 1994, als die Linken zum ersten Mal in den Bundestag einzogen, sowie 2013. 2009 war die Abweichung noch fast –20%. Die Linken haben also auch nie von der Briefwahl profitiert.

Obwohl auch links der Mitte angesiedelt, unterscheidet sich die Abweichung der Grünen sehr stark von der SPD und den Linken. In den Neunziger Jahren war die Abweichung noch weit über +20%, 2013 fast +20%. Es ist daher überraschend, dass die Abweichungen 2005 und 2014 negativ waren. Mit Ausnahme von 2014 ist der Trend der Grünen sehr ähnlich dem der FDP. Wie die FDP profitieren die Grünen also meist von der Briefwahl.

Die CSU hat die stärksten Abweichungen von allen Parteien. Mit Ausnahme von 1994 und 2005 sind die Abweichungen immer über +20%, in einigen Jahren sogar über +40%. Da die CSU aber nur in Bayern antritt und es in Bayern wesentlich mehr Briefwähler gibt als im Bundesdurchschnitt (siehe Tabelle 1, dritte Spalte), und die Briefwähler aus Bayern ca. 20% aller Briefwähler deutschlandweit stellen (siehe Tabelle 1, letzte Spalte), sind die sehr guten Briefwahlergebnisse der CSU einfach zu erklären und eine direkte Konsequenz der Daten in Tabelle 1.

Die Sonstigen Parteien haben bis auf 2013 und 2017 in allen Jahren eine negative Abweichung, meist innerhalb von +/-5% um die –7% herum. Die einzige sehr starke Abweichung ist 2005, wo es fast –20% sind, sowie 2013 und 2017 wo der Wert zum ersten Mal positiv ist.

Während bei allen anderen Parteien die Abweichungen entweder eindeutig negativ sind, eindeutig positiv sind mit vereinzeltem kleinen Dip ins negative, oder im Fall der CDU mit relativ geringen Schwankungen im Trend liegen, ist dies bei der AfD anders. Obwohl die AfD bisher nur an drei Wahlen teilgenommen hat, schwankt die Abweichung zwischen –23,8% und +6,9% sehr stark. Nur die Linkspartei hat in ihrer Geschichte eine höhere negative Abweichung als die AfD 2017. Keine andere Partei hat eine stärkere Schwankung der Abweichung als die AfD, +23,8% von einer Wahl zur nächsten, gefolgt von –30,7%. Im folgenden untersuchen wir die Wahlen, bei denen es große Auffälligkeiten gab.

Die Briefwahl bei der Bundestagswahl 2005

Fasst man die oben genannten Daten zusammen, so gibt es die offensichtlichsten Auffälligkeiten bei der Bundestagswahl 2005. Die CDU hat stark überdurchschnittlich viele Briefwähler im Vergleich zum Gesamttrend, aber auch im Vergleich zum üblichen Anteil an Briefwählern. Gleichzeitig rutschten die FDP und die Grünen zum ersten Mal ins negative, obwohl beide in vorigen Jahren stark positive Abweichungen vom Gesamttrend hatten. Auch die Sonstigen haben eine ungewöhnlich negative Abweichung. Eine mögliche Erklärung für diese sehr auffällige Anomalien könnte sein, dass besonders viele Wähler der FDP, der Grünen und der Sonstigen, die per Briefwahl wählten, bei dieser Wahl die CDU gewählt haben. Ebenso könnte es Wahlfälschung gegeben haben, bei der Briefwahlstimmen der FDP, der Grünen und der Sonstigen fälschlicherweise der CDU zugeordnet wurden.

Bei dieser Wahl lagen die Briefwahlstimmen der CDU um 3,6 Prozentpunkte über den Urnenstimmen, der mit Abstand höchste Wert, den es bei allen betrachteten Wahlen und über alle Parteien hinweg (mit Ausnahme der nur in Bayern kandidierenden CSU) je gab (siehe Spalte 8 in Tabelle 2). Diese Differenz hatte zur Folge, dass das Gesamtergebnis der CDU um 0,7% höher lag als das Urnenwahlergebnis. Dies ist ebenfalls der höchste Wert, den es mit Ausnahme der CSU je gab (siehe Spalte 7 in Tabelle 2). Dies trotz des historisch schlechtesten Wahlergebnisses für die CDU, die in diesem Jahr sehr viele Stimmen verlor. Bei der Urnenwahl waren es nur 27,1% im Vergleich zu 29,6% bei der Bundestagswahl 2002. Bei der Briefwahl waren es dagegen 30,7% im Vergleich zu 29,3% bei der Bundestagswahl 2002. D.h. bei der vorigen Wahl war das Briefwahlergebnis noch 0,3% schlechter als das Urnenergebnis, nun war es 3,6% besser. Trotz sinkendem Wahlergebnis eine völlige Trendumkehr bei den Briefwahlstimmen. All diese Beobachtungen scheinen sehr ungewöhnlich zu sein und könnten daher Indizien auf Wahlfälschung bei der Briefwahl 2005 sein.

Die interessante Frage ist nun, ob diese Auffälligkeit bei der Bundestagswahl 2005 auch einen Effekt auf das Endergebnis der Wahl hatte. Versetzen wir uns also zurück ins Jahr 2005: Obwohl die CDU insgesamt an Stimmen verlor, hatte dieses Briefwahlergebnis eine historische Bedeutung, das in seiner Konsequenz fast nicht zu steigern ist. Bei der Bundestagswahl 2005 zogen die Linken nach drei Jahren Pause mit 8,7% als viertstärkste Kraft ins Parlament ein. Dadurch verloren Rot/Grün ihre absolute Mehrheit. CDU/CSU/FDP hatten wegen des schlechten Abschneidens der Union ebenfalls keine Mehrheit. Trotz verschiedener theoretischer Koalitionsmöglichkeiten, war letztlich nur die große Koalition eine realistische Option. Den Bundeskanzler stellte dabei wie üblich die stärkste Fraktion. Es ging also darum, ob CDU/CSU oder SPD mehr Stimmen und Sitze bekamen.

Bei den Urnenergebnissen hatte die Union insgesamt 34,2% der Stimmen, die SPD hatte dagegen 34,7%. Unter Einbeziehung der Briefwahl gewann die CSU wie üblich Stimmen hinzu und die SPD verlor Stimmen. Es hing also vom Briefwahlergebnis der CDU ab, ob die Union oder die SPD stärkste Partei wird. Hätte die CDU wie bei der letzten Bundestagswahl auch durch die Briefwahl Stimmen verloren statt hinzugewonnen, dann hätten womöglich relativ wenige Stimmen darüber entschieden, ob Gerhard Schröder oder Angela Merkel Bundeskanzler wird. Dank des außergewöhnlich guten Briefwahlergebnisses der CDU kam die Union insgesamt auf 35,2% der Stimmen und stellte mit Angela Merkel die Bundeskanzlerin.

Eine weitere Analyse auf Länderebene ergibt, dass fast alle alten Bundesländer zu dem hohen Briefwahlwert der CDU beitrugen. Konkret gab es in diesen Ländern folgende durch Briefwahl bedingte Zugewinne (d.h. Gesamtergebnis minus Urnenergebnis): Schleswig-Holstein (+1%), Hamburg (+2,2%), Niedersachsen (+0,9%), Bremen (+1,2%), Berlin (+1,2%), Nordrhein-Westfalen (+1,7%), Hessen (+1%), Rheinland-Pfalz (+1,2%) und das Saarland (+1,5%). Der Zugewinn war in allen alten Bundesländern der höchste, den es seit 1990 gab. In Hamburg, Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden Württemberg und dem Saarland wurden diese Spitzenwerte bei der Bundestagswahl 2017 ebenfalls für die CDU nochmals übertroffen.

Schaut man sich die abgegebenen Stimmen im Detail an und vergleicht die Bundestagswahl 2005 mit der von 2002, so gibt es einige erstaunliche Befunde: So gab es 2005 über 430.000 Wahlberechtigte mehr als 2002, die Zahl der gültigen Urnenstimmen verringerte sich jedoch um über 880.000. Die Zahl der gültigen Briefwahlstimmen ging dagegen um genau 172.060 Stimmen nach oben, das heißt die Zahl der gültigen Stimmen verringerte sich insgesamt um mehr als 700.000.

Während die CDU über 1.2 Millionen Urnenwahlstimmen verlor, nahm die Zahl ihrer Briefwähler um 171.318 zu, also fast identisch mit der Zunahme der Briefwähler insgesamt. Davon stammen allein 134.097 aus Nordrhein-Westfalen, wo es in jedem einzelnen Wahlkreis eine starke Zunahme der CDU Briefwahlstimmen und eine starke Abnahme der CDU Urnenwahlstimmen gab. Während in manchen der oben genannten Bundesländern die CDU Briefwahlstimmen ebenso nach oben gingen, waren die absoluten Zugewinne an Briefwahlstimmen für die CDU in manchen Wahlkreisen in Nordrhein-Westfalen höher als die einiger Bundesländer.

Bei den anderen Parteien gibt es nur 2 Fälle, wo die Briefwahlstimmen auf Länderebene zunahmen, während die Urnenwahlstimmen abnahmen: die SPD hat in Nordrhein Westfalen 11.313 und in Rheinland-Pfalz 4.040 Briefwahlstimmen mehr als 2002.

Wieso also ausgerechnet die CDU so stark von der Briefwahl profitierte, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, alle anderen Parteien aber schlechtere Briefwahlergebnisse hatten als in anderen Wahlen, müsste untersucht werden. So gibt es verschiedene Arten zur Manipulation, mit der man solch außergewöhnlichen Ergebnisse erklären könnte. Zum einen natürlich die Möglichkeit, dass Stimmen bei der Auszählung einer anderen Partei zugeordnet werden, oder als ungültig gewertet werden. Andere Möglichkeiten gibt es bei der Aufbewahrung der Briefwahlstimmen, z.B. der gezielte Austausch von Umschlägen oder von ganzen Säcken mit Wahlbriefen. Auch nicht vom Wähler autorisierte Wahlbriefe sind möglich: Diebstahl oder Fälschung von Wahlunterlagen, Ausfüllen oder “Hilfe beim Ausfüllen“ der Wahlbriefe anderer Personen (z.B. in Krankenhäusern oder Altersheimen) oder von bereits Verstorbenen. Auch das Hinzufügen von Wahlbriefen ist möglich, so lange die Anzahl hinzugefügter Wahlbriefe geringer ist als die Anzahl zur Briefwahl angemeldeten Wähler, die nicht gewählt haben.

Es kann natürlich auch nicht-manipulative Erklärungen geben. Möglicherweise war die CDU einfach besonders erfolgreich bei der Anwerbung von Briefwählern, die bisher nicht gewählt haben, z.B. Rentnern. Wieso dies aber besonders in Nordrhein-Westfalen erfolgreich war, bleibt unklar. Vielleicht konzentrierte man sich dort im Wahlkampf besonders stark auf Altersheime. Das Ergebnis der repräsentativen Wahlanalyse ist dahingehend aber nicht aufschlussreich. Dort heißt es: “Abgesehen von dem höheren Wahlerfolg der CDU/CSU bei den Briefwählern gegenüber den Urnenwählern zeigen sich auf das Geschlecht und Alter bezogen keine signifikanten Unterschiede zwischen diesen beiden Wählergruppen. Vergleichbar ist auch jeweils der Anstieg der Stimmenanteile von der jüngsten bis zur ältesten Altersgruppe.“ [Seite 231].

Hilmer erklärte diese Auffälligkeit dadurch, dass es in den zwei Wochen vor der Bundestagswahl einen starken Stimmungsumschwung weg von der Union und hin zur SPD gegeben hätte und aus diesem Grund die CDU bei den Urnenwählern stark verlor, bei den Briefwählern, die schon vorher gewählt hatten jedoch nicht. Insbesondere stellt Hilmer fest, dass ca. 640.000 Unionswähler nicht zur Wahl gingen. Dies ist in der Tat eine plausible Erklärung für den höheren Anteil an Briefwahlstimmen der CDU, besonders wenn man berücksichtigt, dass praktisch alle Wahlprognosen der Union über 40% prognostiziert haben, selbst noch in den Tagen vor der Wahl.

Wir analysieren diese Möglichkeit daher etwas genauer. Dabei müssen wir berücksichtigen, dass Briefwahlunterlagen frühestens sechs Wochen vor der Wahl versandt werden. Die Briefwahl spiegelt also nur die Stimmung in den sechs Wochen vor einer Wahl wieder. Während man näher untersuchen müsste, wie sich der Eingang von Wahlbriefen über den Zeitraum von sechs Wochen verteilt, so scheint es plausibel, dass Unentschlossene und Wechselwähler unter den Briefwählern wohl eher später als früher wählen. Daher ist fraglich, ob diejenigen Briefwähler, die vor dem von Hilmer erwähnten Stimmungsumschwung gewählt haben, tatsächlich in genügend großer Zahl anders gewählt hätten, hätten sie später gewählt.

Darüberhinaus trifft Hilmers Erklärung eindeutig nicht auf die CSU zu, die einen ungewöhnlich niedrigen Briefwähleranteil hatte, obwohl das Wahlergebnis der CSU gegenüber den Prognosen verhältnismäßig sogar noch schlechter war als das der CDU. Ebenfalls ist unklar, wieso es den starken Ausschlag an Briefwahlstimmen der CDU besonders in Nordrhein-Westfalen gab, wo die CDU über 40% der Briefwahlstimmen, jedoch nur 32,7% der Urnenwahlstimmen bekam.

Berücksichtigt man, dass viele potentielle CDU-Wähler nicht zur Wahl gingen, und nimmt an, dass diese doch zur Wahl gegangen wären, so hätte diese Annahme verschiedene Konsequenzen. Zum einen wäre der Briefwahlanteil der CDU geringer und daher möglicherweise nicht mehr auffällig. Zum anderen wäre die Briefwahlquote insgesamt niedriger und daher die negative Abweichung der anderen Parteien geringer.

Um auf die prognostizierten 41% zu kommen, hätte die Union aber ca. 4 Millionen mehr Urnenwähler benötigt, also wesentlich mehr als die angegebenen 640.000. Dann wäre die Briefwahlquote aber bei nur 17,2% und damit niedriger als 2002 mit 18,0%, was dem langjährigen Trend eines kontinuierlich steigenden Briefwahlanteils widersprechen würde. FDP, Grüne, CDU und Sonstige hätten dann eine Abweichung der Briefwahlquote, die dem langjährigen Trend entspräch. Allerdings hätten SPD und Linke dann eine Abweichung der Briefwahlquote, die sehr stark vom sehr robusten langjährigen Trend der beiden Parteien abwiche. Weder die sehr geringe Briefwahlquote noch die Abweichung von SPD und Linke sind plausibel. Nimmt man an, dass die CDU 640.000 mehr Urnenstimmen erhalten hätte, so würden alle gefundenen Auffälligkeiten, d.h. die ungewöhnlichen Abweichungen im Briefwähleranteil von CDU, FDP, Grünen, CSU und Sonstigen nach wie vor gelten.

Zusammenfassend kann man festhalten, dass Hilmers Beobachtung eines massiven Stimmungswechsels weg von den Unionsparteien nur auf den ersten Blick eine plausible Erklärung für den auffällig hohen Briefwahlanteil der CDU zu bieten scheint. Bei näherer Betrachtung stellt man aber fest, dass dies entweder keinen wesentlichen Effekt hätte, oder andere Unstimmigkeiten einführen würde. Die gefundenen Unstimmigkeiten, besonders bezüglich der Briefwahlstimmen der CDU in Nordrhein-Westfalen, lassen sich also mit einem starken Stimmungsumschwung kurz vor der Wahl nicht hinreichend erklären.

Die Briefwahl bei der Bundestagswahl 2013

Bei der Bundestagswahl 2014 gab es eine weitere signifikante Auswirkung der Briefwahlstimmen. So hatte die AfD bei der Urnenwahl knapp 5% der Stimmen (4,97%) erhalten. Sollte die AfD bei der Briefwahl nur leicht hinzugewinnen können, so hätte sie den Sprung über die 5% Hürde geschafft und wäre schon 2013 in den Bundestag eingezogen. Allerdings hatte die AfD bei der Briefwahl nur 3,9% der Stimmen und verpasste die 5% Hürde mit insgesamt 4,7% der Stimmen. Am stärksten profitierten bei dieser Wahl die Grünen von den Briefwahlstimmen, die 10% der Briefwahlstimmen, aber nur 7,9% der Urnenwahlstimmen auf sich verbuchen konnten. Die FDP hatte ebenfalls ein sehr starkes Briefwahlergebnis: 6,1% Briefwahlstimmen im Vergleich zu nur 4,3% der Urnenstimmen. Dies reichte allerdings nicht zum Überspringen der 5% Hürde, aber immerhin zu einem stärkeren Ergebnis als die AfD. Die Sonstigen Parteien hatten zum ersten Mal bei einer Bundestagswahl einen höheren Stimmenanteil bei Briefwählern.

Auf Landesebene verlor die AfD in allen Bundesländern durch die Briefwahl, hatte also in allen Bundesländern prozentual weniger Briefwahlstimmen als Urnenstimmen. Auf Wahlkreisebene gibt es nur 9 von 299 Wahlkreisen, in denen die AfD ein minimal höheres Briefwahlergebnis als Urnenwahlergebnis hatte (maximal 0,5 Prozentpunkte Differenz): 2 Wahlkreise in Niedersachsen (Unterems und Cloppenburg- Vechta), 3 in Hessen (Waldeck, Werra-Meißner – Hersfeld-Rotenburg und Schwalm-Eder), sowie 4 in Baden-Württemberg (Waiblingen, Waldshut, Bodensee und Ravensburg). Dagegen war in ungefähr der Hälfte der Wahlkreise das Briefwahlergebnis mehr als 1% schlechter als das Urnenwahlergebnis.

Da dies die erste Wahl war, bei der die AfD antrat, ist es nicht möglich anhand dieser Ergebnisse abzuschätzen, ob die relativ geringe Anzahl an Briefwahlstimmen der AfD nun daran lag, dass die AfD wie die SPD und die Linken wesentlich weniger Briefwähler hat, oder ob es Indizien zur Wahlfälschung gab. Wir betrachten daher die Wahlen 2014 und 2017 und versuchen, ob es möglich ist einen Trend für die AfD zu erkennen.

Die Briefwahl bei der Europawahl 2014

Ein Vergleich mit der Europawahl ist interessant, da es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass es bei einer Europawahl Wahlfälschung gibt. Letztlich hat das Wahlergebnis zu wenig Bedeutung, da die deutschen Europaabgeordneten nur eine Minderheit aller Abgeordneten stellen. Eine 5% Hürde gibt es ebenfalls nicht. Es gäbe also nicht viel Gründe, die Wahl zu fälschen. Daher eignet sich eine Europawahl sehr gut, um langjährige Trends bei der Bundestagswahl zu überprüfen. Sollte alles immer mit rechten Dingen zugehen, so müssten langjährige Briefwahltrends bei der Bundestagswahl auch bei der Europawahl gelten.

Besonders interessant ist dabei der Vergleich zur Bundestagswahl 2013, da diese nur ein halbes Jahr vorher stattfand, die meisten Ergebnisse also ähnlich sein müssten. Betrachten wir zunächst die letzte Spalte in Tabelle 2, die die Abweichung des Briefwahlanteils einer Partei zum Briefwahlanteil der Gesamtwahl angibt. Es zeigt sich, dass die Werte für CDU, SPD und FDP sehr ähnlich sind, für die Linken, die CSU und die Sonstigen ist der Wert etwas höher, aber nicht auffällig.

Was allerdings sehr stark auffällt sind die Werte der Grünen und der AfD. Während die Grünen meist sehr stark von der Briefwahl profitieren, verlieren sie diesmal durch die Briefwahl an Stimmen. Ein Absturz im Trend um über 20% gegenüber 2013. Die AfD dagegen gewinnt bei der Europawahl durch die Briefwahl hinzu und ist hinter der CSU und der FDP die Partei, die am stärksten von der Briefwahl profitiert. Eine Trendumkehr von fast +24% gegenüber 2013 und das obwohl die AfD bei der Bundestagswahl in jedem Bundesland und in fast jedem Wahlkreis durch die Briefwahl verloren hat.

Bei der Europawahl 2014 profitierte die AfD durch die Briefwahl in allen Bundesländern mit Ausnahme von Thüringen, Sachsen und Rheinland Pfalz, wo das Briefwahlergebnis minimal schlechter ist als das Urnenwahlergebnis. Auf Wahlkreisebene war in 328 der 415 Wahlkreise das Briefwahlergebnis besser als das Urnenwahlergebnis, in 131 Wahlkreisen sogar um mehr als 1% besser. Das heißt, der AfD gelang es überdurchschnittlich viele Briefwähler zu gewinnen und dies obwohl der Anteil der Briefwähler insgesamt nicht sehr stark angestiegen ist. Den Grünen ist es nicht gelungen, den starken Anstieg bei den Urnenwählern auch auf die Briefwähler zu übertragen. Die vorletzte Spalte in Tabelle 2, das Verhältnis von Briefwahl zu Urnenwahl, bestätigt diese Beobachtungen.

Als Erklärung kann sicher ausgeschlossen werden, dass eine große Anzahl Briefwähler der Grünen bei dieser Wahl nun die AfD wählten. Es ist auch nicht der Fall, wie für die CDU bei der Bundestagswahl 2005, dass die Prognosen für die AfD vor der Wahl höher gewesen wären als das endgültige Wahlergebnis und sich dadurch das bessere Briefwahlergebnis möglicherweise erklären ließe. Im Gegenteil, Prognosen für die AfD waren in den zwei Monaten vor der Wahl fast konstant bei 6%. Prognosen für die Union waren bei der Europawahl 2014 dagegen meist 3-4% höher als das Endergebnis (siehe http://www.wahlrecht.de/umfragen/euro) und trotzdem war das Briefwahlergebnis der CDU um einiges schlechter als das Urnenwahlergebnis. Eine mögliche Erklärung könnte dagegen sein, dass bei der Bundestagswahl 2013 viele Briefwahlstimmen der AfD fälschlicherweise z.B. den Grünen oder den Sonstigen zugerechnet wurden.

Die Werte der AfD und der Grünen bei der Europawahl 2014 sind also in jedem Fall verdächtig, wenn man sie mit der Bundestagswahl 2013 vergleicht. Ein Unterschied bei einer Europawahl ist natürlich, dass die Wahlbeteiligung wesentlich geringer ist als bei einer Bundestagswahl. Aber dies sollte nicht die beobachteten Konsequenzen für die Briefwahlstimmen der AfD und der Grünen haben, während bei allen anderen Parteien die langjährigen Trends intakt sind.

Die Briefwahl bei der Bundestagswahl 2017

Wie zuvor, analysieren wir zuerst die Abweichung des Briefwahlanteils verschiedener Parteien vom gesamten Briefwahlanteil (letzte Spalte in Tabelle 2). Im Vergleich zur Bundestagswahl 2013 fällt sofort auf, dass die CDU die einzige Partei ist, die 2017 einen höheren Wert hat als 2013: CDU +9,9, SPD –0,1, FDP –16,4, Linke –11,9, Grüne –12,3, CSU –5,3, AfD –7,1 (wir ignorieren hier den Wert der Europawahl 2014). Ebenso war die CDU die einzige Partei, bei der es eine Trendumkehr gab, d.h. von einem positiven Wert zu einem negativen Wert oder umgekehrt. Insgesamt gewann die CDU durch Briefwahlstimmen 0,5% hinzu im Vergleich zum Urnenwahlergebnis.

Vergleicht man die Werte mit der Europawahl 2014, so gibt es auch bei den Grünen sowie bei der AfD eine Trendumkehr, die bei den Grünen mit +8,0 noch relativ moderat ausfällt, bei der AfD mit –30,7 jedoch einen gewaltigen Unterschied ausmacht. Wie bei der Bundestagswahl 2013 auch, verlor die AfD durch die Briefwahl sehr stark. 2017 allerdings noch wesentlich stärker als 2013. Nur 9,6% Briefahlstimmen im Vergleich zu 13,9% Urnenwahlstimmen. Dies führte im Endergebnis zu einen Minus von 1,3% gegenüber dem Urnenwahlergebnis. Wie 2013 auch, hat die AfD in allen Bundesländern einen geringeren Anteil Briefwahlstimmen als Urnenwahlstimmen, insgesamt einen über 30% geringereren Briefwahlanteil. Neu veröffentlichte Daten zeigen, dass in 43 Wahlkreisen das Urnenwahlergebnis der AfD mehr als 50% höher ist als das Briefwahlergebnis, in 4 Wahlkreisen sogar mehr als 70% höher (Magdeburg, Halle, Aachen I und Oberbergischer Kreis). In nur 16 Wahlkreisen ist das Urnenwahlergebnis weniger als 20% besser, in 3 Wahlkreisen weniger als 10% besser (Unterems, Deggendorf und Schwandorf). Das heißt in keinem der 299 Wahlkreise hat die AfD ein besseres Briefwahlergebnis als ein Urnenwahlergebnis.

Wie oben erwähnt könnte dies natürlich daran liegen, dass die AfD ebenso wie die SPD und die Linken einen traditionell geringeren Anteil an Briefwählern hat. Dieser ist mit nur 21,8% bei der Bundestagswahl 2017 wesentlich geringer als der Anteil der SPD oder der Linken. Was würde dies über die Demographie der AfD Wählerschaft aussagen, wie könnte man diese geringe Zahl erklären? Wenn man aber versucht, dies mit der Demographie der AfD Wähler zu erklären, dann ergibt es keinen Sinn, dass die AfD bei der Europawahl 2014 überdurchschnittlich viele Briefwähler hatte und mit am stärksten von der Briefwahl profitierte und dann bei beiden Bundestagswahlen bei den Briefwählern so katastrophal einbricht.

Eine Erklärung dafür könnte sein, dass die AfD bei der Europawahl besonders gut in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Berlin abschnitt. Alles Bundesländer mit überdurchschnittlich hohem Briefwahlanteil. Wie bei der CSU auch, könnte dies zu einem höheren Briefwahlanteil bei der Europawahl 2014 führen. Da die AfD bei den Bundestagswahlen jedoch in allen Bundesländern einen geringeren Anteil an Briefwahlstimmen hat, würde auch dies nicht die Trendumkehr bei der Europawahl erklären. Ebenso könnte es sein, dass die AfD deshalb ein schlechtes Briefwahlergebnis hat, weil sie besonders in den neuen Bundesländern stark ist, diese aber relative wenig Briefwähler haben. Aber selbst in den neuen Bundesländern mit geringerem Briefwahlanteil ist der Briefwahlanteil der AfD noch wesentlich geringer als der aller anderen Parteien. Dies erklärt daher auch nicht die Trendumkehr.

Könnte es also bei den Bundestagswahlen 2013 und 2017 Wahlfälschung bei der Briefwahl zu Lasten der AfD gegeben haben? Zumindest wäre dies eine logische Erklärung für die beschriebenen sehr signifikanten Auffälligkeiten. Betrachten wir wie oben auch, was eine eventuelle Wahlfälschung für Auswirkungen gehabt haben könnte und wer davon profitiert hätte. Es war außer Frage, dass es die AfD 2017 schaffen würde in den Bundestag einzuziehen. Was macht es also für einen Unterschied, ob die AfD zum Beispiel 12, 13, 14, oder 15% der Stimmen bekommt?

Ein Unterschied könnte sein, ob die AfD drittstärkste Partei wird oder nicht. Im Falle einer großen Koalition wäre die AfD damit Oppositionsführerin. Um dies zu verhindern, würde es aber Sinn machen, Briefwahlstimmen der AfD der FDP, den Grünen oder den Linken zukommen zu lassen, damit eine dieser Parteien stattdessen drittstärkste Kraft wird. Während FDP und Grüne durch die Briefwahl ihr Ergebnis zwar leicht verbesserten, widerspricht diese Verbesserung aber nicht dem langjährigen Trend. Sie ist sogar eher geringer als in den vorigen Bundestagswahlen. Die Indizien sprechen also nicht für diese Variante.

Ein weiterer Unterschied könnte die Möglichkeit sein, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Vor der Bundestagswahl haben sowohl AfD als auch FDP angekündigt, einen solchen Untersuchungsausschuss zur Flüchtlingskrise zu beantragen. Um einen solchen Ausschuss zu erzwingen (oder auch um eine Normenkontrollklage einzureichen), sind allerdings die Stimmen von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten nötig. Um zu verhindern, dass die AfD solche Ausschüsse gemeinsam mit einer anderen Oppositionspartei beantragen könnte, müsste also verhindert werden, dass die AfD gemeinsam mit der FDP oder gemeinsam mit den Linken auf über ein Viertel der Abgeordneten kommt. Im neuen Bundestag gibt es 709 Sitze. Ein Viertel davon wären 178 Sitze. Die AfD bekam 94 Sitze, die FDP 80 Sitze und die Linken 69 Sitze. Zusammen haben AfD und FDP also 174 Sitze (24,5%) und verpassen damit knapp die notwendige Anzahl von 178 Sitzen, die zur Beantragung eines Untersuchungsausschusses nötig wäre. Falls die AfD bei der Briefwahl nicht so schlecht abgeschnitten hätte, so wäre die erforderliche Anzahl von Sitzen leicht erreicht worden. Nur basierend auf dem Urnenwahlergebnis hätten AfD und FDP zusammen 25,5% der Sitze. Es gibt also Indizien und es gäbe ein Motiv für eine Manipulation.

Diskussion

Ausgehend von Ereignissen bei der Bundespräsidentenwahl in Österreich, untersuchten wir in diesem Artikel, ob es Anzeichen für mögliche Wahlfälschung auch bei Briefwahlen in Deutschland gibt. Wahlfälschung scheint bei Briefwahlstimmen viel einfacher möglich als bei Urnenwahlstimmen, da es wesentlich mehr Zeit und damit mehr Gelegenheit gibt, Wahlbriefe zu manipulieren. Außerdem wird die Identität von Briefwählern nicht wie bei der Urnenwahl überprüft. Während in den meisten Wahllokalen zwar nicht der Ausweis des Urnenwählers überprüft wird, so würde es möglicherweise auffallen, wenn dieselbe Person mehrfach wählt. Bei der Briefwahl gibt es diese zusätzliche Prüfung nicht. Wir analysierten daher den Unterschied von Briefwahlergebnissen und von Urnenwahlergebnissen bei bisherigen Bundestagswahlen und der letzten Europawahl.

Die wichtigsten Kennzahlen, die wir dabei definierten, basieren auf dem Briefwahlstimmenanteil von Parteien und wie sich dieser unterscheidet vom Briefwahlstimmenanteil der gesamten Wahl. Über die Jahre gibt es eine immer größere Anzahl an Briefwählern. Der Anteil der Briefwahlstimmen an der Gesamtzahl der Parteien sollte daher für alle Parteien ähnlich ansteigen und die Abweichung sollten über die Jahre hinweg ungefähr gleich bleiben, da alle wichtigen Parteien eine sehr hohe Diversität ihrer Wählerschaft haben.

Ist dies für eine Partei oder für eine Wahl nicht der Fall, so werten wir dies als auffällig und es könnte eventuell ein Indiz dafür sein, dass es Manipulationen bei den Briefwahlstimmen gab. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Kennzahlen immer und unvermeidlich eine Vereinfachung oftmals sehr komplexer Prozesse darstellen. So ist es auch im Falle der Briefwahl, die für jeden einzelnen von sehr individuellen Entscheidungen und Faktoren beeinflusst wird. Aggregiert über Millionen von Wählern lassen sich dadurch allerdings langjährige Trends und vor allem Abweichungen von langjährigen Trends erkennen.

Von den neun verschiedenen Wahlen, die wir untersuchten, gab es dabei zwei Auffälligkeiten, die im langjährigen Vergleich sehr stark herausstechen. Zum einen ist dies die Bundestagswahl 2005, bei der die CDU einen ungewöhnlichen Anstieg an Briefwahlstimmen hatte und die bei fast allen Parteien eine Umkehr des langjährigen Trends auslösten. Für die hohe Anzahl an Briefwahlstimmen der CDU sind praktisch alle alten Bundesländer verantwortlich, insbesondere aber Nordrhein Westfalen. Als Konsequenz dieser ungewöhnlich hohen Anzahl an Briefwahlstimmen für die CDU wurde Angela Merkel Bundeskanzlerin und nicht Gerhard Schröder.

Die zweite Auffälligkeit sind die Briefwahlstimmen der AfD bei den Bundestagswahlen 2013 und 2017 sowie der Europawahl 2014. Im langjährigen Trend verlieren die SPD und die Linken bei jeder Wahl Stimmanteile durch die Briefwahl. Dies liegt sehr wahrscheinlich daran, dass deren Wählerschaft traditionell eher seltener per Brief wählt und die Urnenwahl eindeutig bevorzugt. Betrachtet man nur die Bundestagswahlen 2013 und 2017, so könnte man meinen, dass die AfD-Wählerschaft derselben Demographie angehört wie die von SPD und Linken, obwohl sie politisch sehr weit voneinander entfernt sind. Bei den Bundestagswahlen verlor die AfD beides Mal sehr stark durch die Briefwahl, 2017 sogar der größte Verlust von allen Parteien über die 9 betrachteten Wahlen. Was allerdings sehr stark auffällig ist und einmalig im betrachteten Zeitraum, ist die Tatsache, dass die AfD bei der Europawahl 2014 bei der Briefwahl überdurchschnittlich gut abgeschnitten hat. Es ist also eindeutig nicht der Fall, dass AfD Wähler ähnlich SPD und Linkenwählern wesentlich seltener die Briefwahl in Anspruch nehmen als der Durchschnitt der Wähler. Es muss also eine andere Erklärung dafür geben – und Wahlmanipulation bei der Briefwahl ist eine mögliche Erklärung dafür.

Die schlechten Briefwahlergebnisse der AfD hatten ebenfalls eine relativ große Auswirkung. Bei der Bundestagswahl 2013 verpasste die AfD dadurch knapp den Einzug in den Bundestag. Bei der Bundestagswahl 2017 zog die AfD zwar sicher in den Bundestag ein, verpasste aber durch das schlechte Briefwahlergebnis knapp die notwendige Sitzanzahl, um mit einer anderen Oppositionspartei gemeinsam einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss oder eine Normenkontrollklage zu erzwingen. Es gibt daher also nicht nur Indizien, sondern auch ein Motiv für eine mögliche Wahlfälschung.

Während sich das genannte Motiv bei der Bundestagswahl 2017 nach einer gesteuerten und bewussten Manipulation anhört, scheint dies doch sehr unwahrscheinlich und ist wohl eher eine zufällige Konsequenz des Wahlergebnisses. Schaut man sich die öffentliche Wahrnehmung und Berichterstattung über die AfD an, so gibt es andere, wesentlich wahrscheinlichere Gründe für eine mögliche Wahlmanipulation: Es ist ziemlich offensichtlich, dass die AfD von den etablierten Parteien und vielen Medien abgelehnt und jegliche politische Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen wird. In einer solchen Atmosphäre wäre es nicht sehr verwunderlich, wenn es einige der an der Wahlauszählung beteiligten Personen als ihre “staatsbürgerliche Pflicht“ ansehen würden, die Stimmen der AfD falsch auszuzählen, um so ein Erstarken der AfD zu verhindern. Wie bereits diskutiert wäre eine solche Manipulation aus verschiedenen Gründen bei der Briefwahl wesentlich einfacher möglich als bei der Urnenwahl. Sollte es genügend Beteiligte geben, die so denken und handeln, so könnte dies die sehr schlechten Briefwahlergebnisse der AfD bei den Bundestagswahlen im Vergleich zum guten Briefwahlergebnis bei der Europawahl erklären, ohne dass es irgendwelcher Absprachen, einer Verschwörung, oder sonstiger geplanter Manipulation bedarf.

Während es also signifikante Unterschiede zwischen den beiden entdeckten Unstimmigkeiten gibt, so ist eine Gemeinsamkeit, dass in beiden Fällen die notwendigen Daten zur näheren Analyse nicht auf der Webseite des Bundeswahlleiters verfügbar sind. Im Gegensatz zu den zwei folgenden Bundestagswahlen ist für die Bundestagswahl 2005 eine Auflistung in Briefwahl und Urnenwahlstimmen auf Wahlkreisebene auf der Webseite des Bundeswahlleiters nicht verfügbar. Diese wurde aber auf Nachfrage beim Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt. Eine genauere Analyse der Europawahl, bei der es keine nennenswerten Gründe zur Wahlfälschung gibt und die sich daher gut zur Überprüfung von Trends eignet, wird dadurch erschwert, dass die AfD bei der Europawahl nur unter Sonstigen Parteien aufgeführt ist. Daher ist eine Auf- schlüsselung in Briefwahl und Urnenwahl bei der AfD weder auf Wahlkreisebene noch auf Landesebene öffentlich verfügbar. Dies ist erstaunlich, da die AfD über 7% der Stimmen bekam, noch vor der FDP und der CSU, die beide einzeln aufgeführt werden. Die Aufschlüsselung in Prozent auf Bundesebene findet sich jedoch gut versteckt in einem anderen Dokument des Statistischen Bundesamts. Nur durch dieses Dokument konnte diese enorme Auffälligkeit überhaupt entdeckt und weiterverfolgt werden. Auf Nachfrage beim Bundeswahlleiter wurde aber ebenfalls ein Dokument mit einer detaillierten Auflistung in Briefwahl und Urnenwahl auf Wahlkreisebene zur Verfügung gestellt, das die gefundenen Auffälligkeiten bestätigt.

Daher stellt sich die Frage nach der Gesetzgebung und welche Daten laut Gesetz veröffentlicht werden müssen. So ist weder in der Bundeswahlordnung(BWO §79(1)) noch in der Europawahlordnung (EuWO §72(1)) die separate Auflistung nach Briefwahlstimmen und Urnenwahlstimmen vorgesehen, nicht auf Wahlkreisebene, nicht auf Landesebene und nicht einmal auf Bundesebene. Auf Nachfrage beim Bundeswahlleiter wurde mitgeteilt, dass die entsprechenden Daten für die Bundestagswahl 2017 Ende Januar/Anfang Februar 2018 auf der Webseite des Bundeswahlleiters veröffentlicht werden, also mehr als 4 Monate nach der Wahl. Laut Wahlprüfungsgesetz endet die Möglichkeit eines Einspruchs zur Wahl aber 2 Monate nach der Wahl (WahlPrG §2(4)), es gibt also keine Möglichkeit basierend auf eventuellen Unstimmigkeiten bei der Briefwahl, Einspruch gegen das Wahlergebnis einzulegen. Dies, obwohl wie oben diskutiert, de Briefwahl die meisten Gelegenheiten zur Wahlmanipulation bietet.

Wenn sich unsere Befunde etwas nach Stoff für Verschwörungstheorien anhören, liegt dies mit daran, dass entscheidende Informationen, die ganz offensichtlich intern verfügbar sind, nicht sofort oder gar nicht veröffentlicht werden. Es sollte selbstverständlich sein, dass wie in anderen demokratischen Ländern auch (z.B. in Österreich), direkt im Anschluss an eine Wahl die kompletten Wahlergebnisse veröffentlicht werden. Das heißt inklusive der Unterscheidung in Brief und Urnenwahl für alle Parteien und für alle Wahlkreise und in maschinenlesbarer Form.

Dass diese wichtigen Informationen nicht verfügbar sind, oder zum Teil erst Jahre nach einer Wahl veröffentlicht werden, macht eine Manipulation der Wahlergeb- nisse und insbesondere der Briefwahlstimmen möglich, bzw. hilft es, diese zu verschleiern. Wir behaupten hier nicht, dass eine Wahlfälschung tatsächlich stattgefunden hat, sondern liefern lediglich Indizien, dass es statistische Auffälligkeiten gab, die dem langjährigen Trend zum Briefwahlverhalten stark widersprechen. Wie bei der Bundespräsidentenwahl in Österreich, sind es solche Indizien die ein Aufdecken von Manipuationen erst ermöglichen.

Die hier beschriebenen Auffälligkeiten sollten daher von Experten näher untersucht und erklärt werden, um den Verdacht einer möglichen Wahlmanipulation zu entkräften und in Zukunft zu verhindern. Sollte sich herausstellen, dass eine ehrliche und faire Auszählung im derzeitigen stark polarisierten gesellschaftlichen Klima nicht garantiert werden kann, so muss darüber nachgedacht werden, modernere und sicherere Wahl- und Auszählverfahren zu verwenden. Des Weiteren sollte die Wahlordnung unbedingt dahingehend geändert werden, dass die kompletten Wahlergebnisse aufgeschlüsselt nach Briefwahl und Urnenwahl auf Wahlkreisebene zeitnah veröffentlicht werden müssen.

Wenn Wahlen nicht transparent und überprüfbar sind und Wahlergebnisse, ohne entdeckt zu werden, manipulierbar sind, dann stellt sich die Frage nach dem Sinn einer Wahl. Aber wie wir gerade selbst erleben können, hat eine Wahl bei der das Ergebnis “nicht stimmt“ sowieso keine Bedeutung: die bisherige Regierung macht auf unabsehbare Zeit einfach weiter als hätte es nie eine Wahl gegeben.

Quelle: http://www.anonymousnews.ru/2018/02/25/wahlbetrug-in-deutschland-professor-beweist-systematische-manipulation-bei-briefwahlstimmen/


Aufgedeckt: Deutsche S O R O S-Agenten im EU-Parlament – Liste mit Namen 

und Notizen geleakt

Es gab in den letzten 50 Jahren keinen Putsch auf der Welt an dem der US-Milliardär George S o r o s nicht beteiligt war. Soros gilt neben “Schlepper- königin Angela Merkel zudem als eigentlicher Drahtzieher der Masseanmigration nach Europa. Ein investigativer Journalist hat jetzt eine Liste mit 
S o r o s-Agenten im EU-Parlament veröffentlicht, auf der neben zahlreichen hochrangigen deutschen EU-Abgeordneten von CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE, auch der SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz steht. Alle auf der Liste genannten Parlamentarier werden vom Soros-Netzwerk als „verlässliche Verbündete“ bezeichnet.

Georg S o r o s  ist einer der reichsten Menschen der Welt, sein Vermögen wird vom Forbes Magazine in seiner 2016er Liste der Milliardäre auf 24,9 Milliarden US-Dollar geschätzt (Platz 23 der Liste). Mit seinem Geld unterstützt und finanziert Soros über seine Organisation O S F (Open Society Foundation) Nichtregierungsorganisationen, Bürgerrechtsorganisationen und politische Aktivisten auf der ganzen Welt. Im Rahmen der Flüchtlingskrise in Europa wurde Georg S o r o s vom ungarischen Premierminister Viktor Orbán vorgeworfen, maßgeblich für diese verantwortlich zu sein:
„Sein Name ist vielleicht das beste Beispiel für diejenigen, die alles fördern, was dazu taugt, Nationalstaaten zu schwächen und die alles dafür tun, das traditionelle Leben in Europa zu verändern“.
Auch der „Malta-Plan“, der am 3. Februar 2017 von Gerald Knaus, der Kanzlerin Merkel in der Flüchtlingsfrage berät, vorgelegt wurde, wurde von S o r o s initiiert.
Der Publizist und Bestsellerautor Oliver Janich hat Dateien und Dokumente aus den sogeannten Soros-Leaks ausgewertet und analysiert und dabei eine große Anzahl von hochrangigen deutschen EU-Parlamentariern gefunden, die in den Unterlagen des Soros-Netzwerks als „verlässliche Verbündete“ genannt werden. Sowohl die Angaben zu den deutschen Abgeordneten als auch die Notizen finden sich genauso in den Originaldokumenten, die Parteizugehörigkeiten sind der Internetseite der Europäischen Union entnommen – hier die Namen der S o r o s-Agenten:

CDU

Elmar Brok, Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), D: CDU, Journalist und politischer Kommunikationsspezialist, Vertreter des Europäischen Parlaments in verschiedenen Regierungskonferenzen zu EU-Verträgen (Maastricht, 1994-1995, Amsterdam, 1996-1997, Nizza, 2000, Verfassungsvertrag, 2003-2004, Lissabon, 2007); Vorsitzender der Delegation des Europäischen Parlaments in die USA (2009-2012). Notiz in der S o r o s -Datei: Interessiert an auswärtigen Angelegenheiten; Sicherheits- und Verteidigungspolitik; Europäische Integration; Konstitutionelle Angelegenheiten. Sozial konservativ; Hat bei Bertelsmann im Jahr 2011 erstmals eine Spitzenposition aufgenommen. Kontakt @ [email protected]

SPD

Martin Schulz, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, D: SPD, ausgeschieden aus dem EU-Parlament, Präsident des Europäischen Parlaments, Buchhändler und Politiker; Zahlreiche Verantwortlichkeiten in seiner Partei seit 1991; Ratsmitglied (1984-1999); Bürgermeister von Würselen (1987-1998); MEP seit 1994; Vorsitzender seiner Fraktion (2009-2012); Präsident des Europäischen Parlaments seit 2012; Sozialistischer Kandidat für die Präsidentschaft der Europäischen Kommission (2014). Interessiert an verfassungsrechtlichen Angelegenheiten; Wirtschaftsführung; Wirtschaft nach der Krise; Bekämpfung der Rechten; Menschenrechte; Rechte aller Minderheiten. Notizen: Extrem beschäftigt wegen seiner institutionellen Verantwortlichkeiten, kann aber für hochrangige Engagements im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Rechtsextremen, Zweiten Weltkrieg Gedenk-Veranstaltungen oder Bekämpfung von Antisemitismus zugänglich sein. Kontakt @ [email protected] twitter.com/MartinSchulz
Ismail Ertug, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, D: SPD, ASEAN, Berater; Interessiert an Beziehungen zwischen der EU und der Türkei. Notiz zu ihm: Bisher mehr aktiv im Bereich des Verkehrs, kann aber Interesse an Fragen der Türkei und Zentralasiens haben. Kontakt @ [email protected] twitter.com/IsmailErtug
Knut Fleckenstein, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, D: SPD, Russland Serbien Moldawien, Beamter; Vorsitzender der Delegation des Europäischen Parlaments in Russland (2009-2014). Interessiert an Beziehungen zwischen der EU und Russland; die EU-Nachbarschaftsbeziehungen, Außenpolitik, Kultur, Bildung, Notiz zu ihm: pragmatische und akzeptierte Stimme in der EU-Russland-Politik. Kontakt @ [email protected] twitter.com/knufleckenste
Evelyne Gebhardt, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, D: SPD, Übersetzer, juristischer Hintergrund, Vorsitzende der Frauenvereinigung (1982-1992); Interessiert an Verbraucherschutz; Freizügigkeit, insbesondere der Arbeiter; Europäische Integration; Das europäische Sozialmodell; soziale Gerechtigkeit; Geschlechtergleichheit; Menschenrechte. Notiz: Respektierte Stimme im Rechtsausschuss; Kritisch gegenüber TTIP aufgrund von Verbraucherschutzanliegen. Kontakt @ [email protected]
Matthias Groote, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, D: SPD, Industrieingenieur im Energiebereich; Vorsitzender des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (2012-2014). Interessiert an Umweltfragen; öffentliches Gesundheitswesen; Lebensmittelsicherheit. Notiz zu ihm: Interessiert an TTIP unter dem Gesichtspunkt der Arzneimittelzulassung und -regelung; Respektierte Stimme in seinen Interessenbereichen. Kontakt @ [email protected] twitter.com/Groote
Iris Hoffmann, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, D: SPD, Betriebswirt; Notizen: Interessiert an Haushaltsfragen; Kann eine zuverlässige progressive Stimme in ihren Delegationen sein, vorausgesetzt sie nimmt sich die Zeit, Kontakt @ [email protected]
Constanze Krehl, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, D: SPD, Vorsitzender der Delegation des Europäischen Parlaments in Russland (1994-2002). Notizen: Interessiert an der Nutzung von Struktur- und Regionalfonds; Das europäische Sozialmodell; Menschenrechte, einschließlich der Roma. Kontakt @ [email protected] twitter.com/ConstanzeKrehl
Bernd Lange, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, D: SPD, Lehrer und Gewerkschafter; Parteimitglied seit 1974; Verschiedene Parteipositionen seit 1983; Notizen: Interessiert an internationalem Handel; Klimapolitik; Industrie- und Forschungspolitik; öffentliche Dienstleistungen. Starke Stimme unter den Abgeordneten; Wird eine zentrale Rolle in den TTIP-Verhandlungen spielen, dank seines Vorsitzes; Begünstigt ein Handelsabkommen mit den USA, aber gegen das ISDS in TTIP. Kontakt @ [email protected] twitter.com/berndlange
Jo Leinen, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, D: SPD, Anti-Atom- und Friedensaktivist, Präsident der Union der europäischen Föderalisten (1997-2004); Vorsitzender des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (2004-2009); Vorsitzender des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (2009-2012); Präsident der European Movement International (2011 – heute). Notizen:Interessiert an der europäischen Integration; Klima und Umwelt; erneuerbare Energie; Auswärtige Angelegenheiten; europäische Nachbarschaft. Langjährig proeuropäisch; Respektierter Befürworter des europäischen Föderalismus; Bekannter zahlreicher europaweiter Politiker in ganz Europa, Mitte-Rechts und Mitte-Links. Kontakt @ [email protected] twitter.com/jo_leinen
Norbert Neuser, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, D: SPD, Lehrer; Beteiligt an seiner Partei seit 1972 mit verschiedenen Verantwortlichkeiten; Regionaler Abgeordneter (1988- 2004); Notizen: Organisierte zahlreiche Studenten- und Jugendaustauschprogramme zwischen Deutschland und ehemaligen UdSSR-Ländern (1982-1986, 1997 unbekannt); Interessiert an der europäischen Integration; internationale Entwicklung; Westsahara. Kontakt @ [email protected]
Peter Simon, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, D: SPD, ECON (stellvertretender Vorsitzender) REGI Palästinensischer Legislativrat, Rechtsanwalt; Beamter im Auswärtigen Amt, die teilweise für die Ausarbeitung des EU-Verfassungsvertrags zuständig waren (2002-2003); MdEP seit 2009. Notizen: Interessiert an Wirtschafts- und Währungsfragen; Finanzielle Transaktionssteuer; Bankpolitik. Kontakt @ [email protected] twitter.com/PeterSimonMEP 52
Birgit Sippel, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, D: SPD, Sekretärin; Seit 1982 in ihrer Partei tätig, seit 1996 verschiedene Verantwortlichkeiten; Ratsmitglied (1994-1994); Notizen: Interessiert an Justiz; Justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten; Datenschutz; Staatliche Überwachungsfragen; Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens; Asyl und Migration. Kontakt @ [email protected] twitter.com/BirgitSippelMEP
Jutta Steinruck, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, D: SPD, EMPL (Koordinator) Albanien Montenegro, Personalmanagement; Verschiedene Verantwortlichkeiten in ihrer Partei seit 1996; Ratsmitglied (1999-2009); Regionaler Abgeordneter (2006- 2009); Notizen: Interesse an Jugendarbeitslosigkeit; Beschäftigungsfragen; Europäisches Sozialmodell; Soziale Rechte; Aus-und Weiterbildung; Verwendung von EU-Mitteln. Kontakt @ [email protected] twitter.com/JuttaSteinruck

Linke

Fabio de Masi, Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke, D: Die Linke, Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmensberater. interessiert an der Krise der Krise; Transparenz; Anti-Korruption; Stark gegen TTIP. Kontakt @ [email protected]
Cornelia Ernst, Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke, D: Die Linke, Lehrer; Regionale Abgeordnete (1998-2009); Notiz zu ihr: Interessiert an Justiz und Inneres; Datenschutz; Strukturelle und regionale Fonds; Menschenrechte, auch der Roma; Geschlechtergleichheit. Kontakt @ [email protected] http://twitter.com/ErnstCornelia
Thomas Händel Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke, D: Die Linke, ASEAN, Gewerkschafter; Leitender und leitende Positionen in der deutschen Gewerkschaft IG Metall (1987-2012); Von der Sozialdemokraten (SPD) aufgeteilt und seine eigene Partei, Arbeit und soziale Gerechtigkeit – die Wahlalternative (2005, seitdem absorbiert von Die Linke) gegründet; Notizen zu ihm: Interesse an Jugendarbeitslosigkeit; Beschäftigungsfragen; Das europäische Sozialmodell; Wirtschaft nach der Krise, Anti-Korruption; Menschenrechte, einschließlich Roma. Kontakt @ [email protected] twitter.com/thaendel
Sabine Lösing, Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke, D: Die Linke, Sozialarbeiter; Beteiligung an der Anti-Globalisierung NGO Attac seit 2001; Mitbegründer Arbeits- und Sozialrecht – Die Wahlalternative (2004), die später von Die Linke aufgenommen wurde; Notizen zu ihr: Interessiert an auswärtige Angelegenheiten; Sicherheits- und Verteidigungspolitik; Regionale Stabilität in afrikanischen Ländern; Menschenrechte in der Welt; Gleichstellung der Geschlechter. Kontakt @ [email protected]
Helmut Scholz, Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke, D: Die Linke, Beamter in Ostdeutschland; Seit 1996 in den ostdeutschen linken Splitterparteien; Notizen: Interessiert am internationalen Handel; Auswärtige Angelegenheiten; Beziehungen zwischen der EU und Russland; Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine; Europäische Nachbarschaft. Stark gegen TTIP unter den aktuellen Bedingungen; Wird sich gegen TTIP und andere internationale Handelsabkommen im Namen seiner Fraktion ansprechen. Kontakt @ [email protected]
Gabriele Zimmer, Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke, D: Die Linke, Angestellte und Redakteur; Vorsitzender der GUE / NGL-Gruppe seit 2012. Interessiert an dem europäischen Sozialmodell; Beschäftigungsfragen; Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung; Geschlechtergleichheit; Menschenrechte, einschließlich der Roma. Notizen: Vernünftig und einvernehmlich; Kann wegen ihres Vorsitzes zu viel für die Ausschuß- und Delegationsarbeit beschäftigt sein – aber dennoch ein wichtiger progressiver Akteur. Kontakt @ [email protected] twitter.com/GabiZimmerMEP

Grüne

Jan Philipp Albrecht, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, D: Bündnis 90/Die Grünen, interessiert an Datenschutz, bürgerliche Freiheiten, Polizei- und Überwachungsfragen, Transparenz, Kontakt @ [email protected] twitter.com/janalbrecht
Klaus Buchner, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, D: Ökologisch-Demokratische Partei, Universitätsprofessor; Seit 1983 an einer kleinen ökologischen Partei (ÖDP) beteiligt. Eine Notiz zu ihm in der Datei besagt: „Könnte isoliert werden; Sein Einfluss wird von seiner Fähigkeit abhängen, Allianzen zu bauen.“ Kontakt @ [email protected] twitter.com/Dr_KlausBuchner
Michael Cramer, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, D: Bündnis 90/Die Grünen, Lehrer; Regionalabgeordneter in Berlin, Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (2014). Interessiert an der Verkehrspolitik; Post-Eiserner Vorhang Europa; Europäische Integration. Notiz zu ihm in der Datei: Progressive Stimme, möchte aber seine Aufmerksamkeit auf seinen Vorsitz des Ausschusses für Verkehr und Tourismus lenken.Kontakt @ [email protected]
Sven Giegold, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, D: Bündnis 90/Die Grünen, Ökonom; An der ökologischen Bewegung seit 1986 beteiligt; Mitbegründer Anti-Globalisierung NGO Attac Deutschland (2000); Mitbegründer der Londoner International Tax Justice Network (2002); Notizen: Sehr scharf auf Steuerhinterziehung und Bekämpfung von Steueroasen; Auch interessiert an Wirtschafts- und Währungspolitik; Finanzielle Regulierung; Transparenz, insbesondere im Bereich der Lobbyarbeit; Verbraucherschutz. Sehr kritisch gegenüber TTIP und großen Handelsabkommen im Allgemeinen. Kontakt @ [email protected] twitter.com/sven_giegold 43
Rebecca Harms,Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, D: Bündnis 90/Die Grünen, Ukraine und Russland Hintergrund, Anti-Atom-Aktivist; Grüne, Regionaler Abgeordneter (1994-2004); Co-Vorsitzender der Grünen / EFA-Gruppe seit 2009. Notizen: Interessiert an Außenpolitik, EU-Russland-Beziehungen, EU-Ukraine, die europäische Nachbarschaft, Umweltprobleme; erneuerbare Energie; Menschenrechte; Gleichstellung der Geschlechter. Hochkarätiger Sprecher im Europäischen Parlament. Kontakt @ [email protected]://twitter.com/RebHarms
Maria Heubuch, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, D: Bündnis 90/Die Grünen, Vize-Koordinator Pan-Afrikanisches Parlament, Landwirt; Seit 1984 in der Landwirtschaftspolitik tätig; Notizen: Interessiert an Agrar- und Agrarpolitik und internationaler Entwicklung. Obwohl sie ihr öffentliches Leben den landwirtschaftlichen Fragen gewidmet zu haben scheint, bedeutet ihre Rolle als Gruppenkoordinatorin im Entwicklungsausschuss, dass sie ein potentieller Verbündeter werden wird. Kann auch beschließen, ihre Zeit in ihre beiden Delegationen zu investieren. Kontakt @ [email protected]
Franziska Keller, Grüne, Sprecher der jungen europäischen Grünen; Kandidat für die Präsidentschaft der Europäischen Kommission (2014). Notizen:Interessiert an internationalem Handel; Beziehungen zwischen der EU und der Türkei; Westlicher Balkan; EU-Erweiterung; auswärtige Angelegenheiten, Sehr kritisch gegenüber TTIP und die Senkung der Normen (Verbraucherschutz, Menschenrechte) im internationalen Handel im Allgemeinen. Kontakt @ [email protected] twitter.com/SkaKeller
Barbara Lochbihler, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, D: Bündnis 90/Die Grünen, Hochschullehrer; Regionalabgeordneter und Sprecher des Bayerischen Landtags (1987-1991); Generalsekretär der Internationalen Liga der Frauen für den Deutschen Bundestag (1992-1999); Generalsekretär von Amnesty International Germany (1999-2009); Vorsitzender des Unterausschusses für Menschenrechte (2011-2014). Notizen: Interessiert an Menschenrechten in der Welt; Geschlechtergleichheit; Minderheitenrechte. Grüne / EFA-Sprecherin für Menschenrechte Kontakt @ [email protected] twitter.com/blochbihler
Julia Reda, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, D: Piratenpartei Deutschland, Ursprünglich bei Sozialdemokraten (SPD), aber für die Piratenpartei an der Internet-Sperrdebatte interessiert. Notizen: Reform des Urheberrechts Datenschutz, insbesondere online; Transparenz; Asyl und Migration; Piratenpolitik. Von ihr sollte erwartet werden, Dateien aus dem Innersten der Piratenpartei zu haben, d.h. Urheberrechtsreform, geistiges Eigentum, Datenschutz online und offene Kommunikationsstandards. Kontakt @ [email protected] twitter.com/senficon
Terry Reintke, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, D: Bündnis 90/Die Grünen, Montenegro; Kosovo, Seit 2004 in der Jugendbranche tätig; Co-Sprecher des Verbandes der jungen europäischen Grünen (2011-2013). Notizen: Interesse an Jugendarbeitslosigkeit; Jugendfragen; Soziale Rechte; Geschlechtergleichheit; LGBTI Rechte; israelisch-palästinensische Konflikt.

FDP

Alexander Graf Lambsdorff, Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, D: FDP, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Israelische Union für den Mittelmeerraum, Politischer Berater im Auswärtigen Amt; Leitete zahlreiche Wahlbeobachtungsmissionen nach Bangladesch (2007, 2009), Kenia (2008), Guinea (2010) und Libyen (2012). Notizen: Interessiert an auswärtigen Angelegenheiten; Junge Demokratien; internationaler Handel; Menschenrechte in der Welt; Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR, Berichterstatter für die Beschlussfassung, die diesen Fonds für den Zeitraum 2014-2020 in der Amtszeit aufstellt). Kann ein menschenrechtsbezogenes Vizepräsidentenportfolio erhalten; Sehr beliebt in seiner nationalen Partei; Weise Stimme in seiner Fraktion; Kontakt @ [email protected] twitter.com/Lambsdorff