Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces

DIE MILITÄRREGIERUNG IST IN DEUTSCHLAND AKTIV 

Meine Damen und Herren,

ich schreibe Ihnen heute als amerikanischer Staatsangehöriger, weil mir durch diverse Damen und Herren  zu Ohren gekommen ist, dass bei Ihnen die dringende Notwendigkeit dazu besteht.

Zunächst einmal sollten Sie folgenden Sachverhalt kennen, falls das wegen mangelnder Allgemeinbildung noch nicht der Fall sein sollte, wie es den Anschein hat:

Bereits Präsident Barack Obama hat mehrfach deutlich zu verstehen gegeben, dass Deutschland immer noch besetzt ist und auch bis auf Weiteres bleibt.

Im Jahr 2010 hat die “Bundesregierung” der BRD eine Anfrage an die US-EUCOM bezüglich der Gültigkeit der S.H.A.E.F.-Gesetze gestellt, die von Admiral James G. Stavridis in seiner damaligen Position als Leiter des US European Command (EUCOM) und Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte in Europa, „Supreme Allied Commander Europe“ (SACEUR der NATO), beantwortet wurde. In dieser Antwort hat er deutlich formuliert, was die Gültigkeit der SHAEF-Gesetze für die BRD bedeutet. Hier ein Auszug daraus:

DIE GRÜNDUNG DER BRD WAR KEINE STAATSGRÜNDUNG

Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland ist keine Staatsgründung gewesen, sondern die Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten (Anm.: gemäß Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907, RGBl. v. 1910 S. 147).

Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkriegs kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF Gesetz Nr. 52, Artikel 1 §1).

Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de jure noch de facto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt!

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit dem 18.07.1990 (Anm.: also seit Abschluss der 2+4 Verträge) eine Finanzverwalter GmbH im Auftrag der alliierten Siegermächte.

Alle Militärregierungsgesetze, besitzen bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem, in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937, also bis zum heutigen Tage, uneingeschränkte, volle Rechtskraft.

DAS KASSIEREN VON GELDERN IST ILLEGAL

ES IST NIEMAND RECHTLICH VERPFLICHTET, IRGENDWELCHE GELDER ODER GEBÜHREN WEITERHIN ZU ZAHLEN. Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen.

NIEMAND DARF IN DER BRD OHNE GENEHMIGUNG DER AMERIKANISCHEN MILITÄRREGIERUNG ALS RICHTER, STAATSANWALT, NOTAR ODER RECHTSANWALT TÄTIG WERDEN! Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher – also vor Beginn der Tätigkeit – für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.

DA ABER DIE ANORDNUNGEN DER MILITÄRREGIERUNG NICHT KÖRPERLICH FÜR JEDEN EINZELNEN FALL VORLIEGEN, SIND ALLE BETEILIGTEN JURISTEN AN JEDEM BUNDESDEUTSCHEN GERICHT NUR PRIVAT HAFTENDE UND PRIVAT HANDELNDE PERSONEN OHNE JEGLICHE RECHTSGRUNDLAGE, DA DIE BRD ZU KEINER ZEIT EIN STAAT IST ODER JEMALS WAR. Richter können demnach Urteile und Beschlüsse in ihrer Position als Privatpersonen auch nicht unterschreiben. Aus diesem Grund werden Abschriften vom Original auch nicht beglaubigt.

BEWEISFÜHRUNG: Nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 wurde der ehemalige Devisen-Beschaffer der DDR, Dr. Alexander Schalk Golodkowski, 1996 (Anm.: also 6 Jahre nach den 2+4 Verhandlungen, die der BRD ja angeblich die volle Souveränität gebracht haben!) verurteilt. Damit ist der Beweis erbracht, dass die Militärregierungsgesetze der Besatzung, also auch die SMAD- Befehle und SHAEF-Gesetze von den USA im vollem Umfang angewendet werden.“

SELBST POLITIKER BESTÄTIGTEN ES

Am 17.Juli 1990, bei den 2+4 Verhandlungen in Paris, hat der US-Außenminister „James Baker“ dem BRD Außenminister „Hans Dietrich Genscher“ damals mitgeteilt, dass, neben der Aufhebung der „Verfassung der DDR“ der Artikel 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ per 18. Juli 1990 um 0.00 Uhr gestrichen ist. Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr berechtigt, staats- und völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Mit dem daraus erfolgten Verlust des territorialen Geltungsbereiches verlor das „Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland“ somit als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit (weswegen es überhaupt erst möglich war, den unwissenden Deutschen auf Demonstrationen das Mitführen und Präsentieren des Grundgesetzes zu untersagen). Siehe hierzu BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990.

Laut geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung, Art. 43 (RGBl. 1910) ist ein „Grundgesetz“ ohnehin nur ein Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit.

Diese provisorische Natur kommt im Grundgesetz Im Art. 146 zum Ausdruck.

Da die BRD verfassungsrechtlich ihre Hoheit ausdrücklich auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes bezog, ist von den USA, mit dem Verlust des territorialen Geltungsbereiches des Grundgesetzes (welches von den Deutschen ohnehin nie ratifiziert worden ist), das besatzungsrechtliche Mittel „BRD“ aufgelöst worden. Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens „Bundesrepublik Deutschland“ nicht mehr!

Dies wird unter anderem von „Politikern“ der BRD bestätigt, wovon man sich selbst durch öffentlich frei zugängliche Videos auf youtube überzeugen kann.

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Inhalt der Videos:

Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender beim Landesparteitag der NRW SPD am 05.03.2010: Genauso wenig wie es eine gültige Rechtsordnung gibt, genau so wenig gibt es einen Staat „Bundesrepublik Deutschland“.

Landesparteitag der NRW SPD am 05.03.2010

Gregor Gysi, Rechtsanwalt und Fraktionsvorsitzender der Linken, interviewt zum Thema Besatzungsstatus der BRD/Souveränität Deutschlands in der Sendung Vor Ort des Senders Phönix: Also ich muss ihnen mal ganz ehrlich sagen, dass das Besatzungsstatut immer noch gilt. Wir haben nicht das Jahr 1945, wir haben das Jahr 2013!

Sendung Vor Ort des Senders Phönix

Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender auf dem Sonderparteitag in Dortmund, 27.Februar 2010: WIR HABEN GAR KEINE BUNDESREGIERUNG! FRAU MERKEL IST GESCHÄFTSFÜHRERIN EINER NEUEN NICHTREGIERUNGSORGANISATION IN DEUTSCHLAND!

Sonderparteitag in Dortmund, 27.Februar 2010

Das ZDF in der Sendung Frontal 21 vom 21.11.2012: Es ist schon erstaunlich, dass wir auf die Frage nach der Souveränität Deutschlands von mehreren Behörden nur ausweichende Antworten bekommen.

ZDF Sendung Frontal 21

Wolfgang Schäuble auf dem European Banking Congress 18.11.2011 in Frankfurt a.M.: „Wir in Deutschland sind seit dem 08.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“

European Banking Congress 18.11.2011 in Frankfurt a.M

Horst Seehofer, bayerischer Ministerpräsident, bei Erwin Pelzig, 20. Mai 2010: Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden!

Erwin Pelzig, 20. Mai 2010

ALLE GESETZE DER #BRD SIND NICHTIG

Alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen Bundesrepublik in Deutschland seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte sind danach, mangels hoheitlicher Rechte, rechtswidrig und ungültig.

Selbst das eigene Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 25.07.2012 (BVerfG, 25.07.2012 – 2 BvF 3/11; 2 BvR 2670/11; 2 BvE 9/11) festgestellt, dass unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – sogar noch nie ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen Gesetze und „Verordnungen“ ohnehin seit 1956 nichtig sind und gar keine Regierung in den Bundestag hätte einziehen und schon gar keine Gesetze hätte erlassen dürfen.

Da offensichtlich notwendig, hier ein klein wenig Nachhilfe zum 2+4 Vertrag, welcher der BRD ja angeblich die volle Souveränität gebracht hätte:

Art. 2 des „2+4 Vertrages“: Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft.
Art. 4 des „2+4 Vertrages: „Alle Urteile und Entscheidungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtswirksam und rechtskräftig (Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1274 sowie BGBl. II 1994, S. 40ff. und BGBl. II, S.1386).
Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zum Vertrag über die Beziehungen der BRD und den Drei Mächten: Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft.“ (Bundesgesetzblatt 1990 Teil II, Seite 1386 ff., Teil I, Art. 2, Abs. 1)

Am 24.04.2006 und am 29.11.2007 wurden im Bundesanzeiger mehrere Bundesgesetzesblätter veröffentlicht, die sogenannten Bereinigungsgesetze. Die Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz unter der Überschrift „Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ (Anm.: da von den Besatzungsmächten angeordnet!) traten damals in Kraft (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff. und BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.).

Mit dem ersten Bereinigungsgesetz ist die Strafprozessordnung (StPO), die Zivilprozessordnung (ZPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gelöscht worden, indem das zugehörige Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Im selben Schritt ist auch der § 5, der den Geltungsbereich von ZPO, StPO und GVG geregelt hat, weggefallen.

Mit dem zweiten Bereinigungsgesetz wurde zudem am 11.10.2007 das Einführungsgesetz für das OWIG vom Bundestag rückwirkend aufgehoben. Somit existiert, seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614), selbst für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mehr (siehe hierzu auch http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm)

Mit Artikel 3 der Bereinigungsgesetze ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlass eines Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982 keine Gültigkeit mehr.

Das Staatshaftungsgesetz von 1981 wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt. Stattdessen wurde § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“) wieder eingeführt. Damit ist der früher gesetzliche Anspruch des Bundesbürgers auf Entschädigung gegenüber der „Bundesrepublik“ entfallen. Doch ein Anspruch auf Entschädigung gegen die handelnden „Beamten“ selber besteht nur bei Verwaltungsakten, die von diesen unterschrieben sind (Bei Kriegsverbrechen jedoch schon!). „Das ist das einzige Motiv für die heutige Verweigerung der Unterschriften unter allen Beschlüssen, Bußgeld- / Steuer- / Vollstreckungs-Bescheiden, Haftbefehlen, Urteilen etc.!“, heißt es dazu kommentierend.

Die Besatzungsmächte haben in diesen Bereinigungsgesetzen mehrere hundert Gesetze aufgehoben. Dabei handelte es sich eben unter anderem auch um zahlreiche Einführungsgesetze, in denen regelhaft der territoriale, zeitliche und personelle Geltungsbereich eines jeden Gesetzeswerkes definiert war. Alle Gesetze die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz besitzen oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstoßen, sind „in die Zukunft von Haus aus nichtig“, urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits schon im Jahre 1953.

Mit den Bereinigungsgesetzen haben die Alliierten der „BRD“ sämtliche Gesetze entzogen, die im weitesten Sinne hoheitliche Befugnisse verkörpern. Aus diesem Grunde ist die BRD nach den heute verbliebenen, rechtlichen Bestimmungen zu keinerlei Zwangsmaßnahmen gegenüber den auf deutschem Boden lebenden Menschen mehr befugt. Sämtliche Interaktionen mit dem BRD-System beruhen daher ausschließlich auf Freiwilligkeit oder auf Täuschung und Betrug – ganz wie man es sehen will…

Seit dem 18.07.1990 agiert die Nichtregierungsorganisation (NGO) „Bundesrepublik Deutschland“ also auf dem Boden des Deutschen Reiches als Usurpator mit einer ihr nicht gegeben Staatsmacht!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zudem im Jahre 2006 klar festgestellt, dass die BRD KEIN STAAT ist und dass im BRD-System grundlegend gegen Artikel 6 und Artikel 13 der Menschenrechtskonvention verstoßen wird. Insbesondere wurde festgestellt, dass ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist (EGMR Urteil 75529/01 vom 08.06.2006). Der EGMR hat also per Urteil unter anderem festgestellt, dass in der BRD politisch korrekte Urteile gefällt werden, es also keine Gewaltenteilung mehr gibt, wie damals schon im dritten Reich.

Alle an „Verwaltungsakten“ beteiligten, vermeintlichen „Amtspersonen“ sind also tatsächlich nur privat handelnde und privat haftende Personen (wie Admiral Stavridis klar ausgeführt hat!), die jeder rechtlichen Grundlage entbehren und somit straf- und zivilrechtlich mit Ihrem privaten Vermögen für Ihr Handeln haftbar gemacht werden können (und von mir im Bedarfsfall auch haftbar gemacht wurden und werden, und zwar in den USA).

DAS FIRMENVERZEICHNIS

Wenn man zudem auf die Webseite des internationalen Firmenverzeichnisses von Dun & Bradstreet geht (zu finden unter www.upik.de, bzw. www.dnb.com), kann man sich dort selbst davon überzeugen, dass die BRD ein Firmenkonstrukt ist, bestehend aus 47.000 in Delaware (USA) registrierten Firmen. Dort findet man nicht nur jeden Landkreis, jede Gemeinde, sowie auch jedes deutsche Gericht, jede Staatsanwaltschaft und jede Polizeidienststelle, sondern auch die BRD GmbH selbst als Firma eingetragen.

Die BRD GmbH (welche nach meinem Kenntnisstand im Übrigen bereits im Mai 2020 von den Alliierten liquidiert wurde) mit der D-U-N-S® Nummer 341611478, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichtes Frankfurt am Main, unter der Kennung HRB 51411, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE137223325), wie Admiral James G. Stavridis bereits ausführlich aufgezeigt hat, verfügte nie und verfügt auch jetzt nach der Liquidierung selbstredend über keinerlei hoheitlichen Rechte!

Selbst die Polizei ist somit selbstverständlich nur eine private Sicherheitsfirma ohne jegliche hoheitlichen Rechte, wovon Sie sich sogar beim deutschen Patent- und Markenamt selbst überzeugen können, denn dort ist die Wortmarke „Polizei“ markenrechtlich geschützt worden. https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/302437827/DE

Warum wohl? Weil sich sonst auch jede andere beliebige, private Sicherheitsfirma in der BRD “Polizei” nennen könnte. Und warum haben deutsche “Polizisten” “Dienstausweise“ und keine “Amtsausweise” mehr? Warum müssen Sie sich wohl privat Haftpflicht versichern und sind nicht über eine Staatshaftung geschützt?

Polizisten der BRiD sind Angestellte der Constellis AG, welche ein Ableger der amerikanischen Firma Blackwater ist und sind somit offiziell im Status von Söldnern. Aus Sicht des amerikanischen Militärs, wenn sie brutal gegen das eigene Volk vorgehen, daher nichts anderes als Verbrecher am deutschen Volk, im rechtlichen Status von Terroristen/Partisanen. Mittels Amtsanmaßung schützen sie ein erloschenes, verbrecherisches System, genannt BRiD, gegen das eigene dagegen aufbegehrende Volk.

DIE REMONSTRATIONSPFLICHT WURDE ABGESCHAFFT – BLINDER GEHORSAM HERRSCHT

Jede einzelne Handlung gegenüber Menschen auf dem besetzen deutschem Gebiet, seitens vermeintlicher Amtsinhaber der erloschenen BRiD, die nicht auf Freiwilligkeit beruht, sondern mit dem Mittel der Amtsanmaßung und des Betruges erzwungen wurde und wird, entspricht nach Artikel 3 der Genfer Konventionen einem Kriegsverbrechen und erfüllt laut S.H.A.E.F.-Gesetz zudem den Tatbestand der Plünderung, für welche in beiden Fällen die Todesstrafe vorgesehen ist!
Gemäß Völkerrecht und S.H.A.E.F.-Gesetz werden diese Partisanen, wenn sie von regulärem Militär aufgegriffen werden, standesrechtlich erschossen. Das sollten Ihnen besser klar sein, denn die Verstöße gegen die SHAEF-Gesetze, hier in der seit 1990 offiziell erloschenen BRiD, werden durch die sich abzeichnende politische Lage sehr bald von Militärgerichten der Alliierten geahndet werden. Sie sollten in Ihrem ureigenen Interesse Ihr möglichstes tun, um durch Ihr Handeln nicht vor ein Solches zu kommen. Sie sind gewarnt!

Durch Ihre Impertinenz und die kriminelle Energie, welche Sie gegen die Familie Müller an den Tag gelegt haben, haben Sie Ihre Seite allerdings eigentlich schon gewählt. An Ihrer Stelle würde ich mich daher besser bei Familie Müller aufrichtig entschuldigen und für den psychischen Terror und von Ihnen angerichteten Schaden, so gut es Ihnen irgendwie möglich ist, freiwillig(!) aus Ihrer eigenen Tasche aufkommen (Sie sind später ohnehin mit Ihrem Privatvermögen haftbar). Vielleicht hat das noch einen positiven Einfluss auf Ihr Urteil, denn die Strafanzeigen gegen Sie, wegen Verstoßes gegen die S.H.A.E.F.-Gesetze (Amtsanmaßung, Nötigung, Plünderung), liegen dem US-Militär bereits vor.

Um weiteren Schaden von den auf deutschem Boden lebenden Menschen abzuwenden und, um Sie selbst vor weiterem Schaden zu bewahren, fordere ich Sie daher hiermit offiziell auf, nunmehr umgehend eine offizielle Anfrage bezüglich der Gültigkeit der S.H.A.E.F.-Gesetze auf dem besetzten deutschen Gebiet an die hierfür zuständige US-EUCOM zu stellen! Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird jedwede weitere “Amtshandlung” als vorsätzlicher Verstoß gegen die S.H.A.E.F.-Gesetze gewertet werden, was die bereits aufgezeigten Konsequenzen bei späteren Verhandlungen vor einem Militärgericht definitiv nach sich ziehen wird! Denn nach meiner Aufklärung und Aufforderung gelten Sie nun nicht mehr als Unwissende oder von Vorgesetzten falsch informierte Personen. Darüber sollten Sie sich ebenfalls absolut im Klaren sein!

Auch Sie werden von der US-EUCOM, wie auch die “Bundesregierung im Jahr 2010 bereits, die Bestätigung über die Gültigkeit der S.H.A.E.F.-Gesetze bekommen, denn daran hat sich auch seit 2010 nichts geändert. Gültiges S.H.A.E.F.-Gesetz = keine hoheitlichen Rechte. So einfach ist das, denn das eine schließt das andere aus. Spätestens dann hoffe ich, dass Ihnen aufgrund Ihrer Naivität und der von Ihnen an Ihren Mitmenschen mittels Amtsanmaßung begangenen Kriegsverbrechen der Arsch auf Grundeis gehen wird, denn es wird jetzt wirklich allerhöchste Zeit, dass Sie aus Ihrer Geltungssucht und Ihrem Traum der angeblich hoheitlichen Rechte endlich aufwachen und aufhören, Ihre Mitmenschen zu terrorisieren!

SHAFE-LOGO SEIT 04. APRIL 2020

Davon, dass die US-Army-Europe (EUCOM) seit dem 13.03.2020 ganz offiziell das SHAEF-Logo der Besatzungsmächte wieder führt und seit dem 04. April 2020 die offizielle Regierungsinstitution ist, kann man sich auf der Webseite der US Army Europe (https://www.eur.army.mil/) und auch auf deren facebook-Seite selbst überzeugen, wenn man denn gewillt ist:

AUCH DARÜBER SOLLTE MAN BESCHEID WISSEN:

Ich möchte Sie zudem zu Ihrem eigenen Schutz vorsorglich davor warnen, mich als amerikanischen Staatsangehörigen (erneut!) als „Reichsbürger“ abzustempeln, wenn ich auf gültige amerikanische Gesetze hinweise, denn das wäre nicht nur nach deutschem Recht strafbar (§ 186 „Üble Nachrede“ und § 241a „Politische Verdächtigungen“), sondern hätte in meinem Fall erhebliche, rechtliche Konsequenzen für Sie, inklusive Schadenersatzforderungen in den USA, nach amerikanischem Maßstab!

Zu Ihrer Kenntnisnahme: Das „Landgericht“ in Verden hat im Jahr 2017, um diese Auskunft von der US-EUCOM bezüglich der Gültigkeit der SHAEF-Gesetze nicht offiziell einholen zu müssen, und um somit Konsequenzen für Angestellte der Nichtregierungsorganisation „BRD“ zu vermeiden, ein Urteil des „Amtsgerichts“ Osterholz-Scharmbeck, bei dem man mich mit 40 Tagessätzen politisch korrekt als Reichsbürger verurteilen wollte, für mich kostenfrei wieder aufgehoben und das Verfahren sofort eingestellt.

Auch sollten vermeintliche “Beamte” sich gut überlegen, ob sie den obigen Tatsachen bezüglich der erloschenen BRD mir gegenüber, oder aber erneut Herrn XXX gegenüber, offiziell widersprechen, denn damit würden sie nicht nur die eigenen „Politiker“, sondern vor allem hohe amerikanische Amts- und Würdenträger, wie „Barack Obama“, Admiral James G. Stavridis“ und „Donald Trump“, der Lüge bezichtigen, die meine obigen Ausführungen offiziell bestätigen.

In der BRD ist eine Strafverfolgung gemäß § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) nicht mehr möglich, da der Paragraph mit Wirkung zum 01.01.2018 abgeschafft wurde (offensichtlich, damit die deutschen Medien Präsident Trump ungestraft beleidigen können).
Eine Strafanzeige eines amerikanischen Staatsbürgers in den USA gegen einen Nicht-Staatsbürger, wegen Beleidigung hoher amerikanische Amts- und Würdenträger und damit einhergehender übler Nachrede, hätte jedoch gemäß Patriot Act als erste und sofortige Auswirkung ein generelles, lebenslanges Einreiseverbot zur Folge, wovon auch sämtliche Transit- und Überflüge betroffen wären (siehe: No-Fly-List – https://www.urlaubsguru.de/reisemagazin/einreise-verweigert-usa-visum-esta/).

Dieses Einreiseverbot würde gemäß Patriot Act pauschal auch für die Verwandten des ersten (und evtl. des zweiten) Verwandtschaftsgrades mit ausgesprochen. Sollte also einer der vermeintlichen „Amtspersonen“, mir gegenüber offiziell behaupten, dass diese hohen amerikanischen Amts- und Würdenträger lügen, würden diese und deren Verwandte, nach erfolgter Anzeigenstellung in den USA und deren Meldung an die Homeland Security, gen Westen nur noch mit dem Finger über die Landkarte reisen. Urlaub also dann vielleicht noch in China. Sie sind gewarnt! Holen Sie sich die Auskunft der US-EUCOM bezüglich der Gültigkeit der S.H.A.E.F.-Gesetze ein! JETZT!

Das gilt für jede einzelne Person auch für den Fall, dass Sie gegenüber Herrn XXX noch einmal behaupten, dass Sie hoheitliche Rechte hätten, Deutschland nicht besetzt wäre und die S.H.A.E.F.-Gesetz keine Gültigkeit besitzen würden!

Zudem warne ich vorsorglich davor, sich mir gegenüber durch Amtsanmaßungen, Erpressungsversuche und sonstige Nötigungen, strafbar zu machen, denn das würde ich sofort der US-EUCOM melden und zudem zivilrechtlich in den USA auf Schadenersatz in Höhe von mindestens 50.000 US$ pro Person klagen. Da dies mittlerweile schon mehrfach nötig war, sei an dieser Stelle aus der Erfahrung heraus vorsichtshalber erwähnt, dass Schadenersatzforderungen in den USA standardmäßig in ganz anderen Größenordnungen von den Gerichten anerkannt werden, als das irgendwo sonst auf der Welt der Fall ist!

ABSCHLIESSENDE HINWEISE FÜR VERMEINTLICHE “AMTSPERSONEN”

Auszug aus dem SHAEF-Gesetz:

SHAEF-Gesetz Nr. 2

Artikel VI – Beschränkung der Zuständigkeit

  1. Mit Ausnahme von Fällen, die von der Militärregierung besonders bestimmt werden, sind die deutschen Gerichte in dem besetzten Gebiet in den folgenden Sachen NICHT zuständig:
    (a) Sachen, welche die Flotte, das Heer oder Luftstreitkräfte einer der Vereinigten Nationen, oder Einzelpersonen, die in ihnen dienen oder sie begleiten, betreffen;
    (b) SACHEN gegen eine der Vereinigten Nationen oder GEGEN EINEN IHRER STAATSANGEHÖRIGEN;
    (c) SACHEN, DIE SICH AUF DEUTSCHE GESETZE STÜTZEN, WELCHE VON DER MILITÄRREGIERUNG ZEITWEILIG ODER DAUERND AUFGEHOBEN WORDEN SIND;
    (d) SACHEN BETREFFEND DIE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN BEFEHLE, DIE VON DEN ALLIIERTEN STREITKRÄFTEN ERLASSEN WORDEN SIND, ODER GEGEN RECHTSVORSCHRIFTEN DER MILITÄRREGIERUNG, ODER SACHEN, DIE DIE AUSLEGUNG ODER GÜLTIGKEIT SOLCHER BEFEHLE ODER RECHTSVORSCHRIFTEN ZUM GEGENSTAND HABEN;
    (e) Sachen, in denen sich ein Militärgericht für zuständig erklärt hat;
    (f) Sachen oder Gruppen von Sachen, welche die Militärregierung der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Militärregierung übertragen hat;
    (g) Sachen, betreffend Geldansprüchen gegen die deutsche Regierung oder eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts.
    11. Verfahren vor einem deutschen Gericht oder dessen Entscheidungen in Sachen, für die das Gericht nach Inkrafttreten dieses Gesetzes seine Zuständigkeit verloren hat, sind nichtig.

Artikel VII – Rechte der Militärregierung

  1. Die folgenden Kontroll- und Aufsichtsrechte sind nicht ausschließlich; zusätzliche und andere Rechte können außerdem von der Militärregierung ausgeübt werden.
    Die Militärregierung ist befugt:
    (a) ALLE DEUTSCHEN RICHTER, STAATSANWÄLTE ODER ANDERE GERICHTSBEAMTE ZU ENTLASSEN ODER ZU SUSPENDIEREN UND NOTAREN UND RECHTSANWÄLTEN DIE PRAXIS ZU UNTERSAGEN;
    (b) die Verfahren vor allen Gerichten zu beaufsichtigen, an öffentlichen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Verhandlungen teilzunehmen, alle Akten und Bücher der Gerichte und Akten in den einzelnen Sachen einzusehen;
    (c) im Verwaltungswege alle Entscheidungen deutscher Gerichte, der ersten und Rechtsmittelinstanzen zu überprüfen, für nichtig zu erklären, aufzuheben, umzuwandeln oder sonstwie die getroffenen Feststellungen, Urteile oder Erkenntnisse irgend eines Gerichtes abzuändern;
    (d) Sachen oder Gruppen von Sachen der Zuständigkeit der Gerichte der Militärregierung zu übertragen;
    (e) die Verwaltung, den Haushalt und das Personal aller deutschen Gerichte, die ermächtigt sind ihre Tätigkeit auszuüben, zu kontrollieren und zu beaufsichtigen.

SHAEF-Gesetz Nr. 52

Artikel VIII – Strafen

  1. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird nach Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen Strafe, einschließlich der Todesstrafe geahndet.

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Vielleicht in diesem Zusammenhang auch hilfreich für Sie, auf jeden Fall aber beachtenswert, der Paragraph zur RemonstrationsPFLICHT:

  • 63 des BBG (Bundesbeamtengesetzbuch)

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt jedoch nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist.
[…]

Auf die Strafbarkeit habe ich Sie nun eindeutig hingewiesen!