3 KOMMENTARE

Verband Deutscher Rechtssachverständiger

Ahhh, da ist ja die Firma Berlin Germany. Berlin Germany mit Hoheitsrechte???????? Seltsam.

Im deutschen Zivilrecht ist die arglistige Täuschung ein Anfechtungsgrund nach § 123 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), mit dem eine im Rahmen eines Rechtsgeschäfts abgegebene Willenserklärung angefochten werden kann. Die Rechtsfolge einer wirksamen Anfechtung ist, dass das betreffende Rechtsgeschäft als von Anfang nichtig anzusehen ist (vgl. § 142 Absatz 1 BGB), es wird also rückwirkend vernichtet. Der Anfechtende hat im Anschluss einen Anspruch darauf, dass beispielsweise bereits gezahlte Geldbeträge zurückgezahlt werden, da der Täter ungerechtfertigt bereichert ist (vgl. §§ 812 ff. BGB).

Hämmerle Andreas

Ja der Gesundheitsminister heißt ja Heiner Lauterbach und nicht Karl …???

Anonymous

Spielt Heiner Lauterbach den Gesundheitsminister. Kommt mir alles sehr merkwürdig vor.

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