VERHALTEN VOR DER POLIZEI

Die Polizei ist ein Dienstleistungsunternehmen. Das OLG Frau urteilte im Verfahren 03_01_2020-Ss-OWi 963/18, dass es einen Schutz vor privaten Dienstleistungsunternehmen wie der POLIZEI wegen Mangel an hoheitlichen Befugnissen gibt.

Kontrolle: Die Dienstvorschrift schreibt eindeutig vor, dass die Generalprävention verboten ist, und angekündigt werden muss, sonst ist diese nicht legitim. Ausnahme: Gefahr im Verzug und Gefahr von Leib und Leben.

  1. Der Polizeipräsident in Berlin ist im int. Handelsregister mit der D.U.N.S-Nummer 33-146-4701 eingetragen. Entweder Staatlichkeit oder Firma!
  2. Beantworten Sie vor der Polizei niemals Fragen, machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. „Ich beantworte keine Fragen!“
  3. Polizist: Haben Sie mich verstanden. Sie: „Ich habe Sie gehört, aber nicht verstanden!“
  4. Verlangen Sie vorab immer die Legitimation Ihres Gegenübers. Eine Nummer auf dem Rücken der Uniform bedeutet nichts, denn diese kann auch vom Kollegen sein. Verlangen Sie den Dienstausweis, den Personalausweis und die Versicherungsnummer seiner privaten Diensthaftpflichtversicherung.
  5. Weisen Sie sich niemals mit Ihrem Personalausweis aus, das wäre eine Einlassung i.d. juristische Person (Menschenrechtslos, Eigentumsrechtlos, nicht grundrechtsfähig). Zeigen Sie ihm stattdessen Ihren Auszug aus dem Geburtenregister (beglaubigt und apostilliert), oder falls vorhanden den KDG-Ausweis

oder den World-Pass, welche die natürliche Person

ausweisen.

  1. Geben Sie dem Bediensteten niemals Ihre Papiere indie Hand, nur zeigen, mehr darf er nicht. Er könnte diese kassieren und behaupten, er hätte diese niemals erhalten. Wer hat vor Gericht mehr Aussagekraft?
  2. Lassen Sie niemals einen Polizisten ohne richterlich, vor allem unterzeichneten Durchsuchungsbefehl in Ihre Wohnung/Haus. Ausnahme: Gefahr im Verzug und Gefahr von Leib und Leben.
  3. Das Durchsuchen von KFZ und Wohnung sind ebenso untersagt. Das ist geregelt in §102 und §103 StPO.
  4. Machen Sie den Bediensteten darauf aufmerksam, dassSie informiert sind, dass die POLIZEI im Juni 2017 bei der Fa. Constellis (privates Militär / Wachschutz) eingegliedert wurde.

Zuwiderhandlungen der Polizei, mögliche Verstöße:

§240 StGB Nötigung, §340 StGB Körperverletzung, §239 StGB Freiheitsberaubung, §344 StGB Verfolgung Unschuldiger, §343 StGB Aussageerpressung, §132 StGB Amtsanmaßung, §302 Amtsmissbrauch

Falls Sie reichsverfassungsrechtlicher Staatsbürger des Staates 2tes deutsches Reich sein sollten, also die original RuStaG besitzen, ist die POLIZEI für Sie nicht zuständig. Sie beantworten gerne sämtliche Fragen, wenn man Ihnen einen richtigen Beamten vorsetzt, der den Sonderstatus von Berlin innehat.

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