Die Akte Stephan Harbarth – Präsident des Bundesverfassungsgerichtes

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Am 11. Februar 2022 wurde bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung einer Impfpflicht im Gesundheitswesen abgelehnt hat. Mitten im politischen Streit über die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitskräfte gibt das Bundesverfassungsgericht grünes Licht für die pünktliche Umsetzung Mitte März. 

In der Begründung räumt das Gericht sogar die Möglichkeit schwerwiegender Impfnebenwirkungen bis hin zum Tod ein. Niemand werde jedoch gezwungen, sich impfen zu lassen, sondern könne den Job wechseln oder aufgeben. Es gehe um die Abwendung von Gefahren für empfindliche Gruppen wie Alte oder Behinderte. 

Tatsächlich? 

Wie es diesen ergeht, wenn ein beträchtlicher Teil des medizinischen Personals den Job wechselt oder aufgibt, spielt in der Betrachtung offensichtlich keine Rolle. 

Das im Grundgesetz jedem Bürger zugesicherte Recht auf körperliche Unversehrtheit wird ebenso ignoriert. Ist dies nicht verwunderlich?  

Deshalb werfen wir in dieser Dokumentation einen Blick auf jene Richter, die dieses Urteil erlassen haben, insbesondere auf den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth. 

Denn auffallend ist das Agieren seines Gerichts während der letzten beiden Jahre. 

Daher nun ein kleiner Blick zurück: 

Lockdowns, Schulschließungen, Ausgangssperren, Versammlungsverbote, indirekter Impfzwang – nie war die Klagewelle gegen drastisch eingeschränkte Grundrechte größer. Viele Menschen wandten sich zunächst an die Verwaltungsgerichte der Länder. Diese kippten daraufhin immer wieder verordnete Maßnahmen.

Doch plötzlich wurde kurz nach dem Start der Impfkampagnen im April 2021 seitens Angela Merkel die sogenannte „Bundesnotbremse“ durchgesetzt. Drastische Einschränkungen des Versammlungsrechts, des öffentlichen und privaten Lebens waren die Folge. 

Der Druck auf die Bevölkerung war so groß, dass viele entweder in der Impfung einen Ausweg suchten oder den Rechtsweg in Anspruch nahmen.

Der Weg über die Verwaltungsgerichte wurde jedoch durch die „Bundesnotbremse“ ausgehebelt. Es blieb also nur noch und von nun an einzig der Gang zum Bundesverfassungsgericht. 

Im Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten der Länder fällt die Bilanz beim Bundesverfassungsgericht allerdings anders aus. 

Allein im Jahr 2020 gingen beim höchsten deutschen Gericht 239 Verfassungsbeschwerden und 72 isolierte Eilanträge gegen die Maßnahmen der Bundesregierung ein. Die Karlsruher Verfassungsrichter gaben dabei genau drei Anträgen statt! Eine vernichtende Quote, die das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit stark erschüttert hat. 

Federführend und Kopf des Bundesverfassungsgerichts ist Präsident Stephan Harbarth. 

Im Folgenden betrachten wir daher seine Vergangenheit, seine steile Karriere und seine Verbindungen etwas näher…

1. Politische Vergangenheit

Harbarth

– war fast 30 Jahre lang aktiver Politiker der CDU

– saß von 2009 bis 2018 für die CDU/CSU im Bundestag  

– agierte ab Juni 2016 als Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. 

2. Beruflicher Werdegang

•  Nach der Promovierung zum Dr. jur. im Jahr 1998 studierte Harbarth 1999 bis 2000 an der Yale Law School. Diese ist eine Elite-Kaderschmiede mit wenigen handverlesenen Studenten. 

•  Zurück in Deutschland war er ab 2000 an der Wirtschaftskanzlei Schilling, Zutt & An-schütz – der SZA – als Anwalt tätig. 

Er wirkte dort jahrelang an vorderster Front unter anderem als Vorstand und Geschäfts-führer. Slogan der Kanzlei: „Zu uns kommen Konzerne“. 

•  Von 2000 bis 2008 war die SZA Teil der US-Kanzlei Shearman & Sterling LLP, welche auf Wirtschaftsrecht und Finanzwirtschaft für große Konzerne spezialisiert ist. Die US-Großkanzlei tüftelte die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte aus. Dabei handelt es sich um ein Steuerbetrugsmodell zugunsten der Banken, das den deutschen Steuerzahler Milliar-den gekostet hat! Inwiefern Harbarth involviert war, ist unklar.  Offensichtlich ist jedoch, wessen Interessen seine Kanzlei vertritt.

Die Akte Stephan Harbarth – Präsident des Bundesverfassungsgerichtes

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6. Zugehörigkeit zum inneren Zirkel?

Harbarth musste sich schon viele kritische Fragen zu seiner Unabhängigkeit als höchster Richter gefallen lassen. Neben all den Konflikten, die sich aus seiner Abgeordnetentätigkeit ergeben, zeigt sich seine Nähe zu Merkel auch wieder im Jahr 2021 anlässlich eines gemeinsamen Abendessens. 

Hintergrund: Im Bundesland Thüringen gewann im Jahr zuvor der Kandidat der FDP mit den Stimmen der AfD die Wahl zum Ministerpräsidenten – ein „unliebsamer Zwischenfall“. Auf massives Einwirken Merkels wurde dessen Wahl wieder rückgängig gemacht. 

Die „Junge Freiheit“ schreibt dazu:

„Das Bundesverfassungsgericht gehört bisher zu den angesehensten Institutionen des deutschen Staates. Dass sich dies möglicherweise bald ändern könnte, hat auch mit dem Verhalten der Richter selbst zu tun. Unisono ließen sie sich von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Abendessen und zu geselliger Runde ins Kanzleramt einladen – einige Tage bevor der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über eine Klage gegen die Kanzlerin wegen Verletzung ihrer Neutralitätspflicht zu entscheiden hat.“ 

Mit von der Partie: Stephan Harbarth.

Fazit: 

Die Akte Stephan Harbarth deckt auf, dass Seilschaften zwischen Politik und Justiz die Grundfeste unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung erschüttern! 

Durch die Person Stephan Harbarth wird somit die Glaubwürdigkeit in die angeblich unabhängigen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes schwer beschädigt!

Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, 

Die Gewaltenteilung in Gesetzgebung (sprich Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) ist das tragende Fundament einer Demokratie! 

Die in dieser Dokumentation aufgedeckten Verflechtungen des obersten deutschen Richters Stephan Harbarth lassen schwerwiegende Zweifel an einer funktionierenden Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland aufkommen.

Da die sogenannten Leitmedien über dessen skandalöse Verflechtungen in die Politik weitgehend den Mantel des Schweigens ausgebreitet haben, kann diese Affäre um den höchsten deutschen Richter nur noch vom obersten Souverän – dem Volk selber – ans Licht der Öffentlichkeit gebracht werden.

Nur durch aktive Bürger, die ihre Mitmenschen über diese Missstände informieren, kann dieser Machtmissbrauch noch gestoppt werden!

Daher werden Sie JETZT selber aktiv, indem Sie dieses aufklärende Video an möglichst viele Freunde, Arbeitskollegen und Verwandte weiterleiten! 

Wir blenden dazu den Link zu dieser Sendung ein!

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3 KOMMENTARE

Achim

So interessant und erhellend die Beiträge hier auf dieser Seite sind, auch das Urteil z.B. des Menschengerichtshofes, so aussichtslos ist der Kampf des Individuums, sich gegen das Regime aufzulehnen. Solange hier nur umfangreiche und ausufernde Ausarbeitungen geliefert werden, die die Masse weder juristisch bewerten noch verstehen kann, aber keine Instanz benannt wird, die hier mit absoluter Kraft unterstützt und gegen die , mit Gewalt und rechtbeugenden Maßnahmen, den Einzelnen drangsalierenden kriminellen Banden vorgeht, verpuffen solche Infos wirkungslos. Die privaten Firmen und GmbH’s reagieren meist nicht auf entsprechende Begründungen und ziehen ihren Stiefel gnadenlos durch. Gegen die Zwangsmaßnahmen in allen Schattierungen mit Hilfe von Richtern, Polizei und Gerichten, hat kein Deutscher eine reele Chance. Es muss vor dieser Situation gemutmaßt werden, dass hier alles im Auftrag und mit Duldung von SHAEF passiert. Ohne eine wirklich aktive militärische Unterstützung und Intervention , kann man diese Seite nicht wirklich nutzen. Viele hier gelisteten E-Mail Adressen von Vertretungen, Konsulaten oder Militärstützpunkten die man anschreibt, reagieren ausnahmslos nicht. Also nochmal die Frage , was soll das hier ????

Rockwell

Ich bin der Meinung, das ein Notventil geschaffen wurde, um Vorfälle wie bei Schäuble und LaFontaine zu minimieren…

Günter Baldermann

Hallo alle zusammen.Ich möchte mich hier auch nochmal positionieren.
Ich habe auch Strafanzeige beim Internationalen Menschenrechtsstrafgerichtshof gegen
die Firma Polizei,die Firma Landratsamt und die Firma Gemeinde eingereicht aber bis heut keine Nachricht.Da man bei mir auch eine Hausdurchsuchung ( ich habe dies als Schwehrer
Bewaffneter Raubüberall bezeichnet,da weder ein Durchsuchungsbeschluss noch irgendein
Rechtlicher Grund bestand ausser Regimefeind Nr. 1) durchzog aller Menschenverachtenden
Eigenschaften.Raubüberfall deswegen,da alle Handys,Computer,Laptop und Tablet eingezogen wurden.Bewaffnet weil,diese illegale Polizei ( sind nur Zivilisten ) keine Berechtigung zum tragen von Waffen in der Öffentlichkeit haben und schon garnicht zum Bedrohen der Menschen.Nur eine Amtsperson mit Amtlichen Befehl einer Amtlichen Institution darf dies. In Deutschland regiert nur ein Firmenkonstruckt das nicht eine
Rechtliche Handlung machen darf.
Nun ich bin auch der Meinung das das alles mit Genehmigung der Alliierten geschieht.
Dessen Brot ich esse dessen Lied ich singe.
Es sind Millionen von Nazis unter uns und dies wird noch einige Zeit dauern bis diese weg sind. Denn die sind bis runter in die Kleinste Familie.Und wenn mann sich unsere Jugend ansieht,die selbst vor ihren eigenen Eltern nicht zurückschrecken !!!

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