Niemals vor einem Gericht Fragen beantworten… dem Richter fragen stellen!

Bei einer Gerichtsverhandlung fragen „Gehe ich mit Ihnen einen Vertrag ein?

In der BRD geht man, sobald man dem Richter (es ist kein Richter, nur ein Vorsitzender) antwortet, einen Vertrag ein!

Sollte er „nein“ sagen, lügt er, außer er arbeitet am Arbeitsgericht. Dort arbeiten zugelassene Richter. Alle anderen haben keine rechtsgültige Ernennungsurkunde, und sind kein gesetzlicher Richter nach § 15 GVG – Gerichtsverfassungsgesetz. Dieses wurde 1950 aufgehoben, und darin stand „Alle Gerichte sind Staatsgerichte. Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben“. Es war die Gerichtsverfassung vom Deutschen Reich (Kaiserreich von 1871).

Eine Formular vorlegen, in dem er folgendes bestätigt:

  • ein gesetzlicher Richter nach § 15 GVG – Ausgabe von spätestens 1924 zu sein
  • kein Ausnahmegericht bzw. -richter nach § 16 GVG und 101 Grundgesetz zu sein
  • Eine Ernennungsurkunde nach § 17 DRiG – Deutsches Richtergesetz – zu haben und vorweisen zu können
  • nach Kontrollratsgesetz Nr. 50, BKO 47/50 usw. eine Tätigkeitserlaubnis der Alliierten Besatzungsmächte zu haben, und die SMAD- und SHAEF-Gesetze (die Gesetze der Militärregierung, da wir immer noch besetztes Land sind) zu kennen und auch einzuhalten
  • und Eintragung mit seinem Wohnsitz…

Das wird er nie unterzeichnen können und wollen!

Am Besten noch Unterlagen mitnehmen, zur Aufhebung der Gerichtsverfassung

daß er nach nach den Kontrollratsgesetzen und BKO 47/50

Quelle: https://deinerechte.wordpress.com/rechtstips/

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