Bitte in alle Kanäle weiterleiten. Dies bestätigt alles was uns Major Jansen und First Lt. Andra mitgeteilt haben. Es ist das entscheidende Urteil überhaupt.
Denn nach dieser Verkündung einen Monat später kam S.H.A.E.F. zum Vorschein und alles was die beiden uns mitteilten steht da drin.
Am 11. Februar 2022 wurde bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung einer Impfpflicht im Gesundheitswesen abgelehnt hat. Mitten im politischen Streit über die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitskräfte gibt das Bundesverfassungsgericht grünes Licht für die pünktliche Umsetzung Mitte März.
In der Begründung räumt das Gericht sogar die Möglichkeit schwerwiegender Impfnebenwirkungen bis hin zum Tod ein. Niemand werde jedoch gezwungen, sich impfen zu lassen, sondern könne den Job wechseln oder aufgeben. Es gehe um die Abwendung von Gefahren für empfindliche Gruppen wie Alte oder Behinderte.
Tatsächlich?
Wie es diesen ergeht, wenn ein beträchtlicher Teil des medizinischen Personals den Job wechselt oder aufgibt, spielt in der Betrachtung offensichtlich keine Rolle.
Das im Grundgesetz jedem Bürger zugesicherte Recht auf körperliche Unversehrtheit wird ebenso ignoriert. Ist dies nicht verwunderlich?
Deshalb werfen wir in dieser Dokumentation einen Blick auf jene Richter, die dieses Urteil erlassen haben, insbesondere auf den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth.
Denn auffallend ist das Agieren seines Gerichts während der letzten beiden Jahre.
Daher nun ein kleiner Blick zurück:
Lockdowns, Schulschließungen, Ausgangssperren, Versammlungsverbote, indirekter Impfzwang – nie war die Klagewelle gegen drastisch eingeschränkte Grundrechte größer. Viele Menschen wandten sich zunächst an die Verwaltungsgerichte der Länder. Diese kippten daraufhin immer wieder verordnete Maßnahmen.
Doch plötzlich wurde kurz nach dem Start der Impfkampagnen im April 2021 seitens Angela Merkel die sogenannte „Bundesnotbremse“ durchgesetzt. Drastische Einschränkungen des Versammlungsrechts, des öffentlichen und privaten Lebens waren die Folge.
Der Druck auf die Bevölkerung war so groß, dass viele entweder in der Impfung einen Ausweg suchten oder den Rechtsweg in Anspruch nahmen.
Der Weg über die Verwaltungsgerichte wurde jedoch durch die „Bundesnotbremse“ ausgehebelt. Es blieb also nur noch und von nun an einzig der Gang zum Bundesverfassungsgericht.
Im Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten der Länder fällt die Bilanz beim Bundesverfassungsgericht allerdings anders aus.
Allein im Jahr 2020 gingen beim höchsten deutschen Gericht 239 Verfassungsbeschwerden und 72 isolierte Eilanträge gegen die Maßnahmen der Bundesregierung ein. Die Karlsruher Verfassungsrichter gaben dabei genau drei Anträgen statt! Eine vernichtende Quote, die das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit stark erschüttert hat.
Federführend und Kopf des Bundesverfassungsgerichts ist Präsident Stephan Harbarth.
Im Folgenden betrachten wir daher seine Vergangenheit, seine steile Karriere und seine Verbindungen etwas näher…
1. Politische Vergangenheit
Harbarth
– war fast 30 Jahre lang aktiver Politiker der CDU
– saß von 2009 bis 2018 für die CDU/CSU im Bundestag
– agierte ab Juni 2016 als Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion.
2. Beruflicher Werdegang
• Nach der Promovierung zum Dr. jur. im Jahr 1998 studierte Harbarth 1999 bis 2000 an der Yale Law School. Diese ist eine Elite-Kaderschmiede mit wenigen handverlesenen Studenten.
• Zurück in Deutschland war er ab 2000 an der Wirtschaftskanzlei Schilling, Zutt & An-schütz – der SZA – als Anwalt tätig.
Er wirkte dort jahrelang an vorderster Front unter anderem als Vorstand und Geschäfts-führer. Slogan der Kanzlei: „Zu uns kommen Konzerne“.
• Von 2000 bis 2008 war die SZA Teil der US-Kanzlei Shearman & Sterling LLP, welche auf Wirtschaftsrecht und Finanzwirtschaft für große Konzerne spezialisiert ist. Die US-Großkanzlei tüftelte die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte aus. Dabei handelt es sich um ein Steuerbetrugsmodell zugunsten der Banken, das den deutschen Steuerzahler Milliar-den gekostet hat! Inwiefern Harbarth involviert war, ist unklar. Offensichtlich ist jedoch, wessen Interessen seine Kanzlei vertritt.
Die Akte Stephan Harbarth – Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
Harbarth musste sich schon viele kritische Fragen zu seiner Unabhängigkeit als höchster Richter gefallen lassen. Neben all den Konflikten, die sich aus seiner Abgeordnetentätigkeit ergeben, zeigt sich seine Nähe zu Merkel auch wieder im Jahr 2021 anlässlich eines gemeinsamen Abendessens.
Hintergrund: Im Bundesland Thüringen gewann im Jahr zuvor der Kandidat der FDP mit den Stimmen der AfD die Wahl zum Ministerpräsidenten – ein „unliebsamer Zwischenfall“. Auf massives Einwirken Merkels wurde dessen Wahl wieder rückgängig gemacht.
Die „Junge Freiheit“ schreibt dazu:
„Das Bundesverfassungsgericht gehört bisher zu den angesehensten Institutionen des deutschen Staates. Dass sich dies möglicherweise bald ändern könnte, hat auch mit dem Verhalten der Richter selbst zu tun. Unisono ließen sie sich von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Abendessen und zu geselliger Runde ins Kanzleramt einladen – einige Tage bevor der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über eine Klage gegen die Kanzlerin wegen Verletzung ihrer Neutralitätspflicht zu entscheiden hat.“
Mit von der Partie: Stephan Harbarth.
Fazit:
Die Akte Stephan Harbarth deckt auf, dass Seilschaften zwischen Politik und Justiz die Grundfeste unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung erschüttern!
Durch die Person Stephan Harbarth wird somit die Glaubwürdigkeit in die angeblich unabhängigen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes schwer beschädigt!
Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer,
Die Gewaltenteilung in Gesetzgebung (sprich Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) ist das tragende Fundament einer Demokratie!
Die in dieser Dokumentation aufgedeckten Verflechtungen des obersten deutschen Richters Stephan Harbarth lassen schwerwiegende Zweifel an einer funktionierenden Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland aufkommen.
Da die sogenannten Leitmedien über dessen skandalöse Verflechtungen in die Politik weitgehend den Mantel des Schweigens ausgebreitet haben, kann diese Affäre um den höchsten deutschen Richter nur noch vom obersten Souverän – dem Volk selber – ans Licht der Öffentlichkeit gebracht werden.
Nur durch aktive Bürger, die ihre Mitmenschen über diese Missstände informieren, kann dieser Machtmissbrauch noch gestoppt werden!
Daher werden Sie JETZT selber aktiv, indem Sie dieses aufklärende Video an möglichst viele Freunde, Arbeitskollegen und Verwandte weiterleiten!
Laut öffentlich zugänglichen Abrechnungsdaten behandelten Krankenhäuser im letzten Jahr rund 25.400 Fälle von Impfschäden das ist ein Anstieg um das 18-Fache gegenüber dem Vorjahr. Anders als bei der Erkrankung COVID-19, waren davon vor allem junge Menschen betroffen.
von Susan Bonath
Impfschäden seien “absolute Einzelfälle”, behauptete auch der Tagesspiegel nochEnde Januar. Das schloss das Blatt daraus, dass bis dahin in Deutschland genau 1.630 Anträge auf Entschädigung gestellt wurden. Verharmlost die Zeitung damit unschöne Folgen der Massenimpfungen?
Das legen jedenfalls die Daten nahe, die immerhin das einschlägige Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in seinem Datenbrowser zur Verfügung stellt. Demnach behandelten die Kliniken 2021 rund 25.400 Fälle von Patienten ab sechs Jahren aufwärts, die sie in der Nebendiagnose als Impfschaden kodierten. Das waren rund 18-mal mehr solcher Fälle als 2020. Als erster hatte der Informatiker Tom Lausen unter anderem in einem Interview mit der Journalistin Milena Preradovic darauf aufmerksam gemacht.
Neuer Abrechnungs-Code für Corona-Impfschäden
Es gibt immer wieder Fälle, in denen Menschen unerwünschte Nebenwirkungen durch Impfungen erleiden. Als schwerwiegend gilt eine solche Reaktion verständlicherweise unter anderem dann, wenn der Betroffene deshalb in einem Krankenhaus behandelt werden muss.
Die InEK-Daten geben nicht nur darüber Aufschluss, wie viele Patienten in deutschen Kliniken pro Jahr behandelt wurden. Sie zeigen anonymisiert auch den Grund der Behandlungen, also die Diagnosen. Denn diese müssen die Häuser über ein internationales Kodier-System abrechnen. Bisher gab es drei Codes für verschieden klassifizierte Impfnebenwirkungen: Y59.9, T88.0 und T88.1. Im Jahr 2020, als in Deutschland insgesamt etwa 47 Millionen Dosen verschiedener Vakzine verabreicht wurden, meldete das InEK knapp 1.400 Fälle, die in der Nebendiagnose mit einem dieser drei Codes versehen waren, ähnlich viele Fälle wie im Vorjahr 2019.
Ende Dezember 2020 starteten dann in Deutschland die Impfungen gegen COVID-19, in einigen anderen Ländern sogar noch etwas früher. Doch erst Monate später reagierte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darauf. So führte sie immerhin zum 1. April 2021 international einen neuen Code für “unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen” ein, wie unter anderem auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Mitte März 2021 vorab auf ihrer Webseite informierte. Seit April sollen Ärzte, die eine Erkrankung eines Patienten als COVID-19-Impfschaden diagnostizieren, diese Fälle unter dem Schlüssel U12.9 abrechnen. Ob das bis dahin bereits allen Ärzten bekannt war, ist fraglich.
Rund 24.000 Fälle mehr als in den Vorjahren
Das heißt: Ein Teil der Patienten, die nach einer Corona-Impfung klinisch versorgt werden mussten, wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit noch bestenfalls über die drei anderen Codes abgerechnet. Das zeigen auch die Zahlen: 2020 fielen, ähnlich wie im Jahr zuvor, knapp 1.400 Fälle darunter, 2021 waren es fast 9.500. Damit wurden rund 8.100 Klinikfälle mehr als im Vorjahr mit einem der bis dahin zu verwendenden Codes für allgemeine Impfnebenwirkungen versehen.
Hinzu kommen allerdings noch weitere 15.933 Krankenhausfälle, die seit dem 1. April 2021 mit dem eindeutigen Code U12.9 für Corona-Impfnebenwirkungen versehen wurden. Das heißt: Bei mindestens rund 15.900 Behandlungsfällen diagnostizierten Ärzte direkt einen Impfschaden wegen eines COVID-Vakzins – seit 1. April 2021.
Hinzu kommt ein unbestätigtes Plus gegenüber dem Vorjahr bei den zwar diagnostizierten, aber noch mit einem der anderen Codes versehenen Impfschäden von 8.100 Fällen. Es ist also davon auszugehen, dass in rund 24.000 Fällen Menschen wegen eines diagnostizierten COVID-19-Impfschadens in einer Klinik behandelt werden mussten.
2.700 mehr Intensivfälle mit über 270 Verstorbenen
Ähnlich verhält es sich bei den Fällen auf Intensivstationen. Im ersten Corona-Jahr meldeten die Krankenhäuser dem InEK 209 Behandlungen auf einer Intensivstation wegen eines diagnostizierten Impfschadens, 2021 waren es rund 14-mal mehr, nämlich über 2.900, davon 1.832 U12.9-Fälle, die also direkt der Corona-Impfung zugerechnet wurden. Es ist also von insgesamt rund 2.700 Intensivstations-Fällen auszugehen, die diagnostisch als Corona-Impfschaden erkannt worden waren.
Auch die Zahl der Verstorbenen mit einer Impfschaden-Diagnose kletterte um das Zehnfache. So meldeten die Krankenhäuser 2020 noch genau 30 Patienten mit dem Entlassungsgrund “Tod”, dagegen waren es im ersten “Corona-Impf-Jahr” 2021 insgesamt 306, davon 183 U12.9-Fälle.
Herzprobleme, Embolien, Kopfschmerzen: Viele junge Menschen betroffen
Interessant sind auch die Hauptdiagnosen, die sich dem oben verlinkten Datenbrowser entnehmen lassen. An der Spitze rangieren hier schwere, häufig intensivmedizinisch behandlungsbedürftige Herzprobleme – angefangen mit hunderten Fällen von Entzündungen des Herzmuskels und Herzbeutels über Infarkte bis hin zu Herzrhythmusstörungen und massiv erhöhten Blutdruckwerten.
Von solchen Herzproblemen waren junge Menschen besonders häufig betroffen. In der Gruppe der Unter-30-Jährigen gab es mehr als 650 solcher Fälle, rund 150 traten bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren auf.
Außerdem diagnostizierten die Krankenhäuser besonders oft Hirninfarkte, Lungenembolien, die autoimmune Nervenerkrankung Guillain-Barré-Syndrom (GBS), welche Lähmungen verursacht und tödlich enden kann, aber auch hunderte Fälle von schweren Kopfschmerzen, die teils sogar intensivmedizinisch behandelt wurden.
Bei über 3.500 der insgesamt gut 15.900 Behandlungsfälle, die den Code U12.9 für Impfschäden durch Corona-Vakzine erhalten hatten, waren die Patienten jünger als 30 Jahre. Das ist fast ein Viertel. Davon waren knapp 600 Patienten jünger als 18 Jahre, in 59 Fällen landeten sie auf einer Intensivstation. In fast 60 Prozent aller U12.9-Fälle waren Menschen unter 60 Jahren betroffen.
Mehr Impfungen, mehr Schäden?
In Deutschland werden laut Statistischem Bundesamt Jahr für Jahr etwa 40 Millionen Impfdosen aller möglichen Vakzine verimpft. Von den hierzulande zugelassenen Corona-Vakzinen wurden letztes Jahr aufgerundet etwa 160 Millionen gespritzt, also viermal so viele wie gegen alle sonstigen Erkrankungen. Rein rechnerisch müssten die Fälle von klinisch behandelten Impfschäden durch die Corona-Impfungen etwa viermal so hoch liegen – im Vergleich zu 2020. Theoretisch wären also 5.600 Fälle zu erwarten gewesen. Die rund 1.400 Fälle bezüglich anderer Vakzine dazugerechnet, käme man auf etwa 6.000.
Tatsächlich gab es aber insgesamt 24.000 Krankenhausbehandlungen mit der Diagnose Impfschaden, auch diese Zahl ist wiederum noch mehr als viermal höher, als zu erwarten gewesen wäre. Bei der Zahl der Intensivbehandlungen hätte man nach dieser Rechenmethode mit einem Anstieg auf insgesamt etwas über 1.000 rechnen können. Tatsächlich gab es aber rund 2.700 solcher Fälle. Wobei hier anzumerken ist: Da die Corona-Vakzine mehrmals verabreicht werden, kommen auf die 160 Millionen Dosen, mit denen hier gerechnet wurde, lediglich nur etwa 60 Millionen Geimpfte, unter denen die erhöhten Fallzahlen zu beobachten waren.
Überdies kommt hinzu: Bei diesen Daten kann man nun nicht mehr von einem unbewiesenen Verdacht sprechen – wie etwa bei den Meldefällen, welche das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) neuerdings nur noch alle zwei Monate (!) präsentiert. Hier liegen vielmehr eindeutige Diagnosen von Ärzten für die klinischen Sachverhalte vor. Wobei natürlich auch das kein Beweis dafür ist, dass wirklich alle Fälle korrekt erfasst wurden. Eine Dunkelziffer dürfte es wohl noch geben.
Derzeitig wird die BRiD von ca. 4 bis 6 Millionen Mitarbeitern verwaltet, ob bewusst oder unwissend. Faktisch ist dieses Land von diesen Mitarbeitern (Firmenangehörigen) besetzt, was sie aktuell nicht dürfen und auch in den ersten Jahren nach 1945 durften sie das nicht. Die Gründung eines echten Staates stand nicht an (siehe Rede von Carlo Schmidt) , konnte auch nicht anstehen, da der wirkliche Stand immer noch Bestand hat. – Deutsches Reich, das durch kriminelle, See- Handelsrechtliche Konstrukte überlagert und besetzt gehalten wird, bedeuted in letzter Konsequenz:
Eine kluge deutsche Bürgerin wandte sich mit einem offenen Brief an Biontech – mehrfach. Sie hat die Geschäftsberichte genau studiert und mit der offiziellen “Timeline” der Pandemie verglichen.
“Sehr geehrte Damen und Herren,
heute wende ich mich mit ein paar Fragen an Sie. Man findet den Geschäftsbericht Ihres Unternehmens vom Jahr 2019 online unter folgendem Link:
Hier kann man auf Seite 6 sehen, an welchen Projekten, Medikamenten, Immuntherapeutika und Impfstoffen das Unternehmen aktuell arbeitet und wie weit fortgeschritten der Prozess bereits ist. Hier wird als Immuntherapeutikum basierend auf der mRNA Technologie ein Medikament gegen COVID 19 aufgeführt.
Man kann sehen, dass die präklinische Studienphase bereits abgeschlossen ist und die Phase 1 der Testung läuft. Weiter kann man lesen, dass das Medikament/Therapeutikum/der Impfstoff mit BNT 162 bezeichnet wird. Der ergänzende Hinweis lautet (Sternchen), dass dies seit 2020 der Fall ist …”
🔻 Frage 1
“Wie war es Ihrem Unternehmen möglich, ein Therapeutikum zu entwickeln, welches Ende 2019 bereits die präklinische Testphase abgeschlossen hatte, wo doch das Virus erst im Dezember 2019 überhaupt auftrat?
Ich habe extra nochmals geguckt, ob ich hier unter Umständen einem Denkfehler erlegen bin, weil sie gegen Corona-Viren im Allgemeinen Therapeutika entwickelt haben, aber dem ist nicht so, denn in ihrem Geschäftsbericht ist zu lesen, dass es sich um ein Therapeutikum gegen COVID-19 handelt.”
🔻 Frage 2
“In Ihrem Geschäftsbericht ist zu lesen, dass es sich um einen Immuntherapie basierend auf der mRNA Technologie handelt. Können Sie mir bitte erklären, was der Unterschied zwischen einer Immuntherapie und einer Impfung ist? Ich bin hier etwas verunsichert, da ich bisher der Meinung war, dass die beiden Dinge nicht gleichbedeutend sind.”
🔻 Frage 3
“Wie lange dauerten die einzelnen Studien- und Testphasen?
Das würde allerdings bedeuten, dass das Immuntherapeutikum zur Behandlung von COVID 19 bereits spätestens gegen Ende 2018 fertig gewesen sein müsste, da ja – gemäß den Angaben in Ihrem Geschäftsbericht Ende 2019 die präklinische Testphase bereits vollständig abgeschlossen war und sogar die Hälfte der Testphase 1 schon vollzogen war. Das würde uns sogar in das Jahr 2017 bringen.
Hier muss ich irgendwie falsch liegen, denn wie konnten Sie im Jahr 2017/2018 bereits etwas entwickeln gegen eine Krankheit, die im Dezember 2019 das erste Mal auftrat?
Der kroatische Europaabgeordnete Mislav Kolakušić hat erneut für Aufsehen im EU-Parlament in Straßburg gesorgt, als er die weltweiten Corona-Maßnahmen der vergangenen zwei Jahre als “Verbrechen gegen die Menschlichkeit”
Ein großer Kraftstofflieferant in Deutschland arbeitet mit “eingeschränkter Kapazität”, nachdem eine Cyber-Attacke am Wochenende die IT-Systeme gestört hat.
Die Oiltanking Deutschland GmbH & Co. KG lagert und transportiert Öl, Kraftstoffe und andere Mineralölprodukte für Unternehmen wie Shell.
Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen am Samstag entdeckt, dass es gehackt worden war.
Das Unternehmen hat für den Großteil seiner Inlandslieferungen in Deutschland “höhere Gewalt” erklärt.
Die Erklärung von höherer Gewalt entbindet ein Unternehmen von vertraglichen Vereinbarungen, wenn ein außergewöhnliches Ereignis eintritt, das außerhalb seiner Kontrolle liegt.
Im Mai letzten Jahres führte ein Ransomware-Angriff auf den US-amerikanischen Öllieferanten Colonial Pipeline dazu, dass die Versorgung in den gesamten USA eingeschränkt wurde und mehrere Bundesstaaten den Notstand ausriefen.
Das Handelsblatt, das als erstes über den Vorfall berichtete, sagte: “Alle Be- und Entladesysteme von Oiltanking sind lahmgelegt.”
Die Muttergesellschaft der Oiltanking Deutshland GmbH machte keine Angaben über die Art des Hacks, sagte aber: “Wir arbeiten an der Lösung des Problems: “Wir arbeiten daran, das Problem gemäß unseren Notfallplänen zu lösen und das volle Ausmaß des Vorfalls zu verstehen.”
Shell teilte mit, dass das Unternehmen seine Aktivitäten auf andere Zulieferer verlagert hat, um die Unterbrechungen zu minimieren.
Tanklager in AntwerpenBildquelle, Oiltanking GmbH
Bildunterschrift,
Es wurden keine Einzelheiten über den Hack bekannt gegeben
Oiltanking ist seit 1972 in der Tanklagerlogistik tätig und einer der größten unabhängigen Betreiber von Tanklägern für Öle, Gase und Chemikalien weltweit.
Nach Angaben des Unternehmens waren nur die deutschen Aktivitäten von dem Cyberangriff betroffen. Es fügte hinzu: “Wir sind bestrebt, das Problem zu lösen und die Auswirkungen so schnell und effektiv wie möglich zu minimieren.”
Cyber-Sicherheitsforscher sagen, dass Angriffe auf kritische Infrastrukturen wie Öl- und Lebensmittellieferungen immer häufiger werden.
Im Juni letzten Jahres führte ein Ransomware-Angriff auf JBS, das größte fleischverarbeitende Unternehmen der Welt, zu Unterbrechungen der Fleischlieferungen in mehreren Ländern. Bei diesem Vorfall zahlte das Unternehmen umgerechnet 11 Millionen Dollar (7,8 Millionen Pfund) Lösegeld an die Kriminellen, die es gehackt hatten.
“Albrecht wurde als Sohn des Internisten Carl Albrecht in Heidelberg geboren. Er war ein Ururenkel des Bremer Großkaufmanns Baron Ludwig Knoop. Sein Vater ließ sich wenig später in Bremen nieder, wo Albrecht die Schule besuchte. Im Februar 1948 legte er die Abiturprüfung ab.
Von 1946 bis 1948 führte er eine Gruppe der Deutschen Jungenschaft. Später studierte Albrecht Philosophie und Theologie in Tübingen, an der Cornell-Universität (USA) und in Basel (bei Karl Jaspers).
1953 schloss er sein anschließendes Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft in Tübingen und Bonn als Diplomvolkswirt ab.
Im Jahr 1959 promovierte er über das Thema Haftungsverhältnisse der Montangemeinschaft.[4][5]
1954 wurde er Abgesandter der Montanunion,
1958 Kabinettschef bei der EWG-Kommission,
1969 Generaldirektor der EG,
1971 bis 1976 Geschäftsführer des Gebäckherstellers Bahlsen.” “Albrecht lebte auf dem Familiengut in Burgdorf-Beinhorn.
1953 hatte er die zwei Jahre ältere Heidi Adele Stromeyer
(1928–2002) geheiratet. Sie war promovierte Germanistin und starb 2002 an Krebs. Das Ehepaar hatte sieben Kinder, darunter die CDU-Politikerin Ursula von der Leyen. Seine Söhne heißen Harald, Hans-Holger, Barthold und Donatus. Hans-Holger Albrecht war Präsident und CEO von Millicom International Cellular SA (MIC).[14] Tochter Benita-Eva starb 1971 mit elf Jahren und Sohn Lorenz 2005 mit 49 Jahren an Krebs. Ernst Albrechts Bruder ist der Dirigent George Alexander Albrecht.”
Im Mai 2008 gab Ursula von der Leyen öffentlich bekannt, dass ihr Vater an Alzheimer erkrankt sei; die Krankheit sei 2003 diagnostiziert worden.
Von 2007 an lebte die neunköpfige Familie von der Leyen auf dem Anwesen von Albrecht und wirkte an seiner Pflege mit.
Am 13. Dezember 2014 starb Albrecht in Burgdorf-Beinhorn.
Bei einer Gerichtsverhandlung fragen „Gehe ich mit Ihnen einen Vertrag ein?“
In der BRD geht man, sobald man dem Richter (es ist kein Richter, nur ein Vorsitzender) antwortet, einen Vertrag ein!
Sollte er „nein“ sagen, lügt er, außer er arbeitet am Arbeitsgericht. Dort arbeiten zugelassene Richter. Alle anderen haben keine rechtsgültige Ernennungsurkunde, und sind kein gesetzlicher Richter nach § 15 GVG – Gerichtsverfassungsgesetz. Dieses wurde 1950 aufgehoben, und darin stand „Alle Gerichte sind Staatsgerichte. Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben“. Es war die Gerichtsverfassung vom Deutschen Reich (Kaiserreich von 1871).
Eine Formular vorlegen, in dem er folgendes bestätigt:
ein gesetzlicher Richter nach § 15 GVG – Ausgabe von spätestens 1924 zu sein
kein Ausnahmegericht bzw. -richter nach § 16 GVG und 101 Grundgesetz zu sein
Eine Ernennungsurkunde nach § 17 DRiG – Deutsches Richtergesetz – zu haben und vorweisen zu können
nach Kontrollratsgesetz Nr. 50, BKO 47/50 usw. eine Tätigkeitserlaubnis der Alliierten Besatzungsmächte zu haben, und die SMAD- und SHAEF-Gesetze (die Gesetze der Militärregierung, da wir immer noch besetztes Land sind) zu kennen und auch einzuhalten
und Eintragung mit seinem Wohnsitz…
Das wird er nie unterzeichnen können und wollen!
Am Besten noch Unterlagen mitnehmen, zur Aufhebung der Gerichtsverfassung
daß er nach nach den Kontrollratsgesetzen und BKO 47/50
Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberufen wird, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen. Was heißt aber „Verfassung“? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. […] Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. […]
Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. […] Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. […] Manche haben daran andere Rechtsfolgen geknüpft. Sie haben gesagt, auf Grund dieser bedingungslosen Kapitulation sei Deutschland als staatliches Gebilde untergegangen. Sie argumentieren dabei mit dem völkerrechtlichen Begriff der Debellatio, der kriegerischen Niederwerfung eines Gegners. Diese Ansicht ist schlechterdings falsch. Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die Debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. […]
Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, daß das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum Mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.[…] Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig […]
Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, dass fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. […] Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der deutschen Volkssouveränität blockiert haben. […]
Zuerst räumlich betrachtet: Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein! Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben! […] Nur das gesamte deutsche Volk kann „volkssouverän“ handeln, und nicht eine Partikel davon. […] Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. […] Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn „vorläufig“ lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. […]
Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. […] Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. […] Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muss […]
Nun ergeben sich aus dem Wesen des Provisoriums eine Reihe praktischer Fragen für das Grundgesetz. Da ist zunächst das Problem, ob darin der Weimarer Verfassung Erwähnung getan werden soll oder nicht.
[…] Prinzip der Teilung der Gewalten […] Was bedeutet dieses Prinzip? Es bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung, in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müssten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können. […] Als drittes Erfordernis für das Bestehen einer demokratischen Verfassung gilt im allgemeinen die Garantie der Grundrechte. In den modernen Verfassungen finden wir überall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist. Diese Grundrechte sollen nicht bloße Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an die Länderverfassungen, nicht nur eine Garantie der Länder-Grundrechte, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben können.
Ich glaube, dass das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, dass wir die Abtretung deutschen Gebietes ohne die Zustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bevölkerung nicht anerkennen.
Der große Clou! Nichtiger Einigungsvertrag… Der Kuß des Judas?
Mal wieder ein wenig recherchiert (Wissen-schaft betrieben ) und dabei sehr Wichtiges heraus gefunden!
Unser Aufruf hier nun auch an alle wahrhaftigen Juristen mit Gewissen, die Dank der jüngsten Selbstermächtigungen des völlig irre gewordenen, herrschenden Systems endlich in den letzten Monaten aufwachten.
Diese hier festgestellte Grundstein bildende Urkundenfälschung, dieser belegte, öffentlich verkündete Betrug, dürfte das Fundament des hier wütenden Herrschafts-Systems in seinen Grundfesten nicht nur schwer erschüttern… es könnte – nach unserem Rechtsempfinden – kurzer Hand aufgrund dieser Fakten aufgelöste werden! Hoffentlich dann zu Gunsten einer echten „Volk“svertretung und nicht mehr einer rein gewinnorientierten Verwaltung, wobei uns vom DWR-Kanal eine regionale Selbstverwaltung in kleinen Strukturen viel eher ansprechen würde! (aber dies nur am Rande)
Eventuell mutet dies bei erster oberflächlicher Betrachtung an wie ein eher nur kleinerer, von GYSI sogar öffentlich verniedlichter RECHTSBRUCH / BETRUG – vor allem ja im Vergleich zu all den anderen Rechtsbrüchen – wir denken dazu aber: “weit gefehlt…”, denn es ist das Fundament des hier wütenden Systems! … ach und “gewisse Straftatbestände” verjähren nicht!
Bitte liebe Menschen, treue Abonnenten unseres Kanals und all jene, die diesen Beitrag so gefunden, gesehen und ver-standen haben, verteilt dies wo ihr nur könnt! – Bevor in diesem großangelegten Vernichtungsfeldzug der *Nadel (*dem größten Genozid in der Menschheitsgeschichte!) noch mehr Menschen zum Opfer fallen!
Wir bauen dahingehend erstmalig nun auch auf wahrhaftige Juristen, wie es u.a. RA Dr. Reiner Fuellmich, Viviane Fischer … und dem von ihnen mitbegründete Ausschuß oder aber auch ein RA Ralf Ludwig, hoffentlich sind. – Vielleicht können sie dieses hier als echte Steilvorlage nutzen, um diesem höchst kriminellen Konstrukt – auf diesem Gebiet *ohne Geltungsbereich – (und daraus resultierend vllt. sogar weltweit) endlich ein Ende zu bereiten, bevor sie ihr schreckliches Werk vollenden können!
DANKE schon jetzt für Eure Mühe, dieses wichtige Wissen weiter zu verbreiten! Sollte der ein oder andere einen direkten Kontakt zu oben genannten oder anderen Juristen haben, dann bitte mit dem Vermerk WICHTIG an diese weiterleiten!